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Das ändert sich in deinen Finanzen – Änderungen in 2024

Änderungen in 2024

Wie heißt es doch so schön, neues Jahr, neues Glück. In unserem Fall sollte es wohl aber eher heißen, neues Jahr, neue Regeln und auch im Jahr 2024 ändern sich wieder zahlreiche Umstände, die deine Finanzen betreffen. Wie sich das Ganze für dich auswirkt und welche Änderungen in 2024 du unbedingt im Blick haben solltest, habe ich dir im folgenden Artikel kurz und prägnant zusammengetragen. 

Neue Sozialversicherungswerte – Änderungen in 2024

Wie jedes Jahr, werden auch im Jahr 2024 die Grenzen wichtiger Sozialversicherungswerte nach oben angepasst. Die wichtigsten Änderungen in 2024 habe ich dir dabei in der folgenden Tabelle einmal abgebildet. 

Geänderte Größe20232024
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung62.100,00 €59.850,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosen- und Rentenvers. (West)87.600,00 €90.600,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosen- und Rentenvers. (Ost)85.200,00 €89.400,00 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung66.600,00 €69.300,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 59.850,00 €62.100,00 €
Mindestlohn12,00 €12,41 €
Geringfügigkeitsgrenze520,00 €538,00 €
Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung – Änderungen in 2024

Auswirkungen auf deine Altersvorsorge

Dabei hat vor allem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung unmittelbaren Einfluss auf deine Altersvorsorge. So müssen Gutverdiener zukünftig nicht mehr nur Beiträge zur Rentenversicherung bis zu einem Einkommen von 87.600 Euro einzahlen, sondern ab dem Jahr 2024 dann auf ein maximales Einkommen von 90.600 Euro. Bei einem gleichbleibenden Beitragssatz von 18,6 % bedeutet dies eine höhere Einzahlung von bis zu 558 Euro im Jahr oder 46,50 Euro im Monat. Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ergeben sich aber auch eine Vielzahl von positiven Auswirkungen für dich. 

Maximale Förderung in der betrieblichen Altersvorsorge

Konntest du bisher 584 Euro im Monat steuerlich begünstigt in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, erhöht sich dieser Betrag im Jahr 2024 auf 604 Euro. Dies gilt insbesondere für Einzahlungen in Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds. Der Anteil (50 Prozent aus diesem Betrag) des Beitrages welcher nicht nur steuer- sondern darüber hinaus auch noch sozialversicherungsfrei ist, steigt ebenfalls von monatlichen 292 Euro auf neue 302 Euro. 

Basisrente: Noch mehr steuerliche Absetzbarkeit möglich

Gerade für Selbständige oder gutverdienende Angestellte, ist die Basisrente oder auch Rüruprente eine wunderbare Möglichkeit, eine hohe und vor allem steueroptimierte Altersvorsorge aufzubauen. Auch hier gibt es Änderungen in 2024 und die steuerliche Wirksamkeit erhöht sich nochmals und du kannst nun zusammen mit den Beiträgen zur Deutschen Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk bis zu 27.565 Euro (Verheiratete bis zu 55.130 Euro) steuerlich geltend machen.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2023 die Wirkung von ehemals 94% auf 100% (drittes Entlastungspaket) erhöht was bedeutet, dass du jeden Euro, den du hier einzahlst, auch zu 100% steuerlich geltend machen kannst. Wie du dieses enorme Potential besonders gut für dich nutzen kannst, habe ich dir an anderer Stelle in meinem Artikel „Steuern sparen mit Turbo“nochmal ausführlich erklärt. 

Betriebsrenten: Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge steigt

Seit dem 01.01.2004 unterliegen Leistungen (Rentenzahlungen) aus einer Betrieblichen Altersvorsorge (bAV) der Beitragspflicht zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 hat der Gesetzgeber hier jedoch einen Freibetrag eingeführt, welcher für das Jahr 2024 nochmal leicht nach oben angepasst wurde. Ist deine Betriebsrente nun weniger als 176,75 Euro (West) oder 173,25 (Ost), musst du keine Krankenversicherungsbeiträge auf deine Betriebsrente entrichten oder nur für den übersteigenden Teil Beiträge entrichten. 

In der sozialen Pflegeversicherung gibt es zwar keinen Freibetrag, aber immerhin eine Freigrenze von 176,75 Euro. Liegt deine Betriebsrente unter dieser Grenze, musst du keine Beiträge in die Pflegeversicherung bezahlen, übersteigt sie die Grenze, ist auf die komplette Rente auch ein Beitrag zur Pflegeversicherung zu entrichten. 

Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung

Gesetzliche Krankenkasse wird teurer

Gerade für Gutverdiener wird die Gesetzliche Krankenversicherung erneut teurer. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 59.850 Euro auf neue 62.100 Euro. Du musst zukünftig also für 2.250 Euro mehr Einkommen einen Beitrag entrichten. Gleichzeitig steigt der durchschnittliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent wobei es hier Krankenkassen geben wird, welche einen deutlich höheren Zusatzbeitrag verlangen werden. Der Höchstbeitrag in der GKV für das Jahr 2024 steigt also auf monatliche 1.019,48 Euro. 

Mehr Zuschuss für Privatpatienten

Aber es gibt zumindest für Privatpatienten auch gute Nachrichten. So steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte im Jahr 2024 auf 421,76 Euro für die Krankenversicherung und 87,98 Euro (62,10 Euro in Sachsen) für die Pflegeversicherung. Diese Änderungen in 2024 zaubern dir also mehr netto in deinen Geldbeutel.

Höhere Leistungen in der Pflegepflichtversicherung

Hier erhöht sich das Pflegegeld im ambulanten Bereich um 5 Prozent. Gleiches gilt für die Sachleistungsbezüge im Falle einer Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes. In der stationären Pflege werden die Leistungszuschläge auf pflegebedingte Kosten angehoben. Sie betragen nun 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr (bisher 5 Prozent), 30 Prozent bei einem pflegebedingten Aufenthalt von über 12 Monaten (bisher 25 Prozent), 50 Prozent bei einem Aufenthalt länger als 24 Monate (bisher 40 Prozent) und 75 Prozent bei einem Aufenthalt länger als 36 Monate (bisher 70 Prozent). 

Muss ein Beschäftigter für einen nahen Angehörigen in einer akuten Situation Pflege organisieren, hat er zukünftig Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. 

Steuern

Auch im Bereich der Steuern, gibt es 2024 zahlreiche Änderungen. So sorgt das Inflationsausgleichsgesetz für eine Anhebung des Grundfreibetrages von aktuell 10.908 Euro auf neue 11.604 Euro. Einkommen unterhalb dieser Grenze unterliegen nicht der Besteuerung. Ebenfalls erhöht sich der Kinderfreibetrag von aktuell 6.024 Euro auf 6.384 Euro im Jahr 2024. Auch beim Solidaritätszuschlag gibt es Änderungen in 2024. So war dieser im Jahr 2021 ja bereits für ca. 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland komplett weggefallen. Für die verbleibenden Zahler steigt die Freigrenze ab dem 01.01.2024 um weitere 587 Euro auf 18.130 Euro in der Einzelveranlagung bzw. 36.260 Euro in der Zusammenveranlagung an. 

Elterngeld: gravierende Änderungen in 2024 geplant

Für werdende Eltern könnte es bald zu einer gravierenden Änderung im Bereich des Elterngeldes kommen. Hier soll es ab Januar 2024 zu einer drastischen Reduzierung der Einkommensgrenzen kommen. Haben aktuell Eltern mit einem Gesamteinkommen von unter 300.000 Euro (Alleinerziehende unter 250.000 Euro) einen Anspruch auf Elterngelt, soll diese Einkommensgrenze bald auf einheitlich 150.000 Euro abgesenkt werden. 

Allein in den nächsten drei Jahren wären schätzungsweise 60.000 Eltern von dieser Regelung betroffen und hätten keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. 

Fazit

Wie jedes Jahr, gibt es zahlreiche Änderungen im Bereich deiner Finanzen und Versicherungen, auf die du reagieren solltest. Wir empfehlen dir unbedingt, mit einem Spezialisten über die Auswirkungen auf deine individuelle Situation zu sprechen und deine bestehenden Verträge insbesondere dahingehend anzupassen, dass du auch zukünftig die maximal mögliche staatliche Förderung erhältst. Gerne stehen wir dir für Fragen oder Anpassungswünsche jederzeit mit unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung. 

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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