Wohngebäudeversicherung
- 1. Wer benötigt eine Gebäudeversicherung?
- 2. Gegen welche Risiken kann ich mich versichern?
- 3. Welche Risiken kann ich nicht versichern?
- 4. Was genau ist in meiner Wohngebäudeversicherung versichert?
- 5. Wie berechnet sich die Versicherungssumme?
- 6. Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
- 7. Auf was solltest Du achten?
Wer benötigt eine Gebäudeversicherung?
Sturmtief Sabine ist vielen noch in Erinnerung, war es doch das schlimmste Unwetterereignis der letzten 30 Jahre. Der Orkan zog Anfang 2020 über Europa hinweg und hat alleine in Deutschland Schäden in Höhe von über 700 Mio. Euro verursacht. Egal ob umgestürzte Bäume oder weggewehte Dächer, in vielen Regionen Deutschlands war praktisch jedes Haus in mehr oder weniger starker Form betroffen. Dabei nimmt die Häufigkeit solch starker Wetterereignisse in Deutschland stark zu. Allein in den Jahren 2000 bis 2020 zogen 15 Orkane über uns und unsere Häuser hinweg. Gleiches gilt für größere Hagelereignisse oder Hochwasser.
In aller Regel wird Dein Immobilieneigentum der größte Deiner Vermögensgegenstände sein. Umso wichtiger ist auch, dass dieser gut abgesichert ist. Unsere Philosophie ist es, existenzbedrohende Szenarien für unsere Kunden gut abzusichern. Kommt es zu einem Schaden an der eigenen Immobilie, regen wir in vielen Fällen von Summen jenseits der 50.000 Euro oder im schlimmsten Fall eines Brandes vielleicht sogar über einen Totalschaden. Die wenigsten Menschen, können einen solchen Schaden einfach so aus der Portokasse bezahlen. Hier springt die Wohngebäudeversicherung für Dich ein und baut Dir Dein Haus genauso wieder auf wie es vor dem Schadenfall war.
Gegen welche Risiken kann ich mich versichern?
Eine Wohngebäudeversicherung lässt sich in der Regel in die vier Bausteine Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementargefahren unterteilen. Den Schutz für Dein Haus, kannst Du Dir dabei ganz individuell so zusammenbauen wie Du es für richtig hältst.
Der Baustein Feuer (oder Brandversicherung) zahlt für Schäden an Deinem Haus welche durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind. Ein Feuer gemäß Bedingungswerk ist eine offene Flame welche einen Bestimmungsgemäßen Herd (z.B. eine Kerze) verlassen hat und sich selbständig ausbreitet. Selbstverständlich ist neben dem reinen Feuerschaden, auch der Folgeschaden z.B. durch Rauch oder Löschwasser mitversichert. Bitte beachte auf jeden Fall die für Dich gültige Bauordnung. Hier ist geregelt in welchen Räumen Du einen Rauchmelder anbringen musst. In den meisten Bundesländern müssen diese in Schlaf- und Kinderzimmern und allen Fluren angebracht sein. Bei einigen Anbietern kann beim fehlen entsprechender Rauchmelder der Versicherer im Schadenfall seine Leistung kürzen. Viel wichtiger ist hier jedoch aus unserer Sicht der lebensrettende Ton eines Rauchmelders welcher darüber entscheiden kann, ob Du überhaupt noch einen Anspruch stellen kannst.
Sie zahlt für frost- oder bruchbedingtes austreten von Leitungswasser aus einer Leitung. Erstattet wird nicht nur die Reparatur des betroffenen Rohres, sondern auch die Leckortungskosten und vor allem den daraus resultierenden Folgeschaden. Gerade wenn Leitungswasser über einen längeren Zeitraum unbemerkt austritt, müssen die Böden incl. des Estrichs getrocknet oder gar erneuert werden. Und genau das ist der Grund warum ein Leitungswasserschaden in den meisten Fällen mind. Fünfstellig ist. So ist es keine Überraschung, dass die Versicherer in Deutschland für Leitungswasserschäden ca. 22 mal so viel auszahlen wie für Brandschäden.
Während der Hagelschaden ziemlich eindeutig nachvollzogen werden kann und in aller Regel das Dach oder die Fassade eines Hauses betrifft, gilt es beim Sturmschaden genauer hinzuschauen. Versichert sind Schäden ab Windstärke 8. Wird also Dein Dach abgedeckt oder stürzt ein Baum auf Dein Haus, springt die Sturmversicherung ein und übernimmt den entstandenen Schaden.
Elementarschäden sind Unwetterschäden an Deinem Haus welche Sturm und Hagel übersteigen. Insbesondere sind über diesen Baustein die Risiken Überschwemmung, Erbeben, Erdrutsch, Starkregen oder Rückstauschäden aus dem Kanal mitversichert. Je nach Region in der Deine Immobilie steht, sind die Risiken hier natürlich unterschiedlich ausgeprägt. In den letzten 10 Jahren ist zu beobachten, dass vor allem Schäden durch Starkregen immer mehr zunehmen.
Welche Risiken kann ich nicht versichern?
Auch der beste Versicherungsschutz kann niemals alle Gefahren welche auf Dein Haus einwirken absichern. Klassische Ausschlüsse bei allen Versicherern sind z.B. Schäden durch Krieg oder innere Unruhen. Auch sind Sturmschäden nicht versichert, wenn der Sturm unter einer Windstärke von mind. 8 aufgetreten ist. Auch eindringendes Grundwasser im Keller oder Hausschwamm kann in Deutschland nicht versichert werden.
Was genau ist meiner Wohngebäudeversicherung versichert?
Grundsätzlich zahlt die Wohngebäudeversicherung für Schäden an Deiner Immobilie selbst. Hierzu gehören neben den Mauern, den Fenstern und dem Dach aber auch fest verbaute Gegenstände wie die Heizung, der Fußboden oder eine Einbauküche (nicht zu verwechseln mit einer Anbauküche). Gegenstände wie Möbel sind hingegen in einer separat abzuschließenden Hausratversicherung versichert und nicht Gegenstand der Wohngebäudeversicherung.
Wie berechnet sich die Versicherungssumme?
Die Berechnung der Versicherungssumme setzt sich aus vielen Werten zusammen. Neben der Anschrift des Gebäudes und dem Baujahr, spielen vor allem Faktoren wie Art, Stockwerke, Dachform, Unterkellerung und An- bzw. Einbauten eine entscheidende Rolle. Die gängigste Methode am Markt ist dabei die Berechnung nach Quadratmetern Wohnfläche. Aus unserer Sicht birgt diese Methode jedoch eine Vielzahl von Risiken welchen Deinen Versicherungsschutz gefährden können. Lass doch mal 5 Personen die Wohnfläche Deines Hauses berechnen. Wir sind uns sicher, dass Du 5 verschiedene Ergebnisse bekommen wirst. Und das birgt im Schadenfall das Risiko der Unterversicherung. Darüber hinaus ist die Berechnung nach Wohnfläche unserer Meinung nach nicht Aussagekräftig. Stell Dir mal zwei Doppelhaushälften vor. Beide sind gleich groß und stehen auf dem gleichen Grundstück. In der einen Hälfte ist eine sehr breite und in der anderen eine sehr kleine/ schmale Treppe verbaut. So bekommt man über die Wohnflächenberechnung zwei völlig verschiedene Werte für praktisch ein und dasselbe Haus. Aus diesem Grund machen wir all unsere Wertermittlungen nach Überbauter Fläche, also Länge mal Breite Deines Gebäudes. Diese Werte sind unstrittig und können in jedem Bauplan nachgelesen werden. Unterm Strich bekommst Du bei uns jedoch ohnehin einen unbegrenzten Versicherungsschutz. Wie sich dieser am Markt von anderen Anbietern unterscheidet, kannst Du im Punkt „unbegrenzte Versicherungssumme“ weiter unten im Text genauer nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit uns genauer betrachten.
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Dir einen Preis für Dein spezielles Haus auch nur im Ansatz zu nennen, ist ohne ein paar Hintergrundinformationen zum Gebäude praktisch unmöglich. Auch lassen sich Preise für ähnliche Häuser aufgrund unterschiedlicher Standorte nicht miteinander vergleichen Bevor Du aber auf den Preis schaust, überleg Dir lieber was Deine Versicherung unbedingt beinhalten muss und was Dir weniger wichtig ist. Grundsätzlich raten wir unseren Kunden in den meisten Fällen das eigene Haus als größten Vermögensgegenstand auch vollumfänglich abzusichern. Um Geld zu sparen empfehlen wir den Einschluss einer Selbstbeteiligung von z.B. 250 Euro oder 500 Euro. Dies reduziert den Preis und sichert Dir trotzdem einen vollumfänglichen Schutz. Eine weitere Möglichkeit Geld zu sparen ist es mehrere Verträge bei einem Versicherer zu haben. So sicherst Du Dir nicht nur Bündelnachlässe bis zu 20% (auf alle Deine Versicherungen), sondern bist eben auch größerer Kunde dieses Versicherungsunternehmens. Welche Auswirkungen und Vorteile dies auf Dich persönlich haben kann, erläutern wir Dir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Auf was solltest Du achten?
Im ersten Schritt solltest Du darauf achten, dass Du Deine Wohngebäudeversicherung immer beim gleichen Anbieter wie Deine Hausratversicherung abschließt. Im Schadenfall müssen in den meisten Fällen beide Versicherungen einspringen. So ist nach einem Brand nicht nur Deine Immobilie beschädigt, sondern natürlich auch Dein Hausrat. Sind beide Verträge bei einem Anbieter, kommt nur ein Gutachter der Dich auch begleitet und es gibt keine Streitigkeiten ob das jetzt eine Leistung der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ist.
Im Bedingungswerk Deiner Wohngebäudeversicherung (und auch Hausratversicherung) sollten dann unbedingt die folgenden Punkte mitversichert sein:
Verursachst Du einen Schaden grob fahrlässig, so kann der Versicherer einen Teil der Leistung zurückbehalten. Leider ist in der Gesetzgebung nicht genau definiert wann es sich um eine fahrlässige oder eben grob fahrlässige Schadenverursachung handelt. Im Zweifelfall muss ein Gericht klären ob der Schaden nun in vollem Umfang oder eben nur teilweise erstattet werden muss. Um dies zu verhindern, sollten grob fahrlässig verursachte Schäden grundsätzlich mitversichert sein. Achte hier bitte unbedingt auch auf den entsprechenden Passus im Bedingungswerk. Bei manchen Anbietern steht in der Police zwar, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, dies wird im Bedingungswerk dann aber wieder zum Teil stark eingeschränkt.
Gerade in älteren Verträgen sind die Aufräum- und Abbruchkosten noch stark begrenzt versichert. Gerade in ländlichen Regionen hat auch niemand danach gefragt was mit dem Bauschutt nach einem Brand passiert. So konnte ein lokaler Landwirt eine Grube damit zuschütten oder Feldwege damit gestalten. In der heutigen Zeit reden wir jedoch von Sondermüll welcher getrennt entsorgt werden muss. Und das kostet Geld. Aufräum- und Abbruchkosten von 50.000 – 100.000 Euro sind im Brandfall eher die Regel wie die Ausnahme. Umso wichtiger ist es, dass diese Kosten in Deiner Wohngebäudeversicherung zu 100 % gedeckt sind.
Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. In den meisten Verträgen ist die Leistung auf eine bei Vertragsabschluss definierte Versicherungssumme begrenzt. Aber was ist, wenn die Wertermittlung des Versicherers nicht ausreicht und der Wiederaufbau im Schadenfall mehr kostet wie im Vertrag versichert ist? Um eine Unterversicherung nachhaltig zu vermeiden, sind all unsere Spezialisten ausgebildet ein Gebäude einzuschätzen. In diesen Fällen greift dann im Vertrag ein echter Unterversicherungsverzicht. Wir garantieren Dir den Wiederaufbau Deines Gebäudes in gleicher Art und Güte. Bei den meisten Verträgen kannst Du zwar ebenfalls das Wort Unterversicherungsverzicht in Deine Police entdecken. Dieser einfache Unterversicherungsverzicht garantiert Dir aber nur, dass im Schadenfall bis zur Höhe Deiner Versicherungssumme nicht auf Unterversicherung geprüft wird. Kostet der Schaden mehr wie die vereinbarte Summe, zahlt der Versicherer aber nicht darüber hinaus. Es lohnt sich auf alle Fälle ein Blick ins jeweilige Bedingungswerk. Wir helfen Dir gerne bei der Überprüfung Deines Schutzes.
Diese drei Punkte sollten in jeden Fall in Deinem Vertrag vereinbart sein. Darüber hinaus gibt es aber natürlich noch eine Vielzahl von einzelnen kleineren Leistungen welche eine gute Wohngebäudeversicherung ausmachen. Es würde zu weit führen, alle möglichen Unterschiede hier aufzulisten. All diese Punkte sind aber in jedem Fall ein wichtiger Bestandteil unserer Beratung.
Wichtig zu erwähnen wäre noch, dass beim Immobilienkauf die bestehende Wohngebäudeversicherung per Gesetz auf den neuen Eigentümer übergeht. Wenn Du durch Kauf einen solchen Vertrag übernommen hast, solltest Du diesen unbedingt von einem Fachmann prüfen lassen. Auch hier stehen wir Dir natürlich mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung.