Das Wichtigste in Kürze
Ein Gewerbe ummelden, das ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer, die ihren Geschäftssitz verlegen oder ihre Tätigkeiten ausweiten möchten. Bei einer Ummeldung muss das Gewerbe bei der zuständigen Behörde des neuen Standorts angemeldet werden – dies gelingt in wenigen Schritten. Damit du dein Gewerbe ummelden kannst, benötigst du unterschiedliche Unterlagen, wie beispielsweise den Gewerbeschein und den Handelsregisterauszug. Nach erfolgreicher Ummeldung wird das Gewerbe am neuen Standort registriert und kann seine Tätigkeit fortsetzen. Es ist wichtig, die Ummeldung rechtzeitig vorzunehmen, da Verzögerungen negative Auswirkungen auf das Geschäft haben können.
Welche Themen dich hier erwarten
- Wann muss ein angemeldetes Gewerbe umgemeldet werden?
- Wenige Schritte führen zum Ziel
- Gewerbe online ummelden
- Wie viel kostet die Ummeldung?
- Gibt es Strafen für eine verspätete Ummeldung?
- Fazit: Gewerbe ummelden
1. Wann muss ein angemeldetes Gewerbe umgemeldet werden?
Du weißt nicht genau, wann es notwendig ist, dein Gewerbe umzumelden? In genau drei Fällen ist die Ummeldung notwendig: Standortänderung, die Tätigkeit ändert sich, Produktpalette wird erweitert.
Planst du einen Umzug, ist es glasklar, dass du dein Gewerbe ummelden musst. Ändert sich der Unternehmensstandort oder der Betriebssitz, ist es notwendig, das Gewerbe umzumelden. Ebenfalls musst du dein Gewerbe ummelden, wenn sich der Standort einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb der Gemeinde verändert.
Verändert sich die Tätigkeit bzw. der Gegenstand des Unternehmens, so musst du auch in diesem Fall dein Gewerbe ummelden.
Wenn sich die Produktpalette erweitert, bzw. mehr Dienstleistungen angeboten werden/eine neu ausgeübte Tätigkeit dazukommt, die für das Unternehmen unüblich ist, ist es ebenfalls notwendig, musst du ebenfalls dein Gewerbe ummelden.
Aber Achtung: Ziehst du in eine andere Kommune um und der Betriebssitz deines Gewerbes verändert sich, so musst du dein Gewerbe am alten Standort abmelden und in der neuen Gemeinde neu anmelden. In diesem Fall kannst du dein Gewerbe nicht einfach nur ummelden. Und auch wenn sich die Rechtsform deines Gewerbes verändert, musst du dein Gewerbe ab- und dann wieder anmelden, anstatt es umzumelden. Wechselst du zum Beispiel vom Einzelunternehmer in eine GmbH, so musst du dein Gewerbe ganz neu anmelden.
2. Wenige Schritte führen zum Ziel
Verantwortlich für die Ummeldung von Gewerben ist das Gewerbeamt. Es ist Teil des Ordnungsamts und ist verantwortlich für die An- und Abmeldung, sowie die Ummeldung aller Gewerbe in dem Zuständigkeitsbezirk. Normalerweise ist es frei wählbar, ob du die Unterlagen persönlich oder per Post einreichst. Es kann allerdings der Fall sein, dass, wenn du eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübst, dein Erscheinen eine Notwendigkeit ist. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind bspw. Wohnimmobilienverwalter, Tierhändler und -züchter, Umweltgutachter oder Finanzdienstleister.
Benötigte Unterlagen
Um ein Gewerbe ummelden zu können, muss der Antragsteller volljährig sein. Zudem müssen vorhanden sein:
- Ein ausgefülltes Formular zur Ummeldung des Gewerbes.
- Der Personalausweis oder Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument mit Foto.
- Das ausgefüllte Formular zur Vertretungsberechtigung sollte es mehrere Vertretungsbefugte einer juristischen Person geben.
- Eine gültige Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, wenn du nicht Staatsbürger eines Landes aus der EU bist.
- Bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe eine Gewerbeerlaubnis oder Konzession und eine Handwerkskarte bei zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben.
- Einen detaillierten Registerauszug aus dem Handelsregister, falls deine Firma im Handelsregister eingetragen ist.
Frage am besten nochmal bei der zuständigen Behörde nach, welche Unterlagen genau benötigt werden. Einige Gewerbe – wie zum Beispiel überwachungspflichtige Gewerbe – benötigen gesonderte Formulare.
Sorge auf jeden Fall dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, damit die Ummeldung reibungslos funktioniert. Füllst du alle Formulare sorgfältig und vollständig aus, kann aber auch das leider den Bearbeitungsprozess nicht beschleunigen. Allerdings kannst du die Bearbeitungszeit beeinflussen, indem du persönlich erscheinst. Außerdem macht es einen Unterschied, ob du die Dokumente postalisch übermittelst oder ob alles elektronisch vermittelt wird. Im Großen und Ganzen dauert die Ummeldung eines Gewerbes ca. 3–5 Tage.
3. Gewerbe online ummelden
Dein Gewerbe persönlich abzumelden ist für dich eher umständlich? Einige Behörden bieten ebenfalls einen Online-Service an und du kannst alle Unterlagen – wie bei der Steuer – in elektronischer Form einreichen. Bei elektronischer Ummeldung kann es tatsächlich zu unterschiedlichen Wartezeiten kommen, wie wenn du dein Gewerbe persönlich ummeldest. Jedoch sind auch bei elektronischen Verfahren die Wartezeiten nicht allzu lang.
Schau auch hierfür auf der Seite der Behörde nach, und prüfe, ob du in deinem Bezirk eine elektronische Ummeldung vornehmen kannst. Für das Onlineverfahren musst du dafür lediglich alle Schritte im System verfolgen. Eine Zahlung kann meist per Paypal, Kreditkarte oder Direktüberweisung erfolgen.
4. Wie viel kostet die Ummeldung?
Die Ummeldung eines Gewerbes variiert – genau wie bei der Anmeldung eines Gewerbes – von ca. 15 bis zu 50 Euro. Schau am besten auch für diese Information auf der Website der zuständigen Behörde nach.
5. Gibt es Strafen für eine verspätete Ummeldung?
Ja! Genau wie bei anderen Verfahren auch, gibt es eine besondere Frist für eine Ummeldung, die du auf jeden Fall einhalten solltest. Mit Sanktionen und finanziellen Strafen geht der Staat hier vor. Im Extremfall kannst du mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Melde dein Gewerbe deshalb rechtzeitig um.
6. Fazit: Gewerbe ummelden
Du möchtest dein Gewerbe ummelden und hast noch Fragen, oder dir fehlen Unterlagen und du benötigst bei der Zusammenstellung Hilfe? Wir unterstützen dich gerne! In einer persönlichen Vorsprache mit uns zeigen wir dir genau, welche Dokumente du benötigst, sortieren gemeinsam mit dir alle Unterlagen und unterstützten dich beim Prozess der Ummeldung. Du bist dir nicht ganz sicher, ob du dein Gewerbe nun ummelden oder ganz neu anmelden musst?
Auch hier stehen wir dir zur Seite und klären alle notwendigen Fragen in einer persönlichen Vorsprache. Bitte beachte auch, dass eine Ummeldung deines Gewerbes, immer auch Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz haben wird. So muss deine Betriebshaftpflichtversicherung oder auch der Risikoort der Inhaltsversicherung an die neue Situation angepasst werden. Buche dir dazu einfach einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch.