Die Kosten für die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung geltend machen? So reduzierst du dein zu versteuerndes Einkommen und sparst Geld. Berufstätige in Festanstellung können die Kosten für die Haftpflichtversicherung geltend machen, Selbstständige auch den Beitrag für die Teil- oder Vollkasko. Wichtig ist, dass du Halter und Versicherungsnehmer des Fahrzeugs bist. Für das Einreichen der Kosten beim Finanzamt nutzt du in der Regel die Anlage Vorsorgeaufwand.
Kann ich die Kosten für die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen?
In welcher Höhe man die Ausgaben für die Versicherung geltend machen kann, hängt von deinem Beruf, Einkommen und von der Nutzung des Fahrzeugs ab. Wichtig ist, dass du ein steuerpflichtiges Einkommen hast, dann kannst du deine Beiträge für die Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko teilweise oder ganz absetzen.
Festangestellte Arbeitnehmer können die Kosten für die Haftpflicht steuerlich geltend machen, Selbstständige auch die Ausgaben für die Kaskoversicherung. Wie hoch deine Ersparnis unter dem Strich ist, hängt von deinem individuellen Steuersatz ab.
Auch wenn du das Fahrzeug ausschließlich privat nutzt, kannst du den Beitrag für die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten als sonstige Vorsorgeaufwendung. Bitte beachte jedoch, dass der Maximalbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro im Jahr für Angestellte und 2.800 Euro im Jahr für Selbstständige liegt.
Das Finanzamt akzeptiert die Kosten nur dann, wenn du Halter und Versicherungsnehmer des Fahrzeugs bist. Wenn eine andere Person als der Halter die Kosten für die Versicherung übernimmt, können die Kosten nicht angesetzt werden. Wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist, spielt jedoch keine Rolle.
Wie man die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angibt
Wie und wo man die Beiträge für die Versicherung des Autos in der Steuererklärung angibt, hängt von der Nutzung ab. Die wichtigsten Nutzungsarten haben wir für dich Zusammengefasst.
Die private Kfz-Nutzung in der Steuererklärung angeben
Nutzt man das Fahrzeug ausschließlich privat, kann die Autoversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendung bei den Sonderausgaben angesetzt werden. Sozialversicherungspflichtige Angestellte haben einen Maximalbetrag von 1.900 Euro im Jahr. Ist dieser nicht schon durch andere Ausgaben ausgeschöpft, können Beiträge für die Kfz-Haftpflicht bis zu dieser Grenze von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt übrigens auch für die Versicherung des Zweitwagen. Einen Vorteil haben Selbstständige: hier liegt der Maximalbetrag bei 2.800 Euro im Jahr.
Die berufliche Kfz-Nutzung in der Steuererklärung angeben
Berufliche Fahrten werden als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Nutzt du dein Fahrzeug zum Beispiel für Fahren zur Arbeit, dann kannst du das Finanzamt über die Entfernungspauschale an den Kosten beteiligen. Angesetzt wird die einfache Wegstrecke. Ist diese bis zu 20 km lang, stehen dir 0,30 Euro je Kilometer zu. Ab dem 21. Kilometer werden 0,35 Cent je Kilometer anerkannt.
Wenn du die Entfernungspauschale (auch bekannt als “Pendlerpauschale”) in der Steuererklärung nutzt, werden die Kosten für die Autoversicherung nicht direkt angegeben. Das Finanzamt beteiligt sich mit einem Betrag je Kilometer (einfache Wegstrecke) an allen Kosten, welche für dein Fahrzeug anfallen.
Die Kosten für die Haftpflichtversicherung darfst du zusätzlich als Vorsorgeaufwendung in voller Höhe angeben, wenn dein Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
Wird das Fahrzeug ausschließlich beruflich genutzt, kannst du die Kosten für die Haftpflichtversicherung als Werbungskosten ansetzen. Im Gegensatz zur Vorsorgeaufwendung sind die Werbungskosten nicht gedeckelt. Achtung: Gibst du eine ausschließlich berufliche Nutzung an, empfiehlt es sich ein Fahrtenbuch zu führen. So bist du sicher, denn das Finanzamt schaut bei der ausschließlich beruflichen Nutzung gerne genauer hin. Fahrtenbücher kann man heute auch ganz bequem per App führen.
Die Kfz-Nutzung als Selbstständiger in der Steuererklärung angeben
Wenn du das Fahrzeug ins Betriebsvermögen aufgenommen hast, kannst du die kompletten Kosten für die Autoversicherung bei beruflicher Nutzung, also Kfz-Haftpflicht und Teil- oder Vollkaskoversicherung, als Betriebskosten ansetzen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, kannst du die Kosten allerdings nur anteilig geltend machen. Zum Nachweis über die Nutzung empfiehlt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen.
Wie viel Steuern kann ich sparen, wenn ich die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung ansetze?
Ob sich die Geltendmachung der Kosten für die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung lohnt, hängt von der individuellen Besteuerung ab. Pauschal kann man sagen, dass geringere Einkommen mehr von Beteiligung des Finanzamts an der Kfz-Versicherung profitieren. Bei höheren Einkommen werden die zur Verfügung stehenden Freibeträge oft schon durch andere Versicherungen und Beiträge ausgeschöpft, so dass die Kosten für die Versicherung des Kfz nicht mehr steuermindernd angesetzt werden können.