kretschmerundschweiger

Basisrente – Steuern sparen mit Turbo

Basisrente

Bist du auch der Meinung, dass du zu viele Steuern zahlst? Im heutigen Artikel „Steuern sparen mit der Basisrente“, erkläre ich dir nicht nur die Grundlagen der Basisrente, sondern du bekommst auch gleich einen Spezial-Trick wie du die Steuerrückerstattung vom Finanzamt boostern kannst und so noch viel mehr aus deiner Steuererklärung rausholst. Freu dich auf garantierte 57 Prozent Wertentwicklung innerhalb von nur 5 Jahren. Glaubst du nicht? Dann schau selbst!

Wie funktioniert die Rürup- oder Basisrente? 

Im Grunde ist die Basisrente (im Gegensatz zur Riester-Rente) ganz einfach. Die eingezahlten Beiträge kannst du im Rahmen deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen und so dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Du erhältst also eine größere Steuererstattung vom Finanzamt. 

Wieviel kann ich in eine Basisrente einzahlen und wie ist die Absetzbarkeit genau?

Im Jahr 2022 kannst du als Lediger bis zu 25.787 Euro (abzgl. deiner Einzahlungen in die Gesetzliche Rente oder ein berufsständiges Versorgungswerk) steuerlich wirksam einzahlen. Für Eheleute gilt der doppelte Betrag. Deine Einzahlungen kannst du dann im Jahr 2022 zu 94% von der Steuer absetzen. Die Absetzbarkeit steigt dabei in jedem Jahr um 2% an, bis wir im Jahr 2025 bei einer Absetzbarkeit von 100% sind. Aber das ist noch nicht alles….

Was ist der Beitragsturbo?

Mein Konzept an dieser Stelle ist ebenfalls ganz einfach gehalten. Gehen wir mal davon aus, dass du entweder ein gutverdienender Angestellter oder Selbständig bist und dein zu versteuerndes Einkommen im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42% (ab einem Jahreseinkommen von 58.000 Euro) liegt und du bereit bist 250 Euro im Monat anzulegen. Im ersten Jahr 2022 wirkt sich das ganze wie folgt auf deine Steuer aus:

Basisrente

Beitragsturbo für deine Basisrente

Jährliche Einzahlung   =          3.000 Euro

Steuerlich absetzbar  =          94%

Steuerlich absetzbar  =          2.820 Euro

Spitzensteuersatz       =          42%

Steuerersparnis          =          1.184,40 Euro

Im Jahr 2022 hast du also 3.000 Euro in deinen Sparvertrag eingezahlt, bekommst mit deiner Steuererklärung (im Folgejahr) dann aber vom Finanzamt wieder 1.184,40 Euro zurück, womit du ja netto nur 1.815,60 Euro eingezahlt hast. 

So und nun kommt der Beitragsturbo ins Spiel. Stell dir mal vor, du nimmst diese Steuerrückerstattung und zahlst sie im Jahr 2023 zusätzlich zu den monatlichen 250 Euro in deine Basisrente ein. Für 2023 ergibt sich also die folgende Rechnung:

Jährliche Einzahlung   =          4.184,40 Euro

Steuerlich absetzbar  =          96%

Steuerlich absetzbar  =          4.017.02 Euro

Spitzensteuersatz       =          42%           

Steuerersparnis          =          1.687,15 Euro

Dadurch, dass du deine Steuererstattung ebenfalls wieder in deine Basisrente einzahlst, hast du also einen Multiplikationseffekt und bekommst praktisch eine Steuererstattung auf deine Steuererstattung. Aber spielen wir das Spiel mal weiter im Jahr 2024:

Jährliche Einzahlung   =          4.687,15 Euro

Steuerlich absetzbar  =          98%

Steuerlich absetzbar  =          4.593,41 Euro

Spitzensteuersatz       =          42%

Steuerersparnis          =          1.929,23 Euro

Vergiss bitte nicht, du zahlst weiterhin „nur“ deine ursprünglichen 250 Euro im Monat ein. Die restlichen Einzahlungen stammen aus der Steuerrückerstattung des Finanzamtes. Und so kann man das Spiel unendlich weitermachen. Für das Jahr 2025 haben wir dann erstmalig eine hundertprozentige Absetzbarkeit der Beiträge und die Rechnung stellt sich wie folgt da:

Jährliche Einzahlung   =          4.929,23 Euro

Steuerlich absetzbar  =          100%

Steuerlich absetzbar  =          4.929,23 Euro

 Spitzensteuersatz       =          42%

Steuerersparnis          =          2.070.28 Euro

Um in meinem Beispiel zum Ende zu kommen, gehen wir jetzt einfach mal davon aus, dass du im Jahr 2026 keine eigenen Beiträge mehr verwendest und nur noch die Steuererstattung in Höhe von 2.070,28 Euro einzahlst. Dann hast Du am 31.12.2026 folgenden Kontostand in deiner Basisrente:

Selbst eingezahlte Beiträge    =          12.000,00 Euro

Steuerrückerstattungen         =            6.871,06 Euro

Kontostand                             =           18.871,06 Euro

Du hast also innerhalb von nur 4 Jahren aus 12.000 Euro eigenem Geld, eine Summe von 18.871,06 Euro gemacht und somit einen Wertzuwachs von 157 Prozent generiert. Wichtig zu erwähnen wäre an dieser Stelle noch, dass dein Geld während der Laufzeit ja in einen beliebigen Fonds oder ETF deiner Wahl angelegt wird die daraus resultierende Wertentwicklung dem oben beschrieben Ergebnis noch zugerechnet werden muss. Du findest, dass der Booster eine gute Idee ist? Dann lass uns doch mal über eine individuelle Lösung für dich sprechen. Mach am besten direkt einen Termin mit unserem Spezialisten aus.

4.9/5 - (2751 votes)
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

Andere Beiträge:

Elementarschadenversicherung
Wohngebäudeversicherung
Elementarschaden-Versicherung – unterschätze niemals die Kraft von Wasser

Es lässt sich leider nicht leugnen und Unwetter wie diese nehmen immer mehr zu und verursachen Schäden in Milliardenhöhe. Viele unserer Kunden fragen sich wie es um den Versicherungsschutz für das eigene Wohngebäude steht. Begriffe wie Elementarschadenversicherung sind mittlerweile in aller Munde und doch wissen die wenigsten, dass Elementargefahren in der Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und KFZ-Versicherung nicht automatisch versichert sind. Aus diesem Grund habe ich Dir in diesem Ratgeber mal die wichtigsten Fakten und Besonderheiten zusammengefasst. 

Erweiterte Produkthaftpflicht
Gewerbliche Versicherungen
Erweiterte Produkthaftpflicht – für wen sie unverzichtbar ist

Bist du dir der Wichtigkeit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung bewusst? Diese spezielle Art der Versicherung ist ein unverzichtbarer Teil des Schutzpakets für dein Unternehmen. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung deckt nicht nur Personen- und Sachschäden ab, die durch deine Produkte entstehen können, sondern umfasst auch das Risiko, falls deine Produkte nicht die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Bevor du dich für ein Versicherungsunternehmen entscheidest solltest du vor dem Abschluss genau prüfen, für welches Unternehmen du dich entscheidest, falls mal etwas schiefgeht, kann es deine Existenz kosten.

Dashcam erlaubt
Kfz Versicherung
Ist eine Dashcam erlaubt?

Immer häufiger werde ich in meinem Beratungsalltag gefragt „ist eine Dashcam erlaubt“ oder „kann ich dir zur Abwehr meines Schadensfalls, das Video meiner Dashcam als Beweismaterial schicken?“ Hintergrund ist eigentlich immer der Wunsch nach Verwertung der gemachten Videoaufnahmen im Rahmen eines Schadens zur KFZ-Versicherung. Grund genug für mich, auf diese Themen einmal in einem extra Artikel einzugehen und die wichtigsten Fragestellungen zu erläutern. 

Wir sind für Dich da!

Kontaktiere uns jederzeit
kretschmerundschweiger

MELDE DICH!

Wir freuen uns auf Deine(n) Anruf/Mail

Kontakt

Unser Büro:

Versicherungsmanagement Kretschmer & Schweiger OHG
TEL: 089 97891470
FAX: 089-9789147 11
MAIL: info@kus.vkb.de
Leonhard-Strell-Str. 11, 85540 Haar