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PKV oder GKV, wo muss ich mein Kind krankenversichern?

Kinder PKV oder GKV?

Eine der häufigsten Fragen, mit denen ich in meinen Beratungsgesprächen konfrontiert werde ist: Wo muss ich mein Kind krankenversichern? Im Grunde stellt sich die Frage immer dann, wenn beide Eltern in unterschiedlichen Systemen beheimatet sind. Der Vater ist z.B. privat krankenversichert und die Mutter noch Mitglied in der Gesetzlichen Krankenkasse oder eben umgekehrt. Wichtig ist neben der Zugehörigkeit zu einem bestimmten System aber auch der familiäre Status der Eltern. Also sind beide verheiratet bzw. liegt eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor oder ist dies nicht der Fall.

Je nach Konstellation ist die Fragestellung im Grunde recht einfach zu beantworten oder wird eben ein wenig komplexer. Im heutigen Artikel versuche ich euch alle möglichen Konstellationen kurz und prägnant zu erläutern und stehe darüber hinaus natürlich jederzeit gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung. 

wo muss ich mein Kind krankenversichern?
PKV oder GKV, wo muss ich mein Kind krankenversichern?

Möglichkeit 1: Beide Elterneile sind am Tag der Geburt verheiratet und GKV-versichert

In diesem Fall ist die Zuordnung des Kindes sehr einfach. Das Kind kommt ebenfalls in die GKV und sollten die beiden Eltern bei unterschiedlichen Krankenkassen sein, kann für das Kind aus einem dieser beiden Kassen frei gewählt werden. Gemäß § 10 SGB V besteht Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung. Gleiches gilt übrigens auch für den Fall einer Adoption und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Enkel-, Pflege- oder Stiefkinder. Also alles ganz einfach und da der Leistungskatalog der Krankenkassen zu 97 Prozent gesetzlich festgelegt ist es erstmal auch egal für welche Kasse ihr euch im ersten Moment entscheidet. Sagt euch später eine andere gesetzliche Krankenkasse mehr zu, kann ja jederzeit kurzfristig gewechselt werden. 

Möglichkeit 2: Beide Elternteile sind am Tag der Geburt verheiratet und privat krankenversichert 

In diesem Fall ist relativ schnell klar, dass euer Kind kein Zugangsrecht in die GKV hat. Die Eltern haben die freie Wahl zwischen den beiden Krankenversicherern der Eltern und dort besteht innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ein Kontrahierungszwang (§ 198 VVG) zum gleichen Leistungsumfang wie das dort versicherte Elternteil. Insbesondere bei zwei unterschiedlichen Krankenversicherern sollte der angebotene Schutz der beiden Krankenversicherer unbedingt miteinander verglichen werden um die bestmögliche Absicherung für euer Kind zu gewährleisten. 

Im Falle einer Adoption muss ggf. berücksichtigt werden, dass das Kind ein Recht auf Fortführung der bestehenden Mitgliedschaft in der GKV hat. 

Ein Sonderfall stellt die sogenannte Kinderalleinversicherung bei einer „dritten“ Privaten Krankenversicherung da. So besteht durchaus die Möglichkeit das Kind nicht bei einem der beiden Krankenversicherer der Eltern zu versichern, sondern sich am freien Markt einen dritten Anbieter zu suchen. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn die Krankenversicherer der Eltern keinen guten Kindertarif im Angebot haben bzw. ein anderer Versicherer schlicht deutlich besser oder günstiger ist.

Bitte beachtet, dass es in diesem Sonderfall keinen Kontrahierungszwang für das Kind beim dritten Krankenversicherer gibt. Die Annahme ist also vom Ergebnis einer Gesundheitsprüfung abhängig und es können unter Umständen Wartezeiten entstehen. Letztere werden in der Praxis von vielen Versicherern durch die Vorlage der U-Berichte eures Kindes erlassen. 

Möglichkeit 3: Beide Elternteile sind am Tag der Geburt verheiratet und in zwei verschiedenen Systemen (PKV/GKV) versichert 

Hier wird es erstmalig ein wenig kniffliger, denn der Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist an strenge Voraussetzungen gebunden. So besteht ein Anspruch auf Familienversicherung nur dann, wenn das Einkommen des in der PKV versicherten Elternteils unterhalb der jeweils gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder falls darüber, noch unterhalb des Einkommens des Partners in der GKV. 

Gut ist aber, dass ein Anspruch auf Familienversicherung immer per Gesetz besteht. Das bedeutet, dass du keinen gesonderten Antrag stellen musst. Im Grunde musst du, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, nur die betroffene Gesetzliche Krankenkasse informieren. Bitte beachte aber, dass eine gesetzliche Verpflichtung für dich besteht, Änderungen in euren Einkommensverhältnissen gegenüber der GKV anzuzeigen (§ 10Abs. 6 SGB V).

In aller Regel versendet die GKV jedoch einmal jährlich (bei manchen Krankenkassen auch in größeren Abständen) einen entsprechenden Fragebogen. In der Praxis habe ich es schon gesehen, dass Kunden welche eine entsprechende Änderungsmeldung versäumt haben anzuzeigen, Beiträge für das Kind für mehrere Jahre nachzahlen mussten. Da kommen schnell mal mehrere tausend Euro zusammen. 

Muss das Kind am Ende der PKV zugeordnet und dort versichert werden, besteht natürlich ein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss sofern der Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde. 

Alternativ zu einer möglichen Versicherung des Kindes in der PKV besteht auch jederzeit die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der GKV. In diesem Fall würde jedoch ähnlich der PKV auch ein Beitrag für das Kind fällig werden was in der Praxis nur in den seltensten Fällen Sinn macht. 

Möglichkeit 4: Beide Elternteile sind am Tag der Geburt nicht verheiratet. 

In diesem Fall ist das Kind dort zu versichern, wo es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In der Regel wird dies bei der Mutter sein. Ist diese in der GKV versichert, besteht auch Anspruch auf beitragsfreie Familienversicherung. Ist die Mutter jedoch in der PKV versichert müsste man prüfen, ob der andere ggf. den überwiegenden Unterhalt bezahlt. In der Praxis ist das eher ungewöhnlich und schwieriger nachzuweisen. 

Möglichkeit 5: Ein Elternteil oder gar beide sind als Beamte beihilfefähig

Ein Beihilfeanspruch des Kindes ändert erstmal nichts an den oben beschriebenen Möglichkeiten und hat im Grunde auch keinen Einfluss. 

Fazit: Wo muss ich mein Kind krankenversichern?

Wer Nachwuchs bekommt, kann nicht einfach frei entscheiden in welchem System das Kind zukünftig versichert werden soll. Natürlich ist die Möglichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung reizvoll und für viele Eltern eine finanzielle Entlastung. Auf der anderen Seite stehen auf Seiten der Privaten Krankenversicherung natürlich deutlich bessere Leistungen zur Verfügung und wenn es in den finanziellen Rahmen passt, ist eine PKV so einfach unschlagbar.

Du hast noch weitere Fragen rund um das Thema Private Krankenversicherung? Dann schreib mir gerne eine Email oder ruf kurz an und ich bin sicher, dass wir auch für dich eine passende Lösung finden. Eine gute und umfangreiche Quelle zu dem Thema ist übrigens auch der PKV-Verband nur falls du dort auch mal vorbeischauen möchtest.

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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