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PKV in der Elternzeit – alles was wichtig ist

PKV in der Elternzeit

Für viele meiner Kunden steht während unserer Gespräche folgende Frage im Fokus: „Was passiert eigentlich mit PKV in der Elternzeit?“ Ausgelöst durch zum Teil haarsträubende Schlagzeilen im Internet oder den klassischen Medien herrscht große Verunsicherung, was ich zum Anlass genommen habe, mich diesem Thema heute innerhalb meines Blogs zu widmen. 

Wie in so vielen Bereichen ist auch die Frage nach dem Krankenversicherungsbeitrag in der Elternzeit nicht ganz einfach zu beantworten und hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste Einflussfaktor ist dabei, welchen Versicherungsstatus du vor deiner Elternzeit hattest. Hier wird unterschieden zwischen „pflichtversichert“, „freiwillig gesetzlich versichert“ oder „privat versichert“ . Im Folgenden werde ich auf alle drei Szenarien detailliert eingehen und die Auswirkungen auf den Beitrag deiner PKV in der Elternzeit so ausführlich wie möglich darstellen. 

PKV in der Elternzeit
Familienglück

Krankenversicherungsbeitrag in der Elternzeit für freiwillig Versicherte

Lag dein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vor der Geburt deines Kindes unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (in 2023 = 66.600 Euro), bist du ein pflichtversichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Situation dürfte wahrscheinlich auf die meisten Mütter zutreffen und ist unterm Strich auch am einfachsten zu erklären. 

Mit Eintritt in die Elternzeit bist du weiterhin Mitglied der Gesetzlichen Krankenkasse und zahlst während dieser Zeit (maximal drei Jahre) keinen Beitrag. Du bist hier entweder über deinen Ehepartner kostenlos in der Familienversicherung mit abgesichert oder hast (bei nicht verheirateten Personen) eine eigene beitragsfreie Mitgliedschaft. 

Die Voraussetzung für eine beitragsfreie Versicherung ist jedoch, dass du selbst während der Elternzeit kein eigenes Einkommen hast. Arbeitest du z.B. weiterhin in Teilzeit müssen hierfür, zusammen mit dem Arbeitgeber, Beiträge in die Gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden. 

Krankenversicherungsbeitrag in der Elternzeit für freiwillig Versicherte

Auch wenn du vor der Geburt deines Kindes freiwilliges Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse warst, bleibst du während der Elternzeit in dieser versichert. Im Unterschied zu pflichtversicherten Mitgliedern, musst du jedoch in den meisten Fällen weiterhin Beiträge bezahlen. 

Die Höhe der Beiträge hängt hier von deinem Einkommen und dem Versicherungsstatus des Ehepartners (sofern vorhanden) ab. Die wichtigsten drei Szenarien sind:

Szenario 1: Verheiratet und Ehepartner ist gesetzlich versichert

Bist du während der Elternzeit verheiratet und dein Ehepartner ist ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, kannst du dich beitragsfrei über ihn mitversichern. 

Szenario 2: Nicht verheiratet

In diesem Fall musst du auf alle Fälle auch während der Elternzeit einen eigenen Beitrag bezahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach deinem gesamten monatlichen Einkommen, wobei es gesetzliche festgelegte Mindest- aber auch Höchstgrenzen gibt. Im folgenden Beispiel siehst du den Mindest- und Höchstbeitrag anhand einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von 1,2 %. 

Beiträge für freiwillig Versicherte im Jahr 2023

 ermäßigter Beitragssatz zur KrankenkassePflegeversicherung
Beitragssatz15,20%3,05%
Höchstens 4.987,50 Euro758,10 Euro152,12 Euro
Mindestens 1.131,57 Euro172,01 Euro34,52 Euro
Beitrag für freiwillig versicherte

Wichtig zu wissen ist hier, dass das Elterngeld nicht als beitragspflichtiges Einkommen zählt. Hierzu zählen unter anderem Einkünfte aus:

  • Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalvermögen, Aktien und Ähnlichem
  • Unterhalt, der aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gezahlt werden muss (also etwa der von geschiedenen Ehepartnern)

Egal wieviel Einnahmen du hast, du zahlst in diesem Szenario also mindestens 206,53 Euro im Monat an die Gesetzliche Krankenkasse und erhältst hierfür keine Zuschüsse. 

Szenario 3: Verheiratet und Ehepartner ist nicht gesetzliche versichert

Bist du verheiratet und dein Ehepartner ist nicht in der Gesetzlichen Krankenkasse, dann zählt dessen Einkommen zur Berechnung deines Krankenkassenbeitrages mit. Da es bei der Anrechnung des Ehegatteneinkommens zahlreiche Ausnahmen und Freibeträge gibt, gehe ich in diesem Artikel nur auf die wichtigsten Szenarien ein:

Das Einkommen des Ehegatten wird z.B. immer dann nicht mitgezählt, wenn:

  • du von deinem Ehepartner oder eingetragenen Lebensgefährten dauerhaft getrennt lebst
  • du mehr als dein Ehe- oder Lebenspartner verdienst
  • du mindestens 2.418,75 Euro Einkommen im Monat hast (2023)

Trifft für dich keine der o.g. Situationen zu, wird das Einkommen deines Ehepartners zur Hälfte für dich angerechnet und du musst darauf einen Beitrag bezahlen. Maximal werden dir im Jahr 2023 2.493,75 Euro angerechnet, so dass du zwischen 206,53 Euro und 394,02 Euro Krankenkassenbeitrag bezahlen musst. 

PKV in der Elternzeit für privat Versicherte

Bist du vor der Geburt deines Kindes in einer Privaten Krankenversicherung versichert, läuft dein Beitrag zur PKV in der Elternzeit erst einmal ganz normal weiter wie bisher. Hier kommt es auf den beruflichen Status an, ob sich für dich etwas ändert:

Angestellte 

Bei privat versicherten Arbeitnehmern entfällt mit Beginn der Elternzeit der Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Du musst hier also deinen Beitrag zur PKV in der Elternzeit komplett alleine bezahlen. Aktuell sind wir eine der wenigen Anbieter am Markt, welche dir den Grundbeitrag deiner Krankenversicherung während der Elternzeit beitragsfrei stellen und die Möglichkeit bieten, die meisten übrigen Bausteine vorübergehend zu reduzieren. So kannst du deine Kosten ganz bequem reduzieren und vor allem nach der Elternzeit wieder ohne Nachteile auf den vorherigen Versicherungsschutz zurück wechseln. 

Achtung, aktuell gibt es nur wenig Anbieter am Markt, die dir eine solche Möglichkeit bieten, so dass du in den meisten Fällen den vollen Beitrag zu deiner PKV in der Elternzeit alleine weiterzahlen musst. 

Beamte

Bist du Beamter, kann es je nach Bundesland und Anzahl der Kinder sein, dass sich dein Beihilfeanspruch erhöht und der Beitrag zur PKV in der Elternzeit günstiger wird. 

Selbständige und Freiberufler

Für Selbständige und Freiberufler ändert sich grundsätzlich nichts während der Elternzeit .Ein klassische Elternzeit ist für diese Berufsgruppe eigentlich nicht vorgesehen und du musst  deinen Beitrag ganz normal weiterzahlen. 

Gegenüberstellung PKV und GKV

Stehst du aktuell vor der Entscheidung in eine Private Krankenversicherung wechseln zu können oder lieber doch in der Gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben, hilft dir vielleicht die folgende Gegenüberstellung der Beiträge in der Elternzeit. 

Um einen möglichst guten Vergleich zur Beitragssituation in beiden System erstellen zu können, habe ich dabei die am häufigsten in meinen Beratungen vorkommende Situation unterstellt:

  • Ehefrau = freiwillig gesetzlich versichert (Angestellt) und überlegt gerade in die PKV zu wechseln 
  • Ehemann Angestellt mit einem Jahreseinkommen von über 60.000 Euro 
Beitrag während Elternzeit bei Verbleib in GKV 
  
Einkommen Kunde (Ehefrau)0,00 €
Einkommen des Ehemanns (Monat)5.000,00 €
zu berücksichtigendes Gesamteinkommen2.418,75 €
Monatsbeitrag GKV441,43 €
GKV Beitrag während der Elternzeit

In dieser Situation müsste die Ehefrau auch ohne eigenes Einkommen, einen monatlichen Beitrag in Höhe von 441,43 Euro bezahlen. Bei einer Dauer der Elternzeit von einem Jahr, kommen wir so auf eine Gesamtbelastung von 5.297,16 Euro

Und nun schauen wir uns an, wenn die gleiche Kundin in die Private Krankenversicherung bei uns wechselt, wobei ich zum besseren Verständnis einen realen Fall aus meinem Beratungsalltag herangezogen habe:

Beitrag vor der Elternzeit:

TarifBeitrag bisherZweckAnpassungsmöglichkeit
Gesundheit Vario 400512,71 €Grundtarif Ambulant/Stationär/ZahnBeitragsfrei für 6 Monate während Elternzeit
Vario AmbulantPlus23,72 €Besserstellung im ambulanten BereichKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
Vario KlinikPlus44,62 €Privatpatientenstatus im KrankenhausKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
Vario ZahnPlus9,23 €Statt 70% = 90% Erstattung bei ZahnersatzKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
KT-AN 43/15049,50 €Lohnfortzahlung im KrankheitsfallKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
PVN39,85 €Pflegepflichtversicherungkeine Anpassungsmöglichkeit
BEST 500156,00 €Beitragsentlastung ab 65 um 500 EuroKann beliebig reduziert werden
Kurtagegeld 1007,40 €Leistungen bei KUR und Rehakeine Anpassungsmöglichkeit
GESAMTBEITRAG843,03 €  
PKV-Beitrag vor der Elternzeit

Beitrag in den ersten 6 Monaten der Elternzeit

TarifNeuer BeitragZweckAnpassung
Gesundheit Vario 4000,00 €Grundtarif Ambulant/Stationär/ZahnBeitragsfrei für 6 Monate während Elternzeit
Vario AmbulantPlus1,19 €Besserstellung im ambulanten BereichUmstellung auf kleine Anwartschaft
Vario KlinikPlus44,62 €Privatpatientenstatus im KrankenhausKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
Vario ZahnPlus0,46 €Statt 70% = 90% Erstattung bei ZahnersatzUmstellung auf kleine Anwartschaft
KT-AN 43/1502,48 €Lohnfortzahlung im KrankheitsfallUmstellung auf kleine Anwartschaft
PVN39,85 €Pflegepflichtversicherungkeine Anpassungsmöglichkeit
BEST 5003,12 €Beitragsentlastung ab 65 um 500 EuroReduzierung auf Mindestbeitrag
Kurtagegeld 1007,40 €Leistungen bei KUR und Rehakeine Anpassungsmöglichkeit
GESAMTBEITRAG99,12 €  
Beitrag in den ersten 6 Monaten der Elternzeit

Beitrag nach den ersten 6 Monaten Elternzeit

TarifNeuer BeitragZweckAnpassung
Gesundheit Vario 400512,71 €Grundtarif Ambulant/Stationär/ZahnBeitragsfrei für 6 Monate während Elternzeit
Vario AmbulantPlus1,19 €Besserstellung im ambulanten BereichKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
Vario KlinikPlus44,62 €Privatpatientenstatus im KrankenhausKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
Vario ZahnPlus0,46 €Statt 70% = 90% Erstattung bei ZahnersatzKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
KT-AN 43/1502,48 €Lohnfortzahlung im KrankheitsfallKann auf kl. Anwartschaft umgestellt werden
PVN39,85 €Pflegepflichtversicherungkeine Anpassungsmöglichkeit
BEST 5003,12 €Beitragsentlastung ab 65 um 500 EuroKann beliebig reduziert werden
Kurtagegeld 1007,40 €Leistungen bei KUR und Rehakeine Anpassungsmöglichkeit
GESAMTBEITRAG611,83 €  
Beitrag nach 6 Monaten Elternzeit

Unterm Strich zahlt unsere Kundin während der zwölfmonatigen Elternzeit als 6 x 99,12 Euro und 6 x 611,83 Euro. Zusammen kommen wir auf eine Belastung während der Elternzeit in Höhe von 4.265,70 Euro und damit auf 1.031,46 Euro weniger als bei einem Verbleib in der Gesetzlichen Krankenkasse. 

Fazit zu PKV in der Elternzeit

Natürlich ist das zuletzt beschriebene Beispiel nur eines unter vielen möglichen Szenarien. Es zeigt jedoch auf, dass bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung die Elternzeit keinesfalls ein finanzieller Nachteil sein muss. Achte bitte unbedingt darauf, zu einem Anbieter zu wechseln, der die oben beschriebene Beitragsfreistellung auch anbietet und lass dich im Vorfeld sauber beraten. Dann kommen auch keine bösen Überraschungen

Du spielst gerade mit dem Gedanken in die Private Krankenversicherung zu wechseln und sorgst dich um den Beitrag deiner PKV in der Elternzeit? Dann lass dich gerne durch einen unserer Spezialisten beraten. Wir werfen gemeinsam einen Blick auf genau deine Situation und analysieren, was ein Wechsel in die PKV für dich bedeuten würde. Buch dir gerne direkt deinen Wunschtermin zum unverbindlichen Austausch

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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