Einen Gabelstapler versichern? Warum und wie solltest du das Thema angehen. Ein normaler Mittwochmorgen im Lager: Die Auftragsbücher sind voll, und das Team ist eifrig dabei, die offenen Aufträge zu erledigen. Die Gabelstapler sind im Dauerbetrieb– soweit ein normal Tag. Doch plötzlich wird der normale Alltag durch ein unerwartetes Ereignis unterbrochen: Ausgerechnet ein Gabelstapler, der eigentlich sicher an der Ladestation stand, hat Feuer gefangen und brennt Lichterloh und es besteht die ernsthafte Gefahr, dass die gesamte Lagerhalle in Mitleidenschaft gezogen wird.
Genau dieser Fall traf einen unserer Kunden, einem mittelständischen Unternehmen. In diesem Blogartikel erzähle ich euch die Geschichte dieses Unternehmers, der diese Erfahrung leider durchlaufen musste.
Wir erklären dir, wie eine Maschinenversicherung nicht nur finanzielle Verluste vermeidet, sondern auch sicherstellt, dass der Betriebsablauf selbst nach einem Schaden ungestört weitergeht, wodurch größere Schäden finanzielle verhindert werden.
Gabelstapler versichern – Ist eine Inhaltsversicherung nicht ausreichend?
Die Inhaltsversicherung bildet einen wesentlichen Grundstein für die Absicherung des Inventars deines Unternehmens. Sie schützt deine Einrichtungen und Waren vor Schäden durch explizit genannte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser.
Bei Maschinen können jedoch häufig Schäden aus anderen Gründen auftreten, wie z. B.:
– Bedienungsfehler
– Konstruktions- und Ausführungsfehler
– Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitstechnik
– Ungeschicklichkeit
Solche Schadensursachen sind durch eine normale Inhaltsversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Zudem lassen sich fahrbare Maschinen, wie Gabelstapler oder Bagger, nicht über eine Inhaltsversicherung versichern.
Für diese Art von Schäden gibt es eine deutlich bessere Absicherung – die Maschinenversicherung. Sie ist speziell für die Risiken von stationären und auch mobilen Maschinen konzipiert.
Gabelstapler versichern in der Maschinenversicherung
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher oder die Kehrmaschine können nicht wie ein normales Auto über die Voll- oder Teilkasko versichert werden. Diese Maschinen müssen extra über die sogenannte Maschinenversicherung mitversichert werden. Im Vergleich zur Voll- oder Teilkaskoversicherung ist dein Gabelstapler über Maschinenversicherung aber deutlich besser und umfangreicher abgesichert als dein Auto.
In der Maschinenversicherung gilt eine sogenannte All-Risk-Deckung, oder auch Allgefahrendeckung genannt– hierzu haben wir auch einen eigenen Blogartikel geschrieben – die deutlich mehr Versicherungsschutz bietet.
Kurz gesagt: Alles, was nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen ist, ist auch versichert.
Gabelstapler versichern über die Maschinenversicherung, dann ist das alles für Dich versichert.
- Bedienungsfehler
- fahrlässige, böswillige Beschädigung – Vandalismus
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel-oder Sicherheitseinrichtungen
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Kasko- und Betriebsschäden
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Überschwemmungs- und Hochwasserschäden
- Transportschäden
- Diebstahl
Wie im Schadensfall von unserem Kunden, erstatten die Maschinenversicherung im Totalschadensfall immer zum Zeitwert, abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert des Gabelstaplers übersteigen.
Da die Anschaffungskosten für einen neuen Gabelstapler nicht gerade wenig sind, sie können gut gerne bis zu 100.000 € kosten, gehört eine perfekte Absicherung im Rahmen der Maschinenversicherung einfach dazu.
Sollte es wie bei unserem Kunden zu einem Folgeschaden am Gebäude kommen, ist dieser über die gewerbliche Gebäudeversicherung versichert. Warum eine aktuelle gewerbliche Gebäudeversicherung wichtig ist und warum eine All-Risk-Deckung bzw. die Klausel „unbenannte Gefahren“ auch in dieser Versicherung extrem wichtig ist, habe ich euch in einem anderen Blogartikel zusammengefasst.
Gut zu wissen: Doch keine Versicherungspflicht für Gabelstapler!
In einem kürzlichen Vorstoß hatte die Bundesregierung im Dezember 2023 die Notwendigkeit einer Versicherungspflicht für den Gebrauch von Gabelstaplern und ähnlichen Arbeitsmaschinen auf öffentlichen Straßen betont. Das Ausleihen eines Gabelstaplers von einem benachbarten Hof wäre in der Folge ohne entsprechende Versicherung nicht mehr gestattet gewesen.
Doch nach intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern wurde beschlossen, die geplante Pflichtversicherung für solche fahrbaren Arbeitsmaschinen nicht einzuführen. Diese Entscheidung wurde am Abend des 22. Februars vom Bundesrat nach einer Sitzung des Vermittlungsausschusses verkündet. Die gute Nachricht ist, du kannst also erst einmal weiter selbst entscheiden, wie du deinen Gabelstapler versichern möchtest
Stattdessen wird nun die Verkehrsopferhilfe für Schäden aufkommen, die bei der Nutzung dieser Fahrzeuge entstehen, sofern diese eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten. Diese Regelung entspricht einer EU-Richtlinie, die im Rahmen des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Gesetzentwurfs in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Versicherungspflicht für den Einsatz dieser Maschinen auf öffentlichen Wegen befürwortet, was die Ausleihe ohne entsprechende Versicherung verboten hätte.
Die Bundesregierung hatte zuvor die Übernahme der Haftung durch die Verkehrsopferhilfe für Schäden an diesen Fahrzeugen im öffentlichen sowie im privaten und betrieblichen Einsatz abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, dass dies zu Lasten aller Beitragszahler der Kfz-Haftpflichtversicherung gehen würde. Diese Lösung würde bedeuten, dass auch jene einen finanziellen Beitrag leisten müssten, die solche Maschinen gar nicht besitzen. Der Bundesrat hingegen argumentierte, dass durch die Vermeidung der Versicherungspflicht, insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, unnötige Vertragsänderungen, zusätzlicher Arbeitsaufwand und höhere Kosten vermieden werden könnten.
Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits am 14. Dezember angenommen. Anfang Februar jedoch verweigerte der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Vorhaben. Um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden, die durch die Nichtumsetzung einer EU-Richtlinie drohen könnten, war die Bundesregierung an einem zügigen Abschluss des Gesetzgebungsprozesses interessiert.
Du hast selbst einen oder mehrere Gabelstapler und möchtest dich zu dem Thema mal beraten lassen. Gerne überlegen wir uns mit dir gemeinsam wie du deine Gabelstapler versichern kannst und machen dir ein unverbindliches Angebot.