Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Besoldung erhalten sächsische Beamte ab dem 01.01.2024 keine Gehaltserhöhung mehr. Stattdessen erhöht der Freistaat Sachsen die Beihilfesätze und führt die pauschale Beihilfe ein, auch als „Hamburger Modell“ bekannt. Doch welche Auswirkungen hat das genau für dich, und welche Optionen stehen dir zur Verfügung? In diesem Artikel findest du alles, was du zum Thema Beamtenkrankenversicherung in Sachsen wissen musst.
Was ist die Beihilfe?
Für angestellte Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber im Krankheitsfall in der Regel keine Behandlungskosten. Hier tritt je nach Versicherungsverhältnis die private oder gesetzliche Krankenversicherung ein und der Arbeitgeber zahlt lediglich einen hälftigen Anteil am Beitrag.
Anders ist es bei Beamten: Hier ist der Dienstherr verpflichtet, einen Teil der Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder andere medizinische Behandlungen zu tragen. In aller Regel sind Beamte deswegen in einer Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung versichert.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 SächsBG haben alle folgenden Personen Anspruch auf Beihilfe:
Beamte und Richter, solange sie Besoldung erhalten,
Versorgungsempfänger, solange sie Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag, Witwengeld, Waisengeld oder Übergangsgeld erhalten.
Daneben besteht ein Anspruch auf Beihilfe auch in den in § 80 Abs. 2 Satz 2 SächsBG genannten Fällen:
- wenn Besoldung oder Versorgungsbezüge wegen Anwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden
- während eines Urlaubs ohne Dienstbezüge nach § 98 Abs. 1 SächsBG (Beurlaubung aus familiären Gründen), wenn kein Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V besteht.
- Während der Inanspruchnahme von Elternzeit
- Während eines Urlaubs ohne Dienstbezüge, wenn die oberste Dienstbehörde schriftlich ein dringendes dienstliches Interesse an der Beurlaubung anerkannt hat,
- Bei einer sonstigen Freistellung vom Dienst ohne Anspruch auf Besoldung bis zu einer Dauer von jeweils einem Monat sowie
- Für ehemalige Beamte auf Widerruf, solange sie Anwärterbezüge nach § 68 SächsBesG erhalten.
Angehörige haben keinen eigenen Anspruch auf Beihilfe, können aber über den beihilfeberechtigten Ehepartner oder Lebenspartner für notwendige Aufwendungen berücksichtigt werden.
Was ändert sich 2024 in der Krankenversicherung für Beamte in Sachsen?
Bisher konntest du bei der Beamtenkrankenversicherung in Sachsen nicht oder nur unter äußerst ungünstigen Parametern wählen. Im Grunde gab es nur eine individuelle Beihilfe. Mit dem vierten Dienstrechtsänderungsgesetz (4. DRÄndG) wird ab dem 01.01.2024 ub § 80a des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) eine sog. pauschale Beihilfe im Freistaat Sachsen eingeführt.
Pauschale Beihilfe (Wahloption)
Die pauschale Beihilfe ist in Sachsen eine neuartige Form der Beihilfe, die ab dem 01.01.2024 eingeführt wird. Diese Beihilfeform ist eine freiwillige und unwiderrufliche Wahloption, die einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen bietet. Sie deckt grundsätzlich die Hälfte der Kosten einer notwendigen Krankenvollversicherung ab, unabhängig davon, ob ein gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz (sofern dort ein 100% Tarif abgeschlossen wurde) besteht.
Dabei spielen weder der aktuelle Gesundheitszustand noch die Familienkonstellation eine Rolle. Beachte jedoch, dass eventuelle Zusatzversicherungen nicht in der Berechnung der pauschalen Beihilfe berücksichtigt werden und die pauschale Beihilfe für Pflegeversicherungen nicht gezahlt wird (hier bleibt es bei der individuellen Beihilfe).
Individuelle Beihilfe und Erhöhung der Beihilfebemessungssätze
Im Gegensatz zur pauschalen Beihilfe beteiligt sich die individuelle Beihilfe nicht an den Versicherungsprämien, sondern deckt medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen ab. Beihilfeberechtigte können diese innerhalb von zwei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen beantragen. Die individuelle Beihilfe ist flexibel und berücksichtigt verschiedene Fälle wie Krankheit, Pflege, Geburt und präventive Maßnahmen. Dabei sind jedoch Eigenbeteiligungen und Höchstbeträge für bestimmte Leistungen zu beachten.
Vergleich Beihilfebemessungssätze in Sachsen
*ACHTUNG! Bei einigen Sätzen gelten komplexere Regelungen, welche der Übersichtlichkeit halber hier nicht dargestellt werden.
Bitte beachte noch folgende Hinweise:
Haben zwei Beamte Kinder miteinander, so werden die Bemessungssätze nur einem Elternteil angerechnet. Zum Beispiel ergibt sich bei zwei Beamten mit zwei Kindern einmal 90 % Beihilfe und einmal 50 %, niemals jedoch zweimal 70 %. Einmal erreichte Beihilfesätze (für Erwachsene) bleiben erhalten. Wer also einmal 70 % oder 90 % erreicht hat, verliert diese Stufe nicht mehr, auch nicht, wenn die Kinder erwachsen werden oder anderweitig wegfallen, oder bei der Heirat von zwei Beihilfeberechtigten mit jeweils einem oder mehreren Kindern. Bestehende PKV-Tarife werden automatisch von den Gesellschaften für die Beamten korrigiert oder angepasst.
Die neuen Bemessungssätze gelten für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2024 entstehen bzw. entstanden sind. Entscheidend ist also das Datum der Leistungserbringung (z. B. der Arztbesuch) und nicht das Datum der Rechnungsstellung.
Die pauschale Beihilfe ist nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. In Höhe der pauschalen Beihilfe ist jedoch ein steuerlicher Abzug der Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ausgeschlossen.
Beihilfe in Sachsen: Was wird nicht abgedeckt?
Im Beihilfesystem in Sachsen ist nicht alles automatisch abgedeckt. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem Begriff „beihilfefähig“. In der Aufzählung der Beihilfeleistungen sind konkrete Werte oder Verweise auf geltende Gebührenordnungen angegeben. Für einige Leistungen müssen bestimmte Indikationen vorliegen und im Voraus eine Genehmigung bei der Beihilfestelle Sachsen eingeholt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass diese Kosten nachträglich nicht oder nur anteilig erstattet werden.
Vorabgenehmigung durch die Beihilfestelle Sachsen ist erforderlich für:
- Aufwendungen für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
- Kuren
- Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen
- bestimmte wissenschaftlich teilweise nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden
- ambulante psychotherapeutische Behandlungen in Form einer Langzeittherapie
- bestimmte kieferorthopädische Leistungen
- Behandlungen außerhalb der Europäischen Union, wenn diese zwingend notwendig sind, weil dadurch eine wesentlich größere Erfolgsaussicht zu erwarten ist oder eine Behandlung innerhalb der Europäischen Union nicht möglich ist
Die Beihilfe deckt grundsätzlich nur 50 bis 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten ab (siehe Beihilfesätze oben). Eine private Krankenversicherung muss abgeschlossen werden, um die fehlenden Prozentsätze der Kosten zu tragen. Private Krankenversicherer bieten spezielle Beamtentarife, auch Restkostentarife oder beihilfekonforme Tarife genannt, an. Diese Tarife sind darauf ausgerichtet, die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten zu übernehmen.
Warum ist die Beihilfeergänzung für Beamte in Sachsen so wichtig bei der Wahl der PKV?
Die private Krankenversicherung für Beamte in Sachsen bietet dir die Möglichkeit, ihren Gesundheitsschutz individuell zu gestalten. Durch Kompakttarife und vielfältige Einzelbausteine kann für jeden Beamten in Sachsen ein maßgeschneidertes und bedarfsgenaues Versicherungspaket erstellt werden. Mit Beihilfeergänzungen können Leistungen wie Heilpraktikerleistungen, Einzel- und Zweibettzimmer, Krankenhausaufenthalte sowie Chefarztbehandlungen ohne Zuzahlung abgedeckt werden.
Im Ernstfall, wenn teure und umfangreiche Behandlungen notwendig sind, zeigt sich, ob der eigene Gesundheitsschutz ausreichend ist. Private Zusatzversicherungen, insbesondere Beihilfeergänzungstarife, können in Betracht gezogen werden, um Zahnersatz, Sehhilfen, Kurbehandlungen und alternative Heilmethoden vollständig oder teilweise abzudecken.
PKV oder GKV?
Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe stellt man sich zwangläufig die Frage nach der richtigen Krankenversicherung für Beamte in Sachsen. Ist die Gesetzliche Krankenkasse nun eine echte Alternative? Hierzu möchte ich dir gerne folgendes mit auf den Weg geben.
Wechsel Dienstherr
Zum einen ist die Entscheidung für eine pauschale Beihilfe eine unwiderrufliche Entscheidung. Du kannst sie also nicht mehr rückgängig machen. Und genau das ist vor allem dann ein Problem, wenn du den Dienstherren wechselst und z.B. von der Landesbeihilfe in Sachsen in die Bundesbeihilfe oder die Beihilfe eines anderen Bundeslandes wechselst. Dort gibt es unter Umständen nämlich gar nicht die Möglichkeit eine pauschale Beihilfe zu beanspruchen und du müsstest bei einem Verbleib in der Gesetzlichen Krankenkasse die Kosten zu 100% selbst tragen.
Leistungen
Fällt deine Wahl zur Krankenversicherung für Beamte in Sachsen auf die Private Krankenversicherung hast du unbestritten deutliche Vorteile im Leistungsumfang. So sind viele Leistungen, welche du dir in einer Gesetzlichen Krankenkasse zusätzlich (aus deinem eigenen Geldbeutel) dazubuchen müsstest, bereits enthalten. Darunter fallen u.a. :
- schnelle Termine
- Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen
- bis zu 100% für Zahnersatz und höherwertiges Material (GKV ca. 40% für Standardversorgung), bis 80% für KFO
- Zahlung der Zahnprophylaxe
- Hohe Erstattungen für Brillen.
- Alternativmedizin wie Heilpraktiker
- Privatpatientenstatus im Krankenhaus (Chef- oder Wahlarztbehandlung)
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- u.v.m
Preis
Während die Beitragsfindung in der Gesetzlichen Krankenkasse rein nach dem Einkommen, in deinem Fall nach der Besoldungsgruppe geht, richtet sich der Beitrag einer Krankenversicherung für Beamte in Sachsen hauptsächlich nach dem oben beschriebenen Beihilfeanspruch.
Dabei hast du vor allem in höheren Besoldungsgruppen oder mit Kindern einen deutlichen Preisvorteil. Hast du z.B. 2 Kinder, müsstest du nur noch 10% des Beitrages zahlen und 90% der Kosten werden von deinem Dienstherren über die Beihilfe abgedeckt, wohlgemerkt für den Rest deines Lebens.
Vorerkrankungen
Ein wesentlicher Vorteil der Gesetzlichen Krankenkasse bei der Wahl der Krankenversicherung für Beamte in Sachsen ist der Umstand, dass es dort keine Gesundheitsprüfung gibt. Gerade wenn du also mit Vorerkrankungen zu kämpfen hast, kann es in der Privaten Krankenversicherung zu Risikozuschlägen kommen und ein Verbleib in der GKV für dich von Vorteil sein. Beachte hier aber unbedingt, dass viele Private Krankenversicherer an der Öffnungsaktion für Beamte teilnehmen und du so einen relativ einfachen Zugang in die PKV hast. Was es hier zu beachten gibt, habe ich dir im Artikel „PKV Öffnungsaktion für Beamte“ ausführlich erklärt.
Vergleich und Fazit
Bei der Entscheidung zwischen der pauschalen und individuellen Beihilfe und daraus abgeleitet, der Wahl der richtigen Krankenversicherung für Beamte in Sachsen sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Die pauschale Beihilfe eignet sich besonders für dich, wenn du eine einfache und direkte Unterstützung bei den Versicherungsbeiträgen bevorzugst. Beachte jedoch, dass deine Entscheidung für die pauschale Beihilfe unwiderruflich ist und du ein Leben lang schlechtere Gesundheitsleistungen erhältst.
Die individuelle Beihilfe bietet hingegen eine breitere Abdeckung von gesundheitlichen Aufwendungen und kann zu höheren Erstattungsbeträgen (bis 90 %) führen. Diese müssen jedoch für jeden Fall separat beantragt werden was ein wenig mehr Verwaltungsaufwand für dich mit sich bringt.
Berücksichtige also bei der Entscheidung besonders deine persönlichen Gesundheitsbedürfnisse, deine finanzielle Situation und die Art der gewünschten Deckung. Unabhängig von der gewählten Option ist es ratsam, alle Bedingungen sorgfältig zu prüfen und dich bei Bedarf beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gewählte Beihilfeform deinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Gerne stehe ich dir dabei zur Seite. Nimm am besten gleich Kontakt mit mir auf oder buche dir eine kostenlose Onlineberatung.