In der letzten Zeit häufen sich die Rückmeldungen meiner Kunden über Anrufe, jetzt noch schnell eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) arrangieren zu können und auch im Internet wird kräftig Angst und Schrecken verbreitet. Dabei wird ganz bewusst mit dem Mythos der hohen Beiträge im Alter gespielt und die Furcht des Kunden bewusst versucht auszunutzen. Sei es, um möglichst viele Klicks auf die eigene Homepage zu erhaschen oder aus einem eigenen finanziellen Interesse heraus. Schließlich will die eigene Dienstleistung auch möglichst häufig verkauft werden. Doch lohnt sich ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wirklich? Im heutigen Artikel erkläre ich dir alles, was du zu diesem Thema wissen solltest und gehe dabei vor allem auf die finanziellen Fallstricke ein.
Diese Fallstricke sollte jeder kennen und vor allem für sich und seine Situation prüfen, bevor ein Wechseln zurück in die GKV final angestrebt und vor allem umgesetzt wird. Denn vor allem für Versicherte mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen bei gleichzeitig entsprechend hoher Altersvorsorge, könnte ein Wechsel zurück in die GKV im Alter sehr viel teurer werden, als ein Verbleib in der PKV, ganz zu schweigen von den deutlich geringeren Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Falle einer Krankheit.
Leider wird gerade dieser Umstand in den meisten Medienberichten komplett „vergessen“ zu erwähnen und die avisierte Beitragsersparnis beim Wechsel zurück in die GKV kommt (wenn überhaupt) nur dann zustande, wenn der Versicherte die Möglichkeit hat, in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen zu wer werden. Doch hierfür gibt es hohe Hürden, auf die ich im weiteren Verlauf noch genauer eingehe.
Was es mit der Altersgrenze 55 auf sich hat
Mit der Einführung einer Altersgrenze von 55 Jahren möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte ihre „gesunden“ Jahre in der Privaten Krankenversicherung (PKV) verbringen und erst im Alter (wie wahrscheinlich höheren Leistungsinanspruchnahmen) einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung vollziehen. Zugegebenermaßen wäre diese Möglichkeit ein eindeutiger Nachteil für die GKV und ist somit aus meiner Sicht auch zurecht verboten.
Aufgrund der harten Grenze von 55 Jahren, haben sich einige selbsternannte „Verbraucherschützer“ oder ganze Heerscharen von Beratern aufgemacht, Menschen kurz vor dem 55. Lebensjahr noch den Weg zurück in die GKV schmackhaft zu machen und tun dies zum Teil mit illegalen Methoden nach dem 55. Lebensjahr. Aber Achtung, ein solcher Wechsel zurück in die GKV kann für dich in den meisten Fällen richtig teuer werden.
Die 9/10-Regelung der GKV – Achtung Falle
Entscheidest du dich aufgrund der schönen Worte aus vielen Medien oder eines „Beraters“ dann für den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, kommt das böse Erwachen dann häufig erst im Nachgang. Denn um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu kommen, musst du gewisse Fristen erfüllen und die schauen wir uns im Folgenden mal etwas genauer an.
Entscheidend ist hier die sogenannte 9/10 Regelung, also eine harte Hürde für die KVdR. Du kommst nämlich nur in die KVdR, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst. (SGB V, §5 Absatz 1 Nr. 11).
Aber schauen wir uns zum besseren Verständnis mal ein Beispiel aus der Praxis an. Stell dir vor, du hast mit 24 nach dem Studium angefangen zu arbeiten und gehst mit 67 in Rente. Du hast also insgesamt 43 Jahre gearbeitet und um in die KVdR zu kommen, müsstest du in den zweiten 21,5 Jahren deines Erwerbslebens für mindestens 19,35 Jahre in der GKV versichert sein. Wechselst du in diesem Beispiel also nach einem Alter von 47,65 Jahren in die GKV, hast du die 9/10 Regelung nicht erfüllt und kommst somit später nicht in die KVdR.
Hoher Beitrag trotz Wechsel zurück in die GKV!
Aber was bedeutet es denn überhaupt, wenn du im Alter bei einem Wechsel zurück in die GKV nicht mehr in die KVdR kommst? Während du in der KVdR (nach aktuellem Stand) Beiträge nur auf die Einnahmen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und einer eventuellen betrieblichen Altersvorsorge zahlen müsstest, musst du als freiwilliges Mitglied der GKV im Alter (was du dann wärst) plötzlich auf alle deine Einnahmen auch Beiträge in die GKV zahlen. Plötzlich zählen also auch Mieteinnahmen, Private Altersvorsorge wie Lebens- und Rentenversicherungen oder sonstige Kapitalerträge zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags hinzu.
Um dir die Auswirkungen mal etwas deutlicher zu machen, hier gerne ein Beispiel, welches ich vor Kurzem mit einem meiner Kunden besprechen durfte. Der Kunde war 53 Jahre alt und zahlt aktuell einen Beitrag für seine private Krankenversicherung in Höhe von 768 Euro. Auf meine Frage, mit welchen Einnahmen er denn im Rentenalter rechne, kamen wir auf folgendes Ergebnis:
- Gesetzliche Rente = 2.568 Euro
- Betiebliche Altersvorsroge = 328 Euro
- Private Lebensversicherung = 265 Euro
- Mieteinnahmen = 1.170 Euro
Gesamteinkünfte = 4.331 Euro
Auf diese Einkünfte darf mein Kunde bei einem Wechsel zurück in die GKV dann einen Beitrag in Höhe von 19.1 %, also 827,22 Euro im Monat bezahlen. Nicht nur, dass der Kunde bei einem Wechsel zurück in die GKV also etwa 65 Euro im Monat an Mehrbelastung hätte, er verzichtet zwangsläufig auch auf die deutlich besseren Leistungen seiner privaten Krankenversicherung.
Selbständige aufgepasst!
Für Selbständige gibt es in den meisten Fällen zwar keine (nennenswerte) Auszahlung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, dafür sorgen Unternehmer häufig mit Kapitalanlagen, Rentenversicherungen und Immobilien fürs Alter vor. Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung, wo die Einnahmen im Alter keine Rolle spielen, sind all diese Einnahmen in der GKV ein Thema und führen zur Erhöhung des Beitrages.
Freiberufler und Gastwirte aufgepasst!
Ein weiterer Fallstrick wartet auf Freiberufler wie z.B. Ärzte oder Apotheker, Gastwirte oder Unternehmer. Verkaufen sie ihre Praxis, ihr Unternehmen oder Ihre Gaststätte, fallen auf die Veräußerungsgewinne ebenfalls GKV-Beiträge an. Geht zum Beispiel ein niedergelassener Arzt in den Ruhestand, verkauft seine Praxis, dann wird es durch den Wechsel zurück in die GKV schnell mal teuer. Obwohl für die eigene Altersvorsorge gedacht, werden vom Verkaufserlös der Praxis bis zu 20% abgezogen, denn der Gewinn (abzgl. eines eventuellen Freibetrages) wird in fiktive monatliche Einkünfte umgerechnet, auf die dann Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind.
Dass dies rechtlich in Ordnung ist, haben eine Vielzahl erfolgloser Klagen bestätigt. Siehe hierzu auch z.B. Sozialgericht Aachen (Az.: S 13 KR 378/12) oder das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 11 KR 739/16). In den meisten Fällen werden Privatversicherte mit einem Wunsch zum Wechsel zurück in die GKV nicht auf diese Kostenblöcke hingewiesen und würden ihnen beim Verbleib in der PKV erspart bleiben.
Auch Rentenversicherungen geht es an den Kragen!
Wer im Rentenalter nicht mehr in die KVdR kommt, darf auf alle seine Einkünfte einen Beitrag zur Gesetzlichen Krankenkasse entrichten. Dazu zählen regelmäßig auch Beiträge auf Leistungen einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Wer z.B. nach 40 Berufsjahren 200.000 Euro aus einer betrieblichen Altersvorsorge seines Arbeitgebers erhält (entspricht z.B. dem Anspruch eines angestellten Journalisten aus dem beufsständischen Versorgungswerk der Presse), darf darauf ca. 34.000 Euro an Krankenkassenbeiträgen bezahlen.
Die Berechnung des Krankenkassenbeitrages findet dabei wie folgt statt. Der Auszahlungsbetrag (in diesem Fall 200.000 Euro) wird auf 120 Monate verteilt und somit eine fiktive Rente ermittelt. Abzüglich einem evtl. Freibetrag kommt unser Musterkunde so auf eine fiktive Rente von ca. 1.500 Euro und einem Krankenkassenbeitrag von ca. 290 Euro.
Gesondert zu erwähnen wäre hier, dass der Freibetrag nur genutzt werden kann, wenn du Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner bist. Da dies wie zuvor beschrieben eher nicht der Fall sein wird, entfällt in den meisten Fällen auch der Freibetrag bei der Berechnung der fiktiven Rente und der Krankenkassenbeitrag wäre noch höher. Auch hier sei gesagt, dass Privatversicherte keine Abzüge auf ihre private und betriebliche Altersvorsorge zu befürchten haben.
Die Gefahren von riskanten Tipps
Eine mittlerweile gängige Praxis von selbsternannten Berater oder vielen Medienvertretern geht dahin, dir zu raten, dein eigenes Arbeitseinkommen vorsätzlich zu verringern und dadurch vor dem 55. Lebensjahr wieder in die Versicherungspflicht einer Gesetzlichen Krankenkasse zu kommen. So wird zum Beispiel durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder gar Kündigung des Jobs versucht, die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu unterschreiten und dadurch einen Wechsel zurück in die GKV anstreben zu können. Welche finanziellen Folgen dies haben kann, habe ich ja zuvor beschrieben.
Auch rechtlich problematisch wird es immer dann, wenn (wie einige unseriöse Anbieter es gerade vermehrt tun) vorgeschlagen wird, die Versicherungspflicht im Ausland zu erlangen. Durch hohe Honorare wird ein Scheinarbeitsverhältnis z.B. in Osteuropa vermittelt und ohne Rücksicht auf Verluste mit der Existenz der leichtgläubigen Kunden gespielt. Denn kommt die GKV (vielleicht erst Jahre später) dahinter, kann sie das Versicherungsverhältnis kündigen und man hat ein richtiges Problem.
PKV-Beiträge im Alter – ein kleiner Faktencheck
Auflage bzw. Klicks werden durch dramatische und reißerische Schlagzeilen erreicht und dieser Umstand ist soweit nichts Neues. Wer klickt schon auf einen Beitrag mit der Überschrift „Millionen von Privatpatienten im Alter sehr glücklich“. Und natürlich werden auch in meinem Kundenkreis viele Menschen durch die vielen, vermeintlich wahren, Schlagzeilen über vermeintlich explodierende Beiträge im Alter teils stark verunsichert.
Doch wie sieht es denn wirklich mit den Beiträgen von Privatversicherten im Alter aus? Wirft man einen Blick auf die offizielle Statistik des PKV-Verbandes zeigt sich schnell, dass der Durchschnittsbeitrag eines Rentners (ohne Beihilfeanspruch) bei unter 600 Euro liegt. Bei älteren Kunden liegt der durchschnittliche Beitrag dabei sogar noch deutlich niedriger, wie die folgende Grafik sehr deutlich zeigt.
Wie hoch der Beitrag bei einem Wechsel zurück in die GKV in vielen Fällen werden kann habe ich oben schon ausführlich beschrieben. In meinem Kundenstamm betreue ich aktuell weit über 500 privatversicherte Menschen und nur ein verschwindend geringer Anteil liegt in der PKV im Alter über dem oben beschriebenen Beitrag von 827 Euro im Monat.
Auch über die gesamte Branche zeigt sich dabei kein anderes Bild. So liegen aktuell nur 2,3 Prozent aller Privatversicherten über 827 Euro und 97.7 Prozent zahlen weniger. Was diese Statistik dabei nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass Privatversicherte den eigenen Beitrag durch Leistungskürzungen (Verzicht auf Chefarztbehandlung oder 1-Bettzimmer, Reduzierung der Leistungen für Zahnersatz) noch deutlich reduzieren könnten und dabei immernoch besser abgesichert wären, als bei einem Wechsel zurück in die GKV.
PKV vs. GKV – Wo steigen die Beiträge schneller?
Wirft man einen Blick auf die letzten 20 Jahre zeigt sich schnell, dass die Beitragsentwicklung in der GKV und PKV recht ähnlich verläuft. Während die Beiträge zwischen 2004 und 2024 in der GKV um 86,6 Prozent gestiegen sind, taten sie dies in der PKV um 74,2 Prozent.
Wirft man gar einen Blick auf die letzten 30 Jahre, so stiegen die Beiträge in der GKV für Menschen mit einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sogar um 119 Prozent (von 385 Euro im Jahr 1994 auf 844 Euro im Jahr 2024).
Was ebenfalls in der Diskussion unberücksichtigt bleibt, ist die Tatsache, dass Privatversicherte von zum Teil beträchtlichen Beitragsrückerstattungen profitieren. So fließen jedes Jahr ca. 1,5 Milliarden Euro wieder zurück in die Taschen der Kunden, was mit einer Reduzierung der Beiträge von ca. 5 Prozent gleichzusetzen wäre.
Optionsrecht Tarifwechsel um den Beitrag zu senken
Im Gegensatz zur GKV haben Privatversicherte jederzeit die Möglichkeit, von einem Tarifwechsel Gebrauch zu machen, um Beiträge zu sparen. Und eins ist klar, egal wie sehr ich meinen Leistungsumfang in der PKV auch reduziere, ich werde damit immer über den Leistungen einer Gesetzlichen Krankenkasse liegen.
Ein vernachlässigter Aspekt – Die Leistungsunterschiede
Natürlich lässt sich nicht seriös beantworten, ob ein Wechsel zurück in die GKV für jeden sinnvoll oder nicht sinnvoll ist und dies ist nicht die Absicht dieses Artikels. Ich versuche in meinen Gesprächen mit Kunden aber auch Nicht-Kunden immer beide Seiten zu betrachten und werfe neben dem Blick auf einen möglichen Beitrag im Alter auch einen Blick auf mögliche Leistungsunterschiede.
So profitieren die meisten Privatpatienten von typischen Mehrleistungen wie einer u.a. einer freien Arztwahl im Krankenhaus (Chefarztbehandlung), dem Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung (Medikamente oder Operationsmethoden) oder schlicht über eine höhere Erstattung im Bereich der Zahnarztrechnungen (in vielen Fällen 90% statt ca. 50% in der GKV).
Für meine Kunden stelle ich dabei immer zwei Optionen heraus. Die erste Option liegt darin, auf diese Leistungen zu verzichten und vom oben beschriebenen Recht auf Tarifwechsel (Leistungsreduzierung) Gebrauch zu machen. Sind dem Kunden die oben beschriebenen Leistungen nicht wichtig, muss er keinen Wechsel zurück in die GKV anstreben, um Beiträge zu sparen. Er kann dies auch ganz bequem bei seinem jetzigen PKV-Anbieter tun.
Option zwei ist natürlich, dass der Kunde zumindest auf einen Teil der oben angedeuteten Mehrleistungen im Alter nicht verzichten möchte. Wechselt dieser Kunde jetzt zurück in die GKV, verliert er zwangsläufig alle Mehrleistungen und müsste sich einzelne Themen über eine private Krankenzusatzversicherung wieder dazubuchen. Und ihr ahnt es schon, das kostet natürlich wieder Geld und summiert sich schnell mal zu monatlichen 100 bis 200 Euro.
Eine gravierende und meist unterschätzte Rolle spielt für Privatversicherte dabei das Krankentagegeld. Stell dir dabei mal folgende Situation vor. Ein Familienvater hat zur Absicherung für sich in seiner PKV ein sehr hohes Krankentagegeld von 7.500 Euro gewählt und zahlt dabei einen monatlichen Beitrag von ca. 200 Euro. Ziel dieser Absicherung soll es sein, die Gehaltsausfälle bei einer längeren Krankheit (Arbeitgeber zahlt im Krankheitsfall den Lohn nur für 6 Wochen weiter) abzusichern und somit die Finanzierung des Eigenheims zu gewährleisten.
Was viele nicht wissen ist, dass das maximale Krankengeld in der GKV aktuell bei 3.491 Euro im Monat liegt und damit weniger als die Hälfte beträgt. Würde dieser Kunde jetzt einen Wechsel zurück in die GKV anstreben, müsste er sich zwangsläufig zusätzlich ein Tagegeld bei einer privaten Krankenversicherung dazu buchen und dafür ca. 100 Euro im Monat zahlen.
Letzter Ausweg – PKV-Standardtarif
Für alle Kunden, die vor dem Jahr 2009 in die private Krankenversicherung gewechselt sind, gibt es übrigens noch einen anderen (allerletzten) Ausweg. Denn wer mit den Leistungen einer Gesetzlichen Krankenkasse zufrieden ist, der braucht dazu keinen Wechsel zurück in die GKV. Jeder private Krankenversicherer hat einen „PKV-Standardtarif“ welcher nach gesetzlicher Vorgabe den Leistungen der GKV entspricht und dabei durchschnittlich ca. 300 Euro im Monat kostet.
Aktuell ist es leider so, dass diese (letzte) Möglichkeit neuen Versicherten (Wechsel in die PKV ab 2009) nicht zur Verfügung steht und es sei erwähnt, dass die ganze Branche auf politischer Ebene dafür kämpft, dass diese Option zukünftig wieder allen Versicherten zur Verfügung steht. Aus meiner Sicht ist der Standardtarif jedoch immer nur eine mentale Unterstützung für meine Kunden gewesen und von aktuell über 500 Privatpatienten im Kundenstamm haben genau NULL diesen letzten Ausweg für sich als sinnvoll erachtet.
Konzeption schlägt Kondition
Ich vertrete schon immer die Meinung, dass es falsch ist, beim Wechsel in die PKV so viel wie möglich Geld sparen zu wollen. Vielmehr sollte es das Ziel sein, eine möglichst gute Absicherung zu erhalten. Denn sind wir doch mal ehrlich, ein gesunder Mensch hat tausend Wünsche, ein Kranker nur noch einen. Da viele meiner Kunden mit dem Wechsel in die PKV jedoch (auch beim bestmöglichen Leistungspaket) noch Geld sparen, rate ich immer zu einem zusätzlichen und freiwilligen Paket, um den Beitrag ab 65 Jahren auf null zu reduzieren.
Wie dies konkret funktioniert, habe ich im Artikel „PKV-Beitrag im Alter“ ausführlich beschrieben und möchte deswegen nur ganz kurz auf diese Option eingehen.
Als privatversicherter Arbeitnehmer erhältst du den gleichen maximalen Arbeitgeberzuschuss zu deiner Krankenversicherung wie ein Kassenpatient. Es macht deswegen Sinn, diesen Arbeitgeberzuschuss auch maximal auszunutzen und ggf. freiwillig mehr in der PKV zu zahlen, als du eigentlich müsstest. Diese Beitragsentlastungsvariante sorgt dann im Alter dafür, dass du im besten Fall überhaupt keinen Krankenversicherungsbeitrag mehr bezahlst.
Aber auch ohne Beitragsentlastungstarif sinken im Alter deine PKV-Beiträge automatisch. So wird mit dem 60. Lebensjahr deine Krankenversicherung automatisch um 10 Prozent günstiger (Wegfall VAG-Zuschlag) und mit Eintritt in die Rente brauchst du auch kein Krankentagegeldbaustein mehr abzusichern. Durch den Wegfall reduziert sich dein PKV-Beitrag um weitere 75 – 200 Euro.
Empfehlung
Bevor du dich kurz vor dem 55. Lebensjahr zu einem Wechsel zurück in die GKV bewegen lässt, prüfe erst einmal all deine anderen Optionen und lass dich von einem Spezialisten begleiten. Es gibt auch mit 50 oder 55 Jahren noch genug Optionen dafür zu sorgen, dass du im Alter überhaupt keinen Krankenkassenbeitrag mehr bezahlen musst und zwar ohne dabei größere Leistungseinbußen in Kauf zu nehmen.
Wenn du dir noch unsicher in Bezug auf die für dich richtige Entscheidung bist, buche dir gerne einen kostenlosen Termin bei mir und wir schauen uns deine individuelle Situation gemeinsam an.