Wenn du ein Auto gewerblich verkaufen möchtest, ist ein gut strukturierter gewerblicher Kaufvertrag unerlässlich. Denn danngelten für dich als gewerblicher Verkäufer andere Bestimmungen als bei einem privaten Verkauf.Wie du eine Rechnung stellst, weißt du als Unternehmer sicher schon. Genau wie bei einer Rechnung müssen Nettopreis, Umsatzsteuer und Gesamtpreis im gewerblichen Kaufvertrag aufgeführt werden. Ganz neu könnte für dich sein, dass du beim Verkauf an eine Privatperson eine Gewährleistung geben musst, die sogenannte Sachmängelhaftung.
Worauf muss ich ich achten, wenn ich gewerblich ein Kfz verkaufe?
Wichtig ist, dass du deinen Kaufvertrag rechtssicher aufsetzt. Anders als bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen kannst du bei einem gewerblichen Verkauf die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen, weder bei einem Verkauf an eine Privatperson noch an ein anderes Unternehmen.
Im Kaufvertrag solltest du alle Angaben zum Fahrzeug machen: Laufleistung, Datum der Erstzulassung, Anzahl der Vorbesitzer und eventuelle Unfallschäden. Bitte beachte, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden müssen. Zusätzlich gibst du neben dem Zubehör alle dir bekannten Mängel und Defekte an. So bist du auf der sicheren Seite. Bei einem genutzten Fahrzeug ist es besonders wichtig, den Zustand und die Historie des Fahrzeugs transparent zu dokumentieren, um spätere Ansprüche oder Missverständnisse zu vermeiden.
Wie bei einer ordentlichen Rechnung müssen auch die Rechnungsnummer und die Steuernummer (oder Ust-Id) deiner Firma aufgeführt werden.
Die Gewährleistung beim gewerblichen Autoverkauf an Privatpersonen
Als Unternehmer bist du gesetzlich verpflichtet, eine Gewährleistung zu geben. Die sogenannte Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre. Du kannst sie jedoch auf 12 Monate verkürzen, wenn du eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag aufnimmst. Schäden, die schon vor dem Kauf bestanden, musst du dann nur im Zeitraum von einem Jahr nachbessern.
Sachmängelhaftung beim gewerblichen Kfz-Verkauf an B2B
Verkaufst du das Fahrzeug als Gewerbetreibender an ein anderes Unternehmen, dann kannst du die Sachmängelhaftung per Zusatzvereinbarung im Kaufvertrag ausschließen. Der Ausschluss unterliegt jedoch einer rechtlichen Einschränkung: Wurden Pflichten des Verkäufers grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, kann die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Lasse dich jetzt kostenlos beraten und erfahre, wie wir dich beim Verkauf deiner gewerblichen Fahrzeuge unterstützen können.