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Mehrfachbeschäftigung und PKV

Zweitjob PKV

Im heutigen Artikel möchte ich mich anhand eines konkreten Falles einem ganz besonderen und sehr speziellem Thema widmen. Hast Du als Arbeitnehmer gleich mehrere Arbeitgeber, kann dies sozialversicherungstechnisch durchaus Auswirkungen haben. Und genau diese Auswirkungen kann man auch nutzen, um z.B. in die PKV zu wechseln. Und genau so einen Fall durfte ich vor kurzem begleiten und möchte Euch einen kleinen Einblick dazu geben und auf die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehen.

Ausgangssituation:

Eine 26jährige Kundin ist ihr Leben lang über die Eltern privat krankenversichert. Beide Eltern sind selbständig bzw. freiberuflich tätig und die Tochter beendet nun Ihr Studium zur Zahnärztin. Nach dem Studium geht es ins Angestelltenverhältnis und die Gehaltsverhandlungen sind abgeschlossen. Los geht es zum 01.01.2020 mit einem garantierten Einstiegsjahresgehalt in Höhe von 63.000 Euro. Die Verhandlungen sind abgeschlossen und unsere Kundin ist der festen Überzeugung somit gleich nach dem Studium in die PKV wechseln bzw. in ihrem Fall vielmehr dort zu verbleiben zu können. 

Herausforderung:

Um sich nach dem Studium privat krankenversichern zu können, muss sie nicht nur im aktuellen Jahr 2020 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG bei 62.550 Euro) verdienen, sondern voraussichtlich auch im kommenden Jahr 2021. Und bekanntlich genau da lag das Problem, denn bekanntlich steigt die JAEG jedes Jahr um ca. 1.800 Euro und die Kunden würde in 2021 schon wieder unterhalb der Grenze verdienen. Der Arbeitgeber war nicht bereit, das Gehalt meiner Kundin gleich nach einem Jahr schon wieder entsprechend anzupassen und der Traum eines Privatpatientenstatus sich schon in Luft aufzulösen. 

Hintergrundwissen:

Jeder Arbeitgeber hat die gesetzliche Verpflichtung u.a. die Versicherungspflicht bzw. -freiheit seiner Arbeitnehmer zu prüfen und zu beurteilen. Darüber hinaus berechnen sie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Lohnfortzahlungsversicherung und führen diese an die Krankenkasse ab. Besonders wird es immer dann, wenn ein Arbeitnehmer gleich zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet seine Arbeitgeber über all seine Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Die oben erwähnte Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat. In diesem Fall werden die Einkünfte aller Arbeitgeber zusammenaddiert und führen (sofern diese über der JAEG liegen) auch zur Versicherungsfreiheit. 

Mehrfachbeschäftigung und PKV 1

In oben genanntem Beispiel übersteigt das regelmäßige Entgelt aller Beschäftigungsverhältnisse sowohl die aktuelle JAEG im Jahr 2020 (62.550 Euro), als auch die neue JAEG für 2021 (64.350 Euro). Der Arbeitnehmer ist somit freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und könnte auch in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. 

Ausnahmen für eine solche Regelung bilden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (450 Euro-Jobs). Hat ein Arbeitnehmer zusätzlich nur einen 450 Euro-Job, so bleibt dieser für sich betrachtet versicherungsfrei und wird nicht einer oder mehreren Hauptbeschäftigungen zugerechnet. Gleiches gilt immer dann, wenn ein Beschäftigungsverhältnis von vorneherein auf eine Zeit von weniger als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage ausgelegt ist. 

Mehrfachbeschäftigung und PKV 2

Dieses Beispiel verdeutlicht den zuvor beschriebenen Sachverhalt ganz gut. Obwohl der Arbeitnehmer insgesamt zwar über der JAEG verdient, wird er nicht versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse, da sein 450 Euro-Job (12 x 450 Euro = 5.400 Euro) nicht mit eingerechnet wird. 

Gibt ein Arbeitnehmer ein zweites oder drittes Beschäftigungsverhältnis auf und fällt dadurch wieder unter die JAEG, wird er wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Versicherungspflicht tritt in diesem Fall mit sofortiger Wirkung (also nicht erst wie gewöhnlich zum Jahresende) ein. 

Konkrete Lösung für meinen Kunden:

Im vorliegenden Fall, konnte ich unserer Kundin den Vorschlag einer zusätzlichen Beschäftigung im elterlichen Betrieb für 500 Euro brutto im Monat schmackhaft machen. 

Mehrfachbeschäftigung und PKV 3

Somit konnte die Kundin mit sofortiger Wirkung in die private Krankenversicherung wechseln (bzw. dort verbleiben) und war mega happy doch noch eine Lösung gefunden zu haben. Auch die Eltern waren zufrieden, konnte die Tochter doch so im elterlichen Betrieb die ein oder andere Aufgabe übernehmen und somit merklich für Entlastung sorgen. 

Gerade wenn eine Kunde knapp unterhalb der Grenze verdient und gerne in die private Krankenversicherung wechseln möchte, ist ein zweites Beschäftigungsverhältnis oberhalb der Mini-Job-Grenze eine sehr gute Möglichkeit einem Menschen zum Privatpatientenstatus zu verhelfen. 

Ich möchte jedoch an dieser Stelle betonen, dass ich diesen Weg nicht bei jedem Kunden so gehen würde. Im vorliegenden Fall war ganz klar die positive Gehaltsprognose als Zahnärztin und der ausdrückliche Wunsch meiner Kundin was letztendlich den Ausschlag gegeben hat. 

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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