kretschmerundschweiger

staatlich geförderte Altersvorsorge: Steuern sparen mit Turbo

staatliche geförderte Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung kann eine staatlich geförderte Altersvorsorge sein. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie beispielsweise die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge. In diesem Artikel stelle ich euch mit der Basisrente (Rürup-Rente) jedoch ein besonderes Konzept mit einer garantierten Wertentwicklung von 160 Prozent innerhalb von 4 Jahren vor. 

Wie funktioniert die Rürup- oder Basisrente? 

Im Grunde ist die Basisrente (im Gegensatz zur Riester-Rente) ganz einfach und vor allem deutlich kostengünstiger.  Anders als bei einer privaten Altersvorsorge, kannst du die eingezahlten Beiträge bei einer staatliche geförderten Altersvorsorge im Rahmen deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen und so dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Du erhältst so also eine sehr große staatliche Förderung vom Finanzamt. 

Wieviel kann ich in eine Basisrente einzahlen und wie ist die Absetzbarkeit genau? 

Im aktuellen Jahr kannst du als Lediger bis zu 26.527,80 (abzgl. deiner Einzahlungen in die Gesetzliche Rente oder ein berufsständiges Versorgungswerk) steuerlich wirksam einzahlen. Für Eheleute gilt der doppelte Betrag. Das Besondere ist, dass Du jeden Euro, den Du einzahlst, im Jahr der Einzahlung auch zu 100 Prozent steuermindernd geltend machen kannst. Und genau dieses Prinzip kannst du dir bei unserem Konzept zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge zunutze machen. Leg jetzt den Beitragsturbo ein und erziele traumhafte Renditen

Was ist der Beitragsturbo?

staatlich geförderte Altersvorsorge
staatlich geförderte Altersvorsorge

Mein Konzept zu einer staatlich geförderten Altersvorsorge mit Beitragsturbo ist ganz einfach gehalten. Gehen wir mal davon aus, dass du entweder ein gutverdienender Angestellter oder Selbständig bist und dein zu versteuerndes Einkommen im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent (ab einem Jahreseinkommen von ca. 58.000 Euro) liegt und du bereit bist beispielsweise 250 Euro im Monat anzulegen. Im ersten Jahr wirkt sich das ganze wie folgt auf deine Steuer aus:

Jährliche Einzahlung   =          3.000 Euro

Steuerlich absetzbar  =          100%

Steuerlich absetzbar  =          3.000 Euro

Spitzensteuersatz       =          42%

Steuerersparnis          =          1.260 Euro

Im ersten Jahr hast du also 3.000 Euro in deinen Sparvertrag eingezahlt, bekommst mit deiner Steuererklärung (im Folgejahr) dann aber vom Finanzamt wieder 1.260 Euro zurück, womit du ja netto nur 1.740 Euro aus deinem eigenen Geldbeutel eingezahlt hast. 

So und nun kommt der Beitragsturbo ins Spiel. Stell dir mal vor, du nimmst diese Steuerrückerstattung und zahlst sie im zweiten Jahr zusätzlich zu den monatlichen 250 Euro in deine Basisrente ein. Für das zweite Jahr ergibt sich also die folgende Rechnung:

Jährliche Einzahlung   =          4.260 Euro

Steuerlich absetzbar  =          100 %

Steuerlich absetzbar  =          4.260 Euro

Spitzensteuersatz       =          42%

Steuerersparnis          =          1.789,20 Euro

Dadurch, dass du deine Steuererstattung ebenfalls wieder in deine Basisrente einzahlst, hast du also einen Multiplikationseffekt und bekommst praktisch eine Steuererstattung auf deine Steuererstattung. Aber spielen wir das Spiel mal weiter ins dritte Jahr:

Jährliche Einzahlung   =          4.789,20 Euro

Steuerlich absetzbar  =          100 %

Steuerlich absetzbar  =          4.789,20 Euro

Spitzensteuersatz       =          42%

Steuerersparnis          =          2.011,46 Euro

Vergiss bitte nicht, du zahlst weiterhin „nur“ deine ursprünglichen 250 Euro im Monat ein. Die restlichen Einzahlungen stammen aus der Steuerrückerstattung des Finanzamtes. Und so kann man das Spiel unendlich weitermachen. Für das vierte Jahr, kommen wir schon auf die folgenden Ergebnisse:

Jährliche Einzahlung   =          5.011,46 Euro

Steuerlich absetzbar  =          100 %

Steuerlich absetzbar  =          5.011,46 Euro

Spitzensteuersatz       =          42%

Steuerersparnis          =          2.104,81 Euro

Um in meinem Beispiel zum Ende zu kommen, gehen wir jetzt einfach mal davon aus, dass du im fünften Jahr keine eigenen Beiträge mehr verwendest und nur noch die Steuererstattung in Höhe von 2.104,81 einzahlst. Dann hast Du am im fünften Jahr folgenden Kontostand in deiner Basisrente:

Selbst eingezahlte Beiträge    =          12.000,00 Euro

Steuerrückerstattungen         =          7.165,47 Euro

Kontostand                             =          19.165,47 Euro

Du hast also innerhalb von nur 4 Jahren aus 12.000 Euro eigenem Geld, eine Summe von 19.165,47 Euro gemacht und somit einen Wertzuwachs von ca. 160 Prozent generiert. Wichtig zu erwähnen wäre an dieser Stelle noch, dass du das angesammelte Kapital während der Laufzeit ja in einen beliebigen Fonds oder ETF deiner Wahl angelegt wird die daraus resultierende Wertentwicklung dem oben beschrieben Ergebnis noch zugerechnet werden muss. 

Unterstellt man hier eine Anlage in einen ETF auf den MSCI-World, kämen auf die im Beispiel genannte Laufzeit nochmal eine durchschnittliche Rendite von 9 Prozent pro Jahr. Insgesamt reden wir so also schon über eine Verdopplung deines eingesetzten Kapitals innerhalb von 4 Jahren. Wer hätte gedacht, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge so sexy sein kann, oder was meinst du?

Fazit staatlich geförderte Altersvorsorge

Du musst schon lange suchen, um vergleichbar hohe Renditen zu erzielen und wer das oben beschriebene Konzept konsequent umsetzt, kann mit Hilfe staatlicher Zulagen eine beachtliche zusätzliche lebenslange Rente aufbauen. Das Großartige ist, dass du immer neu entscheiden kannst, wieviel Euro jährlich von deiner Seite eingezahlt werden sollen. Du bist also sehr flexibel in der Beitragshöhe und kannst zusätzlich zu deiner monatlichen Sparleistung auch jederzeit Zuzahlungen leisten. Je mehr du einzahlst, umso mehr staatliche Förderung im Sinne einer Steuererstattung bekommst du. 

Wenn dich das Thema staatlich geförderte Altersvorsorge mit Turbo genauer interessiert und du ein individuelles Angebot für Dich wünscht, melde dich gerne und wir schauen uns das Thema online einmal genauer an. 

4.9/5 - (4487 votes)
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

Andere Beiträge:

Elementarschadenversicherung
Wohngebäudeversicherung
Elementarschaden-Versicherung – unterschätze niemals die Kraft von Wasser

Es lässt sich leider nicht leugnen und Unwetter wie diese nehmen immer mehr zu und verursachen Schäden in Milliardenhöhe. Viele unserer Kunden fragen sich wie es um den Versicherungsschutz für das eigene Wohngebäude steht. Begriffe wie Elementarschadenversicherung sind mittlerweile in aller Munde und doch wissen die wenigsten, dass Elementargefahren in der Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und KFZ-Versicherung nicht automatisch versichert sind. Aus diesem Grund habe ich Dir in diesem Ratgeber mal die wichtigsten Fakten und Besonderheiten zusammengefasst. 

Erweiterte Produkthaftpflicht
Gewerbliche Versicherungen
Erweiterte Produkthaftpflicht – für wen sie unverzichtbar ist

Bist du dir der Wichtigkeit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung bewusst? Diese spezielle Art der Versicherung ist ein unverzichtbarer Teil des Schutzpakets für dein Unternehmen. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung deckt nicht nur Personen- und Sachschäden ab, die durch deine Produkte entstehen können, sondern umfasst auch das Risiko, falls deine Produkte nicht die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Bevor du dich für ein Versicherungsunternehmen entscheidest solltest du vor dem Abschluss genau prüfen, für welches Unternehmen du dich entscheidest, falls mal etwas schiefgeht, kann es deine Existenz kosten.

Dashcam erlaubt
Kfz Versicherung
Ist eine Dashcam erlaubt?

Immer häufiger werde ich in meinem Beratungsalltag gefragt „ist eine Dashcam erlaubt“ oder „kann ich dir zur Abwehr meines Schadensfalls, das Video meiner Dashcam als Beweismaterial schicken?“ Hintergrund ist eigentlich immer der Wunsch nach Verwertung der gemachten Videoaufnahmen im Rahmen eines Schadens zur KFZ-Versicherung. Grund genug für mich, auf diese Themen einmal in einem extra Artikel einzugehen und die wichtigsten Fragestellungen zu erläutern. 

Wir sind für Dich da!

Kontaktiere uns jederzeit
kretschmerundschweiger

MELDE DICH!

Wir freuen uns auf Deine(n) Anruf/Mail

Kontakt

Unser Büro:

Versicherungsmanagement Kretschmer & Schweiger OHG
TEL: 089 97891470
FAX: 089-9789147 11
MAIL: info@kus.vkb.de
Leonhard-Strell-Str. 11, 85540 Haar