Du willst ein Fahrzeug verkaufen, dass zur Betriebsausstattung gehört? Dann gelten für dich die Bestimmungen als gewerblicher Verkäufer. Wie du eine Rechnung stellst, weißt du als Unternehmer sicher schon. Genau wie bei einer Rechnung müssen Nettopreis, Umsatzsteuer und Gesamtpreis im Kaufvertrag aufgeführt werden. Ganz neu könnte für dich sein, dass du beim Verkauf an eine Privatperson eine Gewährleistung geben musst, die sogenannte Sachmängelhaftung.
Worauf muss ich ich achten, wenn ich gewerblich ein Kfz verkaufe?
Wichtig ist, dass du deinen Kaufvertrag rechtssicher aufsetzt. Anders als bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen kannst du als gewerblicher Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen, weder bei einem Verkauf an eine Privatperson noch an ein anderes Unternehmen.
Im Kaufvertrag solltest Du alle Eigenschaften des Fahrzeugs aufführen: Laufleistung, Datum der Erstzulassung, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Unfallschäden. Bitte beachte, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden müssen. Zusätzlich gibst du neben dem Zubehör alle Dir bekannten Mängel und Defekte an. So bist du auf der sicheren Seite.
Wie bei einer ordentlichen Rechnung müssen auch die Rechnungsnummer und die Steuernummer (oder Ust-Id) deiner Firma aufgeführt werden.
Die Gewährleistung beim gewerblichen Autoverkauf an Privatpersonen
Als Unternehmer bist du gesetzlich verpflichtet, eine Gewährleistung zu geben. Die sogenannte Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre. Du kannst sie jedoch auf 12 Monate verkürzen, wenn du eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag aufnimmst. Schäden, die schon vor dem Kauf bestanden, musst du dann nur im Zeitraum von einem Jahr nachbessern.
Sachmängelhaftung beim gewerblichen Kfz-Verkauf an B2B
Verkaufst du das Fahrzeug als Gewerbetreibender an ein anderes Unternehmen, dann kannst du die Sachmängelhaftung per Zusatzvereinbarung im Kaufvertrag ausschließen. Der Ausschluss unterliegt jedoch einer rechtlichen Einschränkung: Wurden Pflichten des Verkäufers grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.