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Altersteilzeit und PKV: Wichtige Überlegungen

Altersteilzeit und PKV

Stell dir vor, du würdest nicht bis zum offiziellen Rentenalter von 67 Jahren arbeiten wollen oder können. Die Altersteilzeit bietet für viele ältere Beschäftigte eine attraktive Option, um schrittweise und finanziell abgesichert aus dem Berufsleben auszusteigen. Dieses Modell ermöglicht es dir, deine Arbeitszeit zu reduzieren, ohne dabei wesentliche finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Im heutigen Beitrag „Altersteilzeit und PKV“ erfährst du, was Altersteilzeit genau ist, wie sie funktioniert und welche Besonderheiten es bei der Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV) zu beachten gibt.

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeit, geregelt durch das Altersteilzeitgesetz, ist eine Maßnahme zur Arbeitsmarktförderung. Sie unterscheidet sich vom Vorruhestand dadurch, dass du bis zum Eintritt in die Rente weiterhin bei deinem Arbeitgeber beschäftigt bleibst und dieser für die Sozialversicherungsbeiträge aufkommt. Das Ziel ist es, älteren Beschäftigten einen attraktiven, früheren Ausstieg aus dem Berufsleben zu ermöglichen, um Raum für neue Arbeitskräfte zu schaffen. Unternehmen erhielten unter bestimmten Bedingungen sogar Förderungen, beispielsweise bei der Einstellung von Berufsanfängern oder Arbeitslosen.

Altersteilzeit bedeutet in der Regel, dass du deine Arbeitszeit um die Hälfte reduzierst. Es gibt zwei Modelle: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell. Beim Gleichverteilungsmodell arbeitest du über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit mit reduzierter Stundenzahl und erhältst ein entsprechend angepasstes Gehalt plus Zuschläge. Beim Blockmodell hingegen ist die Zeit in eine Arbeits- und eine Freistellungsphase unterteilt. Während der Arbeitsphase arbeitest du Vollzeit, in der Freistellungsphase dann gar nicht. Über beide Phasen hinweg bekommst du ein reduziertes Gehalt. Die meisten Beschäftigten bevorzugen das Blockmodell.

Gehaltsanpassung und Rentenbeiträge in der Altersteilzeit

Dein Gehalt wird analog zur Arbeitszeit halbiert. Um Anreize zu schaffen, muss dein Arbeitgeber dieses halbierte Gehalt um mindestens 20 Prozent des regulären Einkommens aufstocken und zusätzliche Rentenbeiträge leisten. Diese Aufstockungsbeträge sind steuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei. Beachte jedoch, dass sich dies auf den Steuersatz des Gesamteinkommens auswirken kann.

Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. Es sei denn, es gibt spezielle Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Heutzutage ist Altersteilzeit eher ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers. Die betrieblichen Tarifverträge müssen dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Altersteilzeitgesetzes erfüllen.

Altersteilzeit und PKV
Altersteilzeit und PKV

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss bei Altersteilzeit und PKV

Wenn du in Altersteilzeit gehst und privat krankenversichert bleibst, erhältst du weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Es gibt jedoch auch einige Dinge zu beachten wenn es um Altersteilzeit und PKV geht.

Der Beitrag, den ein Arbeitgeber für die private Krankenversicherung seines Mitarbeiters leistet, entspricht der Hälfte des Betrags, der sich ergibt, wenn man den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozentpunkte reduziert und auf die beitragspflichtigen Einnahmen anwendet. Diese Einnahmen sind bis zur maximalen Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen.

Der maximal mögliche Zuschuss ist jedoch auf die Hälfte des Beitrags begrenzt, den der Arbeitnehmer für seine private Krankenversicherung und die seiner zuschussberechtigten Angehörigen selbst zahlt. Bei privat versicherten Arbeitnehmern, die bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, wird für die Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses der ermäßigte Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung verwendet, welcher ebenfalls um 0,9 Prozent reduziert wird. Im Folgenden haben wir für dich mal die allgemeine Berechnungsformel zum Thema Arbeitgeberzuschuss in der Altersteilzeit und PKV zusammengestellt:

Berechnung Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankengeld:

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV x 7,3 % = Höchstzuschuss

5.175 Euro x 7,3 % = 377,78 Euro 

(16.3 % allgemeiner KV-Beitragssatz ./. 1,7 % vom Arbeitnehmer allein zu zahlender Zusatzbeitrag) x ½ = 7,3 %

Berechnung Arbeitgeberzuschuss für Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld:

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV x 7,0 % = Höchstzuschuss

5.175 Euro x 7,0 % = 362,25 Euro 

(15,7 % allgemeiner KV-Beitragssatz ./. 1,7 % vom Arbeitnehmer allein zu zahlender Zusatzbeitrag) x ½ = 7,0 %

Schauen wir im nächsten Schritt einmal ein paar konkrete Beispiele zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses im Bereich Altersteilzeit und PKV an.

Fallbeispiel 1:

Arbeitnehmer in Altersteilzeit (Arbeitsphase), 55 Jahre, seit 20 Jahren in der PKV
Gehalt vor Beginn der Altersteilzeit:                            6.000 €
Regelarbeitsentgelt in der Altersteilzeit :                   3.000 €
Keine Einmalzahlungen
Monatliche Prämie für die private Krankenversicherung: 700 €

Arbeitgeberzuschuss:

Maximal 7,3 % des beitragspflichtigen Entgelts, somit 3.000 Euro x 7,3 % = 219 Euro

Fallbeispiel 2:

Der Arbeitnehmer aus Fall 1 geht nun in die Freistellungsphase.
Regelarbeitsentgelt in der Altersteilzeit nach wie vor:                 3.000 €
Keine Einmalzahlungen
Monatliche Prämie für die private Krankenversicherung:             600 € 

(In der Passivphase der Altersteilzeit brauchst du kein Tagegeld mehr absichern, da dir dein Entgelt unabhängig vom Gesundheitszustand ausgezahlt wird. Dadurch reduziert sich dein PKV-Beitrag in meinem Beispiel um 100 Euro im Monat.)

Der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit hätte – wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre – keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb gilt die eingangs beschriebene Berechnung unter Zugrundelegung des ermäßigten Beitragssatzes.

Arbeitgeberzuschuss:
Max. 7 % des beitragspflichtigen Entgelts, somit 3.000 € x 7 % = 210 €

Fallbeispiel 3:

Leitender Angestellter in ATZ (Arbeitsphase), 55 Jahre, langjährig in der PKV
Gehalt vor Beginn der Altersteilzeit:                                                   12..000 €
Regelarbeitsentgelt in der Altersteilzeit :                                           6.000 €
Monatliche Prämie für die private Krankenversicherung:             700 €

Arbeitgeberzuschuss:
Max. 7,3 % des Höchstbeitrages in der GKV und maximal 50% des PKV Beitrages somit 5.175 Euro x 7,3 % = eigentlich 377,78 Euro (max. 50% PKV Beitrag = 350 Euro)

Fallbeispiel 4:

Leitender Angestellter aus Fall 3 geht in die Freistellungsphase
Regelarbeitsentgelt nach wie vor :                                                     6.000 €
Monatliche Prämie für die private Krankenversicherung:             600 €

(In der Passivphase der Altersteilzeit brauchst du kein Tagegeld mehr absichern, da dir dein Entgelt unabhängig vom Gesundheitszustand ausgezahlt wird. Dadurch reduziert sich dein PKV-Beitrag in meinem Beispiel um 100 Euro im Monat.)

Der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit hätte – wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre – keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb gilt die eingangs beschriebene Berechnung unter Zugrundelegung des ermäßigten Beitragssatzes.

Arbeitgeberzuschuss:
Max. Höchstzuschuss = 267,75 €

Max. 7,0 % des Höchstbeitrages in der GKV und maximal 50% des PKV Beitrages somit 5.175 Euro x 7,0 % = eigentlich 362,25 Euro (max. 50% PKV Beitrag = 300 Euro)

Voraussetzungen für Altersteilzeit

Altersteilzeit steht in der Regel Beschäftigten offen, die mindestens 55 Jahre alt sind und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit an mindestens 1.080 Kalendertagen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Dazu zählen auch Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Die Altersteilzeit muss sich nahtlos an den Rentenbeginn anschließen und sollte mindestens drei und maximal sechs Jahre betragen.

Altersteilzeit und PKV, worauf du achten solltest

Als Privatversicherter musst du bestimmte Bedingungen erfüllen, um in Altersteilzeit gehen zu können. Dazu gehört ein Mindestalter von 55 Jahren und eine vorherige Sozialversicherungspflicht. Das Einkommen während der Altersteilzeit sollte mindestens 538 Euro monatlich betragen.

Fazit

Altersteilzeit kann sehr vorteilhaft sein, insbesondere wegen der steuerfreien Aufstockung. Du erhältst mindestens 70 Prozent deines früheren Nettogehalts und mindestens 80 Prozent der früheren Rentenbeiträge. Als privat Versicherter hängt der finanzielle Vorteil von der Höhe der Arbeitgeberzuschüsse und eventuellen freiwilligen Zahlungen ab. Es ist wichtig, alle Faktoren sorgfältig abzuwägen, um zu entscheiden, ob Altersteilzeit und PKV für dich finanziell und praktisch umsetzbar ist.

Solltest du diesen Artikel lesen und noch keine 55 Jahre alt sein, dann lies bitte auch unbedingt den Artikel „PKV-Beiträge im Alter senken„. Dort bekommst du auf einfache Weise erklärt, wie du im Alter idealerweise überhaupt keinen Beitrag mehr bezahlen muss.

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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