Achtung ETF-Sparer – ab 2025 trifft dich die Vorabpauschale

Vorabpauschale

Wer kennt es nicht, das neue Jahr hat kaum begonnen und schon flattern die Rechnungen ins Haus. Doch dieses Jahr gesellt sich zu der Flut an Zahlungsaufforderungen auch gleich noch eine von Vater Staat mit dazu, denn Anfang 2025 wird die Vorabpauschale auf Investmentfonds fällig. 

Viele Fondssparer werden Anfang 2025 erstmals eine Abbuchung mit dem Hinweis „Fondsbesteuerung“ auf ihrem Konto entdecken: Das ist die Steuerzahlung auf die sogenannte Vorabpauschale. Mit der Vorabpauschale, einem fiktiven steuerlichen Ertrag, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Fondsanleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern. Praktisch handelt es sich also um die vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen von Fonds. Sie wird beim späteren Verkauf der Fondsanteile verrechnet.

Seit einer Reform im Jahr 2018 wird die Vorabpauschale auf Investmentfonds (und auch ETF`s) fällig und das jedes Jahr. Du kannst diese zwar mit deinem Sparerfreibetrag verrechnen, reicht dieser jedoch nicht aus, wird Abgeltungssteuer und eventuell Kirchensteuer fällig. Was das genau bedeutet und wie du dich zukünftig davor schützen kannst, erfährst du in diesem Artikel. 

Wie funktioniert die Vorabpauschale? 

Grundsätzlich ist es ja so, dass Kapitalanleger auf Dividenden oder sonstige Erträge, welche ein Fonds oder ETF ausschüttet, Kapitalertragssteuer und ggf. Kirchensteuer zu zahlen hat. Sollte der Fonds oder ETF jedoch thesaurierend sein, seine Erträge also nicht ausschütten, sondern wieder anlegen, kommt die Vorabpauschale in Spiel. 

Hier unterstellt das Finanzamt einen fiktiven Ertrag, welcher in Form einer Vorabpauschale versteuert wird. Berechnet wird die Vorabpauschale immer durch die depotführende Stelle, also der Bank, bei der du dein Depot hast. Dabei multipliziert diese den Rücknahmepreis deines Fonds oder ETF`s zu Beginn des Kalenderjahres mit 70 Prozent eines Basiszinses. Dieser Basiszins leitet die Bundesbank zu Beginn eines jeden Jahres aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren ab. Im Jahr 2024 beträgt der Basiszins 2,29 Prozent. 

Vorabpauschale
Vorabpauschale

Berechnungsbeispiel Vorabpauschale

Die zuvor beschriebene Vorgehensweise zur Berechnung der Vorabpauschale klingt vielleicht jetzt erst einmal recht kompliziert. Um es dir an dieser Stelle ein wenig einfacher zu machen, schauen wir uns doch einfach mal ein kleines Berechnungsbeispiel an. 

Nehmen wir beispielsweise mal an, du hast einen ETF auf den MSCI-World und der Rücknahmepreis für diesen ETF lag am 01.01.2024 bei 100 Euro und du hast davon 1.000 Stück im Depot. Zu Beginn des Jahres 2025 geht deine Bank jetzt her und multipliziert die 100 Euro mit 70% aus 2,29 % also 1,60 Prozent. 

Je nach Art des Fonds oder ETF`s greift dann jedoch nochmal eine steuerliche Teilfreistellung. Bei reinen Aktienfonds beträgt diese Teilfreistellung 30% und soll eine Doppelbesteuerung der Erträge der Fondserträge verhindern. Die Teilfreistellung gibt es im Übrigen auch für Mischfonds (15 Prozent) und offenen Immobilienfonds (je nach Anlageschwerpunkt 60 bzw. 80Prozent). 

Da es sich in meinem Beispiel um einen ETF auf den MSCI World handelt, greif die Teilfreistellung von 30 Prozent was bedeutet, dass du nicht 1,60 Prozent, sondern lediglich 1,12 Prozent Vorabpauschale bezahlen musst. 

Die Rechnung zur Vorabbesteuerung wäre also 1000 Stücke x 100 Euro x 1,12 Prozent. Aus dem Ergebnis dieser Rechnung – in diesem Fall 1.120 Euro – führt die depotführende Stelle zu Beginn des Jahres 2025 Abgeltungssteuer und ggf. Kirchsteuer an das Finanzamt ab.  

Wie wirken sich Teilausschüttungen aus? 

Zahlt dein Fonds oder ETF Teilausschüttungen an dich aus, werden diese von der Vorabpauschale abgezogen. Nehmen wir einmal an, dein ETF hat im Jahr 2024 Teilausschüttungen in Höhe von 1 Euro pro Anteil vorgenommen. Dieser Betrag wird dann von der Vorabpauschale (den 1,60 Euro) abgezogen und die berechnete Vorabpauschalge reduziert sich von 1,60 Euro auf 0,60 Euro bzw. nach Teilfreistellung auf 0,42 Euro

Was ist, wenn die tatsächliche Wertsteigerung deines ETF`s geringer als die Vorabpauschale ist? 

In Zeiten negativer Entwicklungen am Kapitalmarkt, kann es natürlich durchaus auch zu negativen Entwicklungen in deinem Depot kommen. Liegt die tatsächliche Wertentwicklung deines ETF`s unter der berechneten Vorabpauschale, wird diese auf die tatsächliche Wertentwicklung gedeckelt bzw gekappt. 

Wie ist die Vorabpauschale zu bezahlen? 

Rein steuerlich betrachtet, ist die Vorabpauschale am ersten Werktag im neuen Jahr – in diesem Fall also am 2. Januar 2025 – fällig. Je nach Bank oder Sparkasse kann es jedoch einige Zeit dauern, bis alle Daten zur Verfügung stehen und deine Steuerzahlung tatsächlich eingezogen wird. Im Übrigen wird die Vorabpauschale nicht von deinem ETF-Vermögen abgezogen sondern vom Verrechnungskonto deines Depots abgebucht. Du solltest also auf eine entsprechende Deckung auf deinem Verrechnungskonto achten.

Was passiert, wenn du ETF`s oder Fonds verkaufst? 

Grundsätzlich versteuerst du als Anleger beim Verkauf eines ETF`S oder Fonds ja immer den Veräußerungsgewinn mit der sogenannten Abgeltungssteuer. Es gilt also die folgende Rechnung:

Verkaufspreis ETF abzgl. Kaufpreis ETF = Veräußerungsgewinn

Damit es auch hier zu keiner Doppelbesteuerung kommt, zieht deine Bank alle bereits versteuerten Vorabpauschalen seit Kauf des Fonds oder ETF`s vom deinem Veräußerungsgewinn ab wobei der Abzug der Vorabpauschale vor der Anwendung der Teilfreistellung erfolgt. 

Ist der erzielte Veräußerungsgewinn niedriger als die Summe der Vorabpauschalen oder es gibt sogar einen Verlust eingetreten, entsteht aus steuerlicher Sicht ein Veräußerungsverlust. Dieser Veräußerungsverlust kann mit anderen (zukünftigen) Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. In aller Regel macht dies die Bank automatisch für dich.

Welche Möglichkeiten hast du, Steuern zu sparen? 

Sparst du in einen Fonds oder ETF mit dem Ziel, das Geld einmal für deine Altersvorsorge zu verwenden, gibt es steuerlich deutlich bessere Varianten als die Besparung eines ETF`s über eine Bank. 

So bieten Versicherungen unterschiedliche Möglichkeiten, steuerfrei oder sogar steuergefördert einen ETF-Sparplan zu besparen. Wie du z.B. staatliche Zuschüsse von bis zu 42 Prozent pro Jahr erhältst, habe ich dir in Artikel „Steuern sparen mit Turbo“ ausführlich beschrieben. Schau gerne mal rein, wenn du noch mehr aus deinem Depot rausholen möchtest. 

Einen konkreten Vergleich von Bank- und Versicherungsprodukten habe ich dir ebenfalls mal ausgearbeitet. Du findest ihn im Artikel „ETF-Altersvorsorge“ im Blogbereich unserer Homepage

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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