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Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte: Warum sie so wichtig ist!

Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte

Wenn du ein Beamter oder eine Beamtin bist, weißt du sicherlich, dass dein Berufsalltag einige Besonderheiten mit sich bringt. Eine dieser Besonderheiten ist das Thema Amts- und Diensthaftpflicht. In diesem Blogartikel möchte ich dir erklären, warum eine Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst so wichtig ist und welche Leistungen sie bietet. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit des Artikels haben wir auf das Gendern verzichtet, sprechen jedoch ausdrücklich sowohl männlich, weiblich als auch diverse Beamte und Beamtinnen an. 

Was ist die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung?

Beginnen wir mit den Grundlagen. Die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst konzipiert wurde. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen, falls du im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachst, für den du persönlich haftbar gemacht werden könntest.

Warum ist eine Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte so wichtig?

Als Beamter bist Du häufig mit Entscheidungen und Handlungen betraut, die weitreichende Konsequenzen haben können. Fehler passieren – und manchmal können diese Fehler zu Schäden führen, für die Du unter Umständen persönlich zur Verantwortung gezogen wirst. Hier kommt die Amts- und Diensthaftpflicht ins Spiel: Sie schützt Dich vor den finanziellen Risiken, die solche Fälle mit sich bringen.

Laut §839 des Bürgerlichen Gesetzbuches haften Angestellte des öffentlichen Dienstes und verbeamtete Personen für alle Sach-, Personen oder Vermögensschäden, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen. Zum erwähnten Personenkreis zählen nicht nur „einfache“ Angestellte und Beamte wie Lehrer, Polizisten oder Sachbearbeiter in Behörden, sondern auch Richter und Soldaten. Unterläuft einer Person im öffentlichen Dienst ein beruflicher Fehler, der zu einer berechtigten Forderung gegenüber des Dienstherren führt, wird der Dienstherr ggf. eine Kostenerstattung durch seinen Angestellten beziehungsweise Beamten verlangen. Der Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann also durchaus in Regress genommen werden, insofern ein Schaden auf Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit zurückzuführen ist. Während Beamte erst bei grober Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig sind, greift die Haftpflicht bei nichtverbeamteten Angestellten bereits bei einfacher Fahrlässigkeit.

Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte
Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte

Was deckt eine Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte ab?

Die Leistungen einer Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte können variieren, aber im Allgemeinen deckt sie Schäden ab, die Du bei der Ausübung Deiner amtlichen Tätigkeiten verursachst. Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Personenschäden: Wenn jemand aufgrund Deiner Amtsausübung verletzt wird.
  2. Sachschäden: Wenn Du im Dienst Eigentum beschädigst.
  3. Vermögensschäden: Wenn Dein Handeln zu einem finanziellen Verlust für andere führt.

Wie bei anderen Haftpflichtversicherungen ebenfalls üblich, prüft die Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflicht, ob die gestellten Forderungen überhaupt berechtigt sind. Im Falle unberechtigter oder zweifelhafter Ansprüche kann sich der Versicherer zur Wehr setzen. Besonders in zweifelhaften Situationen kommt es nicht selten zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Findet eine Verhandlung des Streitfalles vor Gericht statt, fallen zum Teil recht hohe Prozesskosten an, die dann allerdings von der Versicherung getragen werden. Der Vorteil für den Versicherten: In diesem Zusammenhang ist keine separate Rechtsschutzversicherung notwendig. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird als passive Rechtsschutzfunktion bezeichnet. Der sogenannte passive Rechtsschutz ist eine wichtige Funktion aller Haftpflichtversicherungen.

Spezielle Situationen für Beamte

Als Beamter kannst Du in Situationen geraten, in denen normale Haftpflichtversicherungen nicht greifen. Hier einige Beispiele:

  • Fehlentscheidungen: Wenn Du aufgrund einer Fehlentscheidung haftbar gemacht wirst.
  • Regressansprüche: Wenn der Staat oder Dein Dienstherr Regressansprüche gegen Dich geltend macht.
  • Strafrechtliche Verteidigung: Unterstützung bei strafrechtlichen Vorwürfen, die im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit entstehen.

Was deckt die Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte nicht ab?

Es ist auch wichtig zu verstehen, wann die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung nicht greift. Vorsatz ist hier das Schlüsselwort. Wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde, bist Du in der Regel nicht versichert. Ebenso sind Schäden, die außerhalb Deiner dienstlichen Tätigkeiten entstehen, in der Regel nicht abgedeckt.

Häufige Fragen zur Amts- und Diensthaftpflichtversicherung für Beamte

In unserem kleinen Q&A zur Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte, haben wir dir mal die häufigst gestellten Fragen an uns zusammengefasst.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung einen Schaden verursache?

Wenn Du ohne eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung einen Schaden verursachst, kannst Du persönlich für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Das bedeutet, dass Du möglicherweise hohe Summen aus eigener Tasche zahlen musst und hierfür mit deinem jetzigen, aber auch vor allem mit deinem zukünftigen Vermögen haftest.

Gilt meine Versicherung auch im Ausland?

In der Regel bieten Amts- und Diensthaftpflichtversicherungen auch im Ausland Schutz, jedoch solltest Du dies im Vorfeld mit Deinem Versicherungsanbieter klären, um sicherzugehen. So könntest du als Lehrer z.B. eine Klassenfahrt nach Paris leiten und dort einen entsprechenden Schutz fürs Ausland benötigen. 

Wie unterscheidet sich die Amts- und Diensthaftpflicht von einer normalen Haftpflichtversicherung?

Die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung ist speziell auf die Risiken abgestimmt, die mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes einhergehen. Sie deckt Schäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, was eine normale Haftpflichtversicherung in der Regel nicht tut.

Was kostet eine Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte?

Die Kosten für eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung für Beamte sind überschaubar und oft nur wenige Euro pro Jahr. Der Beitrag hängt jedoch auch maßgeblich von der gewählten Versicherungssumme und davon ab, ob du eine Rückwärtsversicherung mit einschließen möchtest oder nicht. Ob das für dich im konkreten Fall sinnvoll ist, besprechen wir gerne im Rahmen unserer Beratung. 

Wo schließe ich meine Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte am besten ab? 

Preis und Leistung einer Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte unterscheiden sich nur unwesentlich zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern. Vermeide deswegen einen Abschluss über ein Vergleichsportal denn dort, bekommst du weder eine qualifizierte Beratung noch wird dir im Schadenfall persönlich weitergeholfen. Genau das ist es aber, was am Ende des Tages den großen Unterschied ausmacht. Gerne begleiten wir dich von der Beratung bis zu deiner Pensionierung bzw. in den meisten Fällen auch darüber hinaus. 

Schadenbeispiele aus der Praxis

Fall 1: Verkehrsunfall während des Dienstes

Ein Polizeibeamter verursacht während einer Einsatzfahrt einen Verkehrsunfall. Die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Schäden am Dienstfahrzeug sowie die Schadensersatzansprüche der anderen beteiligten Partei.

Fall 2: Fehlentscheidung in der Verwaltung

Ein Beamter in der Stadtverwaltung trifft eine Fehlentscheidung, die zu einem finanziellen Verlust für einen Bürger führt. Die Versicherung deckt den Vermögensschaden ab, der dem Bürger entstanden ist.

Fall 3: Datenschutzverletzung

Eine Beamtin verletzt unbeabsichtigt Datenschutzbestimmungen, was zu einem Schadensersatzanspruch führt. Die Amts- und Diensthaftpflichtversicherung hilft bei der Regulierung des Anspruchs und deckt die Kosten.

Erfahrungsberichte unserer Kunden

Martin: Lehrer aus München

„Als Lehrer bin ich täglich mit Situationen konfrontiert, die potenziell zu Schäden führen können. meine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung für Beamte gibt mir das Gefühl, dass ich im Falle eines Falles nicht allein dastehe. Besonders beeindruckt hat mich die schnelle und unkomplizierte Abwicklung, als ich versehentlich das Laptop eines Schülers beschädigte. Danke für die tolle Begleitung meines Schadenfalls“

Isabell: Polizeibeamtin aus Frankfurt

„Bei einem Einsatz kam es zu einem unvorhergesehenen Vorfall, der einen Schadensersatzanspruch nach sich zog. Dank meiner Amts- und Diensthaftpflichtversicherung konnte der Fall schnell und ohne finanzielle Einbußen für mich gelöst werden. Das gibt mir Sicherheit in meinem anspruchsvollen Beruf und ich bedanke mich für die gute Beratung im Vorfeld.“

Manfred: Kommunalbeamter aus Haar bei München

„Durch einen Fehler in der Bearbeitung eines Bauantrags entstand ein finanzieller Schaden für den Antragsteller. Ich war froh, dass meine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung den Schaden übernommen hat. Ohne die Versicherung hätte mich dieser Fehler wohl meinen gesamten Sparbetrag gekostet.“

Fazit

Die Amts- und Diensthaftpflicht für Beamte ist für dich ein unverzichtbarer Schutz. Sie bewahrt dich vor finanziellen Risiken, die aus deiner beruflichen Tätigkeit entstehen können. Denke daran, dass Fehler menschlich sind und in jedem Beruf passieren können – auch im öffentlichen Dienst. Eine gute Versicherung gibt Dir die Sicherheit, die Du brauchst, um Deine Aufgaben mit Zuversicht und ohne Angst vor persönlichen finanziellen Folgen zu erfüllen.

Ich hoffe, dieser Artikel hat dir einen guten Überblick über die Wichtigkeit und die Leistungen der Amts- und Diensthaftpflichtversicherung gegeben. Bleib sicher und geschützt!

Solltest du Hilfe bei der Ausgestaltung deines eigenen Schutzes benötigen, buche dir gerne eine kostenlose Onlinebratung bei einem unserer Spezialisten. 

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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