Der Drohnenmarkt entwickelt sich im privaten und auch im gewerblichen Bereich immer stärker. Auch wenn bereits viel darüber geschrieben und berichtet wurde, es ist leider immer noch nicht jedem Käufer einer Drohne bewusst, dass für den Betrieb eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Wie eine Umfrage von „Helden.de“ zeigt, kommen nur etwa 8 % der Drohnenpiloten dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz nach. Das klingt vorerst harmlos. Aber: Hochgerechnet kommen diese 8 % auf rund 1,7 Millionen unversicherte Drohnenflüge im Jahr. Im heutigen Artikel widme ich mich einmal den wichtigsten Punkten rund um das Thema: „Welche Versicherung brauchst du für Deine Drohne?“
Geregelt ist diese Versicherungspflicht im Luftverkehrsgesetz §43. Betroffen hiervon sind alle Drohnen unabhängig von Größe und Gewicht. Starte also deine Drohne nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz. Wer glaubt, dass der Betrieb seiner Drohne automatisch über die bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, der irrt. Viele Haftpflichtversicherer haben Drohnen nicht in ihrem Produktportfolio, speziell in Altverträgen nicht, folglich besteht im Schadenfall auch kein Versicherungsschutz für Flugmodelle.
Ganz allgemein gilt: Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt und sollte regelmäßig überprüft werden. Denn wer bei anderen einen Schaden verursacht, muss ihn ersetzen – so will es das Gesetz. Hat ein Geschädigter berechtigte Ansprüche an dich als Schadenverursacher kann es teuer werden und im schlimmsten Fall sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Liegt der Abschluss deiner privaten Haftpflichtversicherung schon 5 Jahre oder sogar mehr zurück, bekommt man heute einen erheblichen besseren Schutz. Es lohnt sich also einen Blick in den Versicherungsordner zu werfen und diesem Thema etwas Zeit zu widmen.
Sprich also mit deinem Versicherungsspezialisten und kläre vor dem ersten Start, ob Versicherungsschutz für die Fluggerät besteht. Meist lohnt sich für Hobbypiloten eine einfache Tarifumstellung der Privathaftpflichtversicherung (PHV) auf die neuesten Bedingungen und der Einbau des Bausteins für Flugmodelle bis 5 Kilogramm. Dabei spielt die Anzahl der Drohnen die du besitzt keine Rolle. Alternativ kann deine Drohne vielleicht nachträglich, gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag, in den bestehenden Versicherungsschutz integriert werden.
Für gewerblich genutzte Drohnen, solche über 5 Kilogramm und bei einer besonderen Verwendung ist der Abschluss einer speziellen Drohnenversicherung erforderlich. Hier solltest du darauf achten, dass die Vertragsbedingungen auf das Fluggerät abgestimmt sind. Dies wird bei den meisten Versicherern mit einem Fragebogen vorab abgefragt und damit sichergestellt. Auch deine Nutzungsgewohnheiten spielen dabei eine Rolle.
Hier ein paar wichtige Aspekte bzw. Fragestellungen beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung zusammengefasst:
- Die Nutzung: Fliegst du nur privat in deiner Freizeit oder auch zu gewerblichen Zwecken
- Die Konkrete Verwendung: Fliegst du zum Beispiel auf einem für Drohnen zugelassenen Areal oder auch in freier Wildbahn?
- Der Geltungsbereich: Wo wird geflogen, beispielsweise auch im Ausland während des Urlaubs?
- Sollen besondere Umstände in die Drohnenversicherung eingeschlossen werden? Das kann zum Beispiel der Betrieb durch Dritte wie Freunde oder Familienmitglieder betreffen.
- Und zu guter Letzt: Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Drohnenversicherung.
Kompetent beraten lassen oder im Internet Unsinn abschließen?
Das Deckungsspektrum von entsprechenden Versicherungsverträgen ist breit gefächert. Es gibt verschiedene Deckungskonzepte für private und gewerbliche Flüge. Dabei zählt nicht immer der günstigste Preis. Oft stellen wir in unseren Beratungen fest, dass der Kunde im Internet nicht das gekauft hat was er eigentlich wollte. Oder aber er wurde mangels qualifizierter Beratung auf wichtige Aspekte schlickt nicht hingewiesen. Am Ende stellen wir dann gemeinsam fest, dass eine individuelle persönliche Beratung entweder günstiger ist oder besser zu den Kundenwünschen passt. Tu dir und deinem Geldbeutel also am besten selbst den Gefallen und lasse dich von einem Profi in all deinen Versicherungsfragen begleiten.
Die Drohnen-Verordnung regelt den rechtskonformen Einsatz
Wenn du mit einer vorschriftsmäßig versicherten Drohne fliegst und dabei einen Schaden verursachst, musst du dir um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Flug im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattgefunden hat. Hast du mit deiner Drohne gegen geltende Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen, haftest du grundsätzlich als Halter persönlich.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Fliegen mit Drohnen regelt seit April 2017 eine neue Drohnenverordnung. Hier die wichtigsten Punkte dieser Drohnenverordnung im Überblick:
- Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 Gramm müssen seit dem 1. Oktober 2017 mit einer dauerhaften und feuerfesten Kennzeichnung mit dem Namen und der Adresse des Besitzers versehen sein. Bei einem höheren Gewicht (2-5 Kilogramm) ist zusätzlich ein gültiger Kenntnis-Nachweis notwendig. Bei Drohnen über 5 Kilogramm Gewicht ist für jeden Start eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
- Ohne Sondererlaubnis durch die Landesluftfahrtbehörden dürfen Drohnen nicht höher als 100 Meter fliegen. Dabei müssen die Geräte in Sichtweite bleiben. Ausgenommen sind gewerbliche Flüge mit Genehmigung. Generell genehmigungspflichtig sind zudem Nachtflüge.
- Durch das Fliegen der Drohne dürfen keine Gefährdungen oder Behinderungen verursacht werden. Zudem dürfen sie nicht näher als 100 Meter an sensible Bereiche wie zum Beispiel Einsatzorte von Rettungskräften heranfliegen.
- Verboten ist außerdem das Überfliegen von Wohngrundstücken mit Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Wenn die Geräte optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, ist das unabhängig vom Gewicht sogar komplett untersagt.
- Steuerst du die Drohne mit einer Videobrille, darf die Flughöhe 30 Meter nicht übersteigen und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm sein. Es sei denn, eine dritte Person hält das Fluggerät unter ständiger Beobachtung und kann dich auf Gefahren aufmerksam machen.
- Drohnenpiloten sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
Achtung: Haftpflichtversicherungen greifen in der Regel nicht bei der Verletzung von Persönlichkeits-, Namens- oder Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechtsverletzungen ohne Sachbeschädigung.
Fazit
Drohnen sind eine interessante Technik, die im gewerblichen Bereich viele Einsatzmöglichkeiten bietet und auch für Hobbypiloten sehr reizvoll ist. Eine Haftpflichtversicherung ist in allen Fällen zwingend erforderlich. Der erlaubte Einsatz bewegt sich allerdings in Grenzen – wenn diese überschritten werden, muss der Halter im Zweifel für Schäden persönlich aufkommen.