Du weißt noch nicht genau, was mit Pflegeversicherung gemeint ist und brauchst eine gute und ausführliche Pflegeversicherung Definition? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu dieser Versicherung.
Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind. Sie wurde im Jahr 1995 eingeführt und ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Die Pflegeversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Ziel der Pflegeversicherung ist es, pflegebedürftigen Menschen eine bedarfsgerechte Versorgung und ein würdevolles Leben im Alter zu ermöglichen.
Die Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen verwaltet. Diese sind in der Regel bei den gesetzlichen Krankenkassen angesiedelt. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden normalerweise gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Ist jemand privat versichert, so muss diese Person auch eine separate private Pflegeversicherung abschließen.
Pflegeversicherung Definition: Was ist eine Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Versicherung, die Menschen finanziell unterstützt, die aufgrund von Einschränkungen Hilfe im Alltag benötigen. Hierbei ist es egal, ob es sich um körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen handelt. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und wurde am 1. Januar 1995 eingeführt.
Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung werden vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen finanziert. Es hängt stets von der Dauer, dem Grad und der Art der benötigten Pflege ab, um zu beurteilen, welche Leistungen eine Person von der Versicherung erhält. Je nachdem, welche Einschränkungen die Person hat, wird der Pflegegrad ermittelt. Benötigt die Person Hilfe bei alltäglichen Aktivitäten wie beim Einkaufen? Ist die Person in der Lage, sich zu orientieren? Ist es möglich, dass die Person weiterhin alleine zu Hause lebt oder muss sie in einem Pflegeheim wohnen?
Wer ist pflegeversichert?
In Deutschland ist jeder Mensch pflegeversichert, der in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist. Das gilt auch für Rentner und Empfänger von Arbeitslosengeld II. Private Krankenversicherungen bieten ebenfalls Pflegeversicherungen an.
In der sozialen Pflegeversicherung sind alle Krankenversicherten, die eine GKV haben, pflegeversichert. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Krankenversicherungspflicht eintritt. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem eine Person erstmals eine Beschäftigung aufnimmt oder in Deutschland einreist. Auch Rentner sind in der Regel pflegeversichert, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind.
Was deckt die Pflegeversicherung ab?
Die Pflegeversicherung sichert pflegebedürftige Menschen ab, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Aufgaben des Lebens alleine zu bewältigen. Die Kosten für pflegerische Leistungen werden abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung bei der Mobilität
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Behandlungspflege und ambulante Pflege
- Vollstationäre Pflege
Beitrag und Finanzierung der Pflegeversicherung
Wie hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung?
Wie viele Euro monatlich jede versicherte Person zahlen muss, hängt von ihrem Einkommen ab. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer zahlen die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Bei Rentnern wird der Beitrag zur Pflegeversicherung direkt von der Rente abgezogen.
Finanzierung der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wird aus Beiträgen finanziert, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Zusätzlich gibt es einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung erbringt verschiedene Leistungen, die darauf abzielen, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Dazu gehören:
- Pflegegeld: Das Pflegegeld wird an Pflegebedürftige gezahlt, die von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad und beträgt zwischen 316 Euro und 901 Euro pro Monat.
- Pflegesachleistungen: Die Pflegesachleistungen werden an Pflegebedürftige gezahlt, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Die Kosten für die Leistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
- Teilstationäre Pflege: Hierbei handelt es sich um die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Tagespflegeeinrichtungen oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen.
- Stationäre Pflege: Wenn häusliche Pflege nicht ausreicht, wird die pflegebedürftige Person in der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim betreut.
- Ambulante Pflege: Der pflegebedürftige Mensch wird in häuslicher Pflege, von Zuhause aus, von einem ambulanten Pflegedienst oder von Angehörigen betreut. In diesem Fall kann es sein, dass pflegende Angehörige einen Anspruch auf Schulungskurse haben. Diese werden von der Versicherung finanziell abgedeckt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten?
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss eine Person zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Person im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig ist. Die Pflegebedürftigkeit wird anhand eines Begutachtungsverfahrens festgestellt, das sich an den Kriterien der Pflegeversicherung orientiert. Normalerweise orientieren sich die Versicherungen an sechs verschiedenen Bereichen:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Es wird in jedem Bereich eine Punktzahl vergeben. Zusammengerechnet bestimmen die Punkte dann den Pflegegrad.
Die Vorteile einer privaten Pflegezusatzversicherung
Eine private Pflegezusatzversicherung bietet viele Vorteile. Zum einen kann sie dazu beitragen, die finanzielle Belastung – die Kosten für Pflege – im Pflegefall zu reduzieren. Zum anderen können Versicherte selbst entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten und sind nicht auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beschränkt.
Private Pflegezusatzversicherungen können eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung darstellen. Sie bieten die Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufzustocken und somit eine bessere Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten.
Die richtige Pflegezusatzversicherung wählen
Bei der Wahl der richtigen Pflegezusatzversicherung sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z. B. die Höhe der zu zahlenden Beiträge, die Leistungen, die angeboten werden, und die Bonität des Versicherungsunternehmens. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und deinen individuellen Lebensstil mit in die Auswahl der richtigen Versicherung einzubeziehen.
Du hast Personen mit Pflegegrad in deiner Familie oder deinem Umfeld? Du möchtest dich jetzt selbst genauer über die Pflegeversicherung oder eine Pflegezusatzversicherung für dich selbst informieren? Dann nichts wie los: Schreibe uns einfach eine Nachricht oder vereinbare direkt einen kostenlosen Beratungstermin mit uns.Passend dazu: Hast du dir schonmal Gedanken über eine Unfallversicherung gemacht? Schütze dich zuverlässig vor den Folgen eines plötzlichen Unfalls mit der richtigen Versicherung.