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Private Krankenversicherung im Alter senken

Private Krankenversicherung im Alter senken

Eine der ersten Fragen in meinen Gesprächen zur PKV an meine Kunden lautet immer: „Was weißt du schon über die PKV?“. Und so vielfältig die Antworten auch sind, ein Thema kommt spätestens hier in 90 % aller Fälle immer auf den Tisch, nämlich die Frage nach der privaten Krankenversicherung im Alter, oder genauer gesagt die Frage, ob die PKV im Alter bezahlbar bleibt. Aber woher kommt diese Angst? Steigen die monatlichen Beiträge in der privaten Versicherung im hohen Alter wirklich so stark an und wie kann ich die Kosten für die Private Krankenversicherung im Alter senken?

Kann ich meinen Beitrag vielleicht irgendwann einmal nicht mehr bezahlen? Und da dies eine ganz zentrale Fragestellung rund um die Entscheidung PKV vs. GKV ist, möchte ich im heutigen Blogbeitrag mal ganz ausführlich dazu Stellung nehmen. Um das Ganze für dich anschaulicher und leichter zu machen, nutze ich ein Beispiel aus meiner Praxis und gebe dir Tipps zum Thema: „private Krankenversicherung im Alter senken“.

Ausgangssituation: Wechsel zur PKV

Stell dir vor, ich begleite einen 31-Jährigen angestellten und kinderlosen Kunden auf seinem Weg in die private Krankenversicherung und der Kunde ist aktuell noch in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Seine Gehaltsabrechnung weist dabei die folgenden Abbuchungen zur GKV aus:

Höchstbeitrag der GK

Höchstbeitrag GK (Stand 2020)

Abzgl. des Arbeitgeberanteils zu allen drei Bausteinen in Höhe von 439,45 Euro, bleibt dem Kunden ein Eigenanteil von 451,17 Euro pro Monat. 

Nun entscheidet sich der Kunde meinem Konzept zu folgen und wechselt in einen absoluten Premiumtarif der PKV. Sein zukünftiger Beitrag stellt sich wie folgt dar:

Beitragsbeispiel der PKV

Beitragsbeispiel PKV

Auch er bekommt weiterhin einen Arbeitgeberanteil für seine PKV, welcher in diesem Fall 383,81 Euro beträgt und seinen Eigenanteil auf monatliche 395,78 Euro reduziert. Im Vergleich zur bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung spart sich der Kunde also 43,67 Euro pro Monat und hat dabei deutlich höhere und bessere Leistungen. Aber das ist natürlich eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation. Wie sieht das denn in 20, 30 oder 40 Jahren aus?

Warum steigt mein Beitrag überhaupt im Alter?

Natürlich ist es Unsinn, wenn man behauptet, dass sich die oben beschriebene Situation auch in 40 Jahren noch genauso darstellt. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden wie alles in Deutschland steigen. Das betrifft aber nicht nur die Beiträge der privaten Krankenversicherung, sondern vielmehr auch die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Gründe für Beitragsanpassungen liegen dabei vor allem in den folgenden drei Punkten:

Medizinischer Fortschritt / Kostensteigerung Medizinbereich

Wir haben in Deutschland und weltweit eine ganz normale Inflation, was bedeutet, dass nicht nur Gegenstände unseres täglichen Lebens wie z. B. ein Pfund Brot teurer werden, sondern natürlich auch die medizinischen Leistungen. Dazu kommt der medizinische Fortschritt, z. B. bei Operationsmethoden oder in der Diagnostik. Steigen hier also die Preise, wirkt sich das zwangsläufig auf die Preise einer Krankenversicherung aus. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass beide Systeme, also gesetzliche und private Krankenversicherung, gleichermaßen von solchen Preissteigerungen betroffen sind.

Steigende Lebenserwartung

Durch eine bessere medizinische Versorgung steigt unsere Lebenserwartung immer weiter an. Allein in den letzten 20 Jahren ist diese für Neugeborene um 3,3 Jahre gestiegen. Das Problem für unser Gesundheitssystem liegt darin, dass ein Mensch den Großteil seiner Kosten im medizinischen Bereich erst in steigendem Alter verursacht.

Ging man früheren Prognosen zufolge noch davon aus, dass wir aufgrund dieser Entwicklung auch erst später erkranken, weiß man heute, dass wir genauso früh krank werden wie damals auch schon, aber mit diesen Krankheiten heute länger leben. Der Kostenblock im Alter ist also schlicht größer geworden. Auch das betrifft die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung im gleichen Maße.

Aktuelle Niedrigzinsphase

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse werden in der privaten Krankenversicherung Rückstellungen für die höheren Kosten im Alter gebildet (Alterungsrückstellungen). 

Altersrückstellungen PKV / GKV

Altersrückstellungen PKV / GKV

Natürlich legen die Versicherer diese Altersrückstellungen für ihre Kunden an und der erwirtschaftete Zinsertrag kommt zum überwiegenden Teil dem jeweiligen Privatversicherten zugute und wird zur Beitragsreduzierung eingesetzt. Lag der durchschnittliche Zinsertrag von 10–15 Jahren noch bei deutlich über 3,5 %, sprechen wir heute noch über knapp 2 %. Sinkt der Zins, muss ein privater Krankenversicherer einfach nachkalkulieren. Die gesetzliche Krankenkasse beinhaltet diesen Punkt mangels Rücklagen natürlich nicht. Die Frage, die sich jeder stellen sollte: „Möchte ich in einem System mit oder ohne Alterungsrückstellungen versichert sein?“ 

Schauen wir uns aber zur Verdeutlichung die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten 50 Jahren an. Im Jahr 1970 lag der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse noch bei knapp 100 Mark oder in heutiger Währung bei ca. 51 Euro. Im Jahr 2020 und damit 50 Jahre später, zahlt ein Mitglied der GKV schon einen Maximalbeitrag von 890 Euro. Prozentual ausgedrückt, reden wir über eine Preissteigerung von 1.645 %. Nicht berücksichtigt ist hier, dass in der gleichen Zeit ca. 20 Gesundheitsreformen bestimmte Leistungen der GKV zum Teil gestrichen oder eingeschränkt haben, was wir uns später noch genauer anschauen werden. 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo es einheitliche Leistungen und einen gesetzlich festgeschriebenen Höchstbeitrag gibt, kann man die Beitragsentwicklung in der PKV nicht so einfach verallgemeinern. Zu unterschiedlich ist diese von Anbieter zu Anbieter und auf Tarifebene. Aus diesem Grund habe ich mir einmal in meinem Bestand einen echten Kunden herausgesucht, welcher heute immer noch im gleichen gewünschten Tarif ist, den er damals auch abgeschlossen hat.

Beispiel Beitragsentwicklung PKV

Beispiel Beitragsentwicklung PKV

Der Kunde zahlt heute im Alter von 66 Jahren immer noch ca. 130 Euro weniger als der Höchstbeitrag in der GKV und hätte darüber hinaus zusätzlich die Möglichkeit eines Tarifwechsels aus seinem aktuellen Premium-Tarif in einen Komfort-Tarif. Allein durch diesen Wechsel würde sich sein Beitrag von aktuell 757,34 auf 447,38 Euro reduzieren. 

Private Krankenversicherung im Alter senken – Gar kein Problem!

Wer bei einem Wechsel in die private Versicherung möglichst viel Geld sparen will, der wird früher oder später Probleme bekommen. Damit das Thema „Beiträge im Alter“ für dich erst gar kein Problem werden kann, erhältst du von uns ein klares Konzept mit auf den Weg. So kannst du ganz bequem den Beitrag im Rentenalter für die Private Krankenversicherung senken. Um dir das in diesem Blog-Beitrag verdeutlichen zu können, nehmen wir wieder unseren realen Kunden von vorhin mit einem Monatsbeitrag von aktuell, 778,99 Euro im Premiumtarif.

Was passiert, wenn dieser Kunde älter wird? Dass sich die Beiträge sowohl in der GKV als auch in der PKV weiterentwickeln – und du irgendwann höhere Beiträge zahlen musst als es jetzt der Fall ist –, haben wir oben gesehen. Jetzt schauen wir uns an, was wir unserem Kunden konzeptionell mit eingebaut haben, damit er im Alter idealerweise gar keinen Euro Beitrag mehr zahlen muss.

Wegfall VAG-Zuschlag

Zum 01. Januar 2000 hat der Gesetzgeber alle privaten Krankenversicherer dazu verpflichtet, den ursprünglich kalkulierten Beitrag um 10 % zu erhöhen und für diesen Betrag zusätzliche Alterungsrückstellungen zu bilden. Das tolle ist, dass diese 10 % „VAG-Zuschlag“ im oben genannten Beitrag bereits enthalten sind und nur bis zum 60. Lebensjahr gezahlt werden müssen. Im konkreten Fall reduziert sich der Beitrag unseres Kunden zum 60. Lebensjahr also automatisch um 49,03 Euro (10 % des Grundbeitrages). Sein neuer Beitrag wäre also:

PKV abzüglich VAG-Zuschlag

PKV abzgl. VAG Zuschlag in Höhe von 49,03 €

Wegfall Tagegeld

In dem Moment wo unser Kunde in Rente geht, braucht er natürlich auch keine Lohnfortzahlung im Alter mehr abzusichern. Der Baustein „Tagegeld“ in Höhe von 49,50 Euro monatlich kann ersatzlos gestrichen werden und sein neuer Beitrag ist bei:

PKV Beitrag abzüglich Tagegeld

PKV-Beitrag abzgl. Tagegeld

Beitragsentlastungskomponente

Jeder, und ich meine wirklich jeder Kunde bekommt von mir eine Beitragsentlastungskomponente zu seiner privaten Krankenversicherung. Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es dabei grundsätzlich gibt, erkläre ich im Artikel Beitragsentlastung im Alter. Unserem Kunden habe ich dabei einen zusätzlichen Baustein zu seiner PKV empfohlen, welcher seinen Beitrag zum 65. Lebensjahr automatisch um 500 Euro reduziert.

PKV Beitrag abzüglich Beitragsentlastung

PKV-Beitrag abzgl. Beitragsentlastung

Zuschuss Deutsche Rentenversicherung

Zwar fällt mit Eintritt in die Rente bei Angestellten der Arbeitgeberzuschuss weg, dafür springt aber die deutsche Rentenversicherung ein und zahlt unserem Kunden einen gesetzlichen Zuschlag, nämlich den gleichen Zuschuss wie wenn er in der gesetzlichen Krankenkasse geblieben wäre. Angenommen unser gutverdienender Angestellter hätte eine gesetzliche Rente von 2.500 Euro im Monat, bekommt er einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 7,85 % also 196,25 Euro.

PKV im Alter senken

Private Krankenversicherung im Alter senken

Im konkreten Fall zahlt unser Kunde also nicht einen Cent vom PKV-Beitrag im Rentenalter. Im Gegenteil, er macht pro Monat sogar ein Plus in Höhe von 15,79 Euro. Natürlich ist hier unterstellt, es wären keinerlei Beitragsanpassungen bis zum Rentenalter. Da wir aber gesehen haben, dass diese auch in der GKV auftreten und in beiden Systemen der Höhe nach vergleichbar sind, können wir sie hier der Einfachheit halber außen vor lassen.

Wünscht der Kunde jedoch tatsächlich im Alter keinen Beitrag zu zahlen, hat er jederzeit die Möglichkeit, die Beitragsentlastungskomponente im Verhältnis zur jeweiligen Beitragsanpassung zu erhöhen. Für diesen Fall zahlt der Kunde tatsächlich im Alter keinen Beitrag zu seiner privaten Krankenversicherung.

Keine Kinder mehr mitversichert

Häufig wird auch das Thema Kinder als Hinderungsgrund für einen Wechsel in die PKV genannt. Über die Möglichkeiten einer kostengünstigen Mitversicherung von Kindern in der PKV, werde ich an anderer Stelle noch einmal separat einen Artikel verfassen.

Wichtig für diesen Artikel ist nur, dass wir über den Beitrag unseres Kunden im Alter sprechen. Und wenn unser Kunde 65 Jahre alt ist, sind seine Kinder in aller Regel nicht mehr über ihn krankenversichert, sondern selbst Mitglied einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Solltest du also Kinder haben, zahlst du den Beitrag nur solange, wie sie sich in schulischer Ausbildung befinden. Steigt dein Kind in einen sozialversicherungspflichtigen Beruf ein, fällt es sofort aus deiner PKV raus und der Beitrag reduziert sich entsprechend.

§ 204 VVG Tarifwechselrecht

Im bisher genannten Beispiel ging es immer um einen Premium-Tarif innerhalb der PKV. Natürlich gibt es zwischen GKV-Niveau und Premium-Niveau noch ganz viele Möglichkeiten sich zu versichern. Wichtig ist, unser Kunde kann jederzeit in einen anderen „niedrigeren“ gewünschten Tarif wechseln und so seinen Beitrag reduzieren. Oben habe ich beschrieben, was ein solcher Wechsel für einen konkreten Kunden an Beitragsersparung bringen würde.

Im vorliegenden Fall wären das immerhin 300 Euro im Monat und das, obwohl unser Kunde dann immer noch den Privatpatientenstatus hätte, seine Selbstbeteiligung auf 750 Euro pro Jahr begrenzt wäre und auch alle anderen tariflichen Leistungen zum Teil deutlich über denen einer GKV lägen. Dieses Wechselrecht ist in § 204 VVG (VersicherungsVertragsGesetz) für alle Kunden festgeschrieben.

100 % Leistungsversprechen

Ein Punkt, der häufig in der Diskussion um hohe Beiträge im Alter untergeht, ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung dir als Mitglied jederzeit Leistungen kürzen kann und dies in der Vergangenheit auch in unzähligen Gesundheitsreformen getan hat. Bist du jedoch bei einer privaten Krankenversicherung versichert, darf der Versicherer niemals etwas an deinen vertraglich vereinbarten Leistungen streichen.

Auch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der tariflichen Leistungen, wie sie in § 12 SGB V aufgegriffen wird, wird es in einer PKV niemals geben. Man stelle sich mal vor, du bleibst in der GKV, bist irgendwann 75 Jahre und musst dich rechtfertigen, warum sich eine Hüftoperation bei dir trotz des hohen Alters noch lohnt. Das hört sich für dich vielleicht komisch an, aber genau diese Diskussion gab es vor 20 Jahren schon einmal und wird es wider geben, wenn der demografische Wandel voll zuschlägt.

Keine Zusatzversicherung notwendig

Als Privatpatient hast du bereits Zugang zur bestmöglichen medizinischen Versorgung. Eine Krankenzusatzversicherung für das Krankenhaus oder eine höhere Erstattung in den Bereichen Zahnersatz oder naturheilkundlicher Behandlungen brauchst du nicht. Wer sich als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse besserstellen möchte, der muss hierzu eine separate Krankenzusatzversicherung abschließen und diesen vollen Beitrag natürlich auch im Alter bezahlen.

Basistarif

Angenommen alles, was ich bisher beschrieben und ausgerechnet habe, stimmt nicht oder tritt aus welchem Grund auch immer ganz anders ein. Für dich ist es völlig egal, denn als Privatpatient hast du jederzeit das Recht innerhalb deiner PKV in den sogenannten Basistarif zu wechseln. In diesem günstigeren Tarif sind exakt die gleichen Leistungen wie in einer GKV enthalten und er kostet maximal so viel wie der Höchstbeitrag der GKV. Auch so hast du also eine Möglichkeit, den Beitrag für deine Private Krankenversicherung im Alter senken zu können.

Aufgrund der zuvor beschriebenen Möglichkeiten, kenne ich jedoch keinen einzigen Kunden, der in der Praxis von diesem Wechselrecht Gebrauch gemacht hat. Aber es ist immerhin gut zu wissen, dass es eine solche „letzte“ Möglichkeit gibt und diese auch entsprechend gesetzlich verankert ist. Nähere Informationen zum Basistarif findest du auf der Seite des PKV-Verbandes.

 

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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