Völlig legal und ohne großen Aufwand auf einen Schlag 3.400 Euro Steuern sparen? Ja, das geht und was du als privat Versicherter dazu tun musst, erkläre ich dir im heutigen Beitrag. Es gibt nämlich durchaus steuerliche Tricks in der PKV, welche du dir zunutze machen kannst, um noch mehr aus deiner Steuererklärung rauszuholen. Lies dir also diesen Beitrag zum Thema „PKV Steuer“ durch und erfahre alles Wichtige rund um die Abgaben in der PKV.
Hintergrund: Einkommenssteuergesetz
Die Grundlagen meines heutigen Artikels liegen im Einkommenssteuergesetz, genauer gesagt in § 10 ESTG verborgen. Dort ist geregelt, dass du deine Beiträge zur Privaten Krankenversicherung teilweise von der Steuer absetzen, bzw. als Sonderausgaben geltend machen kannst. Dies ist jedoch erstmal gedeckelt auf die Beitragsanteile, welche dem gesetzlichen Leistungsumfang (der sogenannten Basisabsicherung) entsprechen. Je nachdem welchen Tarifumfang du also in deiner Privaten Krankenversicherung gewählt hast, kannst du hier einen unterschiedlich hohen Anteil von der Steuer absetzen.
Der Haken an diesem Sonderausgabenabzug ist, dass er grundsätzlich erst einmal nach oben gedeckelt ist. Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Beamte liegt der Höchstbetrag bei 1.900 Euro pro (3.800 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten). Bist du Selbständiger oder Freiberufler, hast du 2.800 Euro bzw. bei verheirateten Personen 5.600 Euro Sonderausgabenabzug pro Jahr zur Verfügung.
Innerhalb dieser Grenze kannst du die von dir selbst zu übernehmenden Beitragsanteile deiner Krankenversicherung, aber auch sonstige Versicherungen gegen z. B. Arbeitslosigkeit, Erwerbs- und Berufsfähigkeit oder die Beiträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. In aller Regel schöpfst du jedoch die o.g. Grenzen alleine mit deinen Krankenversicherungsbeiträgen schon aus, so dass du deine restlichen Versicherungen nicht mehr steuerlich berücksichtigen kannst.
Es gibt jedoch eine Besonderheit, welche wir ausnutzen können, um Steuern zu sparen. Kommst du nämlich mit deinen Beitragsanteilen über die o.g. Grenzen, können Personen mit privater Krankenversicherung mehr oder weniger unbegrenzt ihre Beiträge zur Privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen. Wie das Ganze in der Grundform aussieht, zeige ich dir gerne im folgenden Beispiel:
Berechnung deiner Steuern in der PKV
Beispiel Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer mit einem Beitrag zu seiner Privaten Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 740 Euro im Monat, kann durchschnittlich ca. 80 % (Basisabsicherung) steuerlich geltend machen. Davon ist lediglich der bereits vom Arbeitgeber erhaltene Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.
Wie du siehst, hast du in dem oben aufgeführten Beispiel schon eine Steuerersparnis in Höhe von 1.118,88 Euro, ohne dass du speziell etwas unternehmen musst. In den meisten Lohnprogrammen ist dieser bei der Berechnung deines Nettogehaltes jedoch schon eingepreist so dass er dir in aller Regel nicht auffallen wird.
Da du mit deinen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen jedoch schon oberhalb des Sonderausgabenabzuges liegst, kannst du so deine weiteren Versicherungen (wie z. B. Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung) nicht mehr steuerlich geltend machen.
Beispiel Selbständige
Für Selbständige oder Freiberufler gilt grundsätzlich das gleiche, nur dass kein Arbeitgeberzuschuss fließt und demnach auch nicht abgezogen werden muss.
Steuerliche Tricks in der PKV
Der Trick, welchen ich dir heute mit auf den Weg geben möchte, liegt darin, dass das Finanzamt ausdrücklich erlaubt, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch schon im voraus (max. das 2,5-fache des Jahresbeitrages) zu bezahlen.
Stell dir also mal vor, du hast gerade ein wenig Geld über und könntest im Dezember 2021 den kompletten Beitrag deiner Kranken- und Pflegeversicherung für das kommende Jahr 2022 vorauszahlen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit auch diese Vorauszahlung in der Steuererklärung für das Jahr 2021 geltend zu machen und hast so in 2022 den Sonderausgabenabzug für sonstige Versicherungen (z. B. die Berufsunfähigkeitsversicherung) frei.
Gehen wir mal davon aus, dass du für deine sonstigen Versicherungen über 1.900 Euro pro Jahr bezahlst, hast du den Sonderausgabenabzug im Jahr 2022 ja plötzlich frei und kannst sie auf einmal steuerlich geltend machen. Hier bekämst du zusätzlich eine Steuererstattung in Höhe von ca. 798 Euro.
Vergleicht man also deine Normalsituation (du zahlst ganz normal monatlich deinen Krankenversicherungsbeitrag) mit meinem Steuerspartipp (du zahlst im Dezember 2021 schon den kompletten Beitrag für 2022) ergibt sich folgender Unterschied:
Für eine höhere Steuerersparnis in Höhe von 3408,72 Euro kann man durchaus mal überlegen, ob es sich lohnt das Tagesgeldkonto anzugreifen, um im Vorleistung zu gehen oder was meinst du?
FAQs zum Thema PKV Steuern
Kann man die PKV steuerlich absetzen?
Ja, Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) sind als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Die gezahlten Beiträge können bis zu einer gewissen Höhe steuerlich abgesetzt werden. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen und kann zu einer Steuerersparnis führen.
Welche privaten Versicherungen kann ich absetzen?
Neben der privaten Krankenversicherung können auch andere Arten von Versicherungen wie die private Pflegeversicherung und bestimmte sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Unfall- oder Haftpflichtversicherung) steuerlich abgesetzt werden. Die Höhe und Art der absetzbaren Beiträge können je nach gesetzlichen Vorgaben variieren.
Welche Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar?
Sowohl Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung als auch zur privaten Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung angegeben werden, um das zu versteuernde Einkommen zu mindern.
Was sind Vorsorgeaufwendungen private Krankenversicherung?
Vorsorgeaufwendungen im Kontext der privaten Krankenversicherung beziehen sich auf die Beiträge, die für den Versicherungsschutz in der PKV gezahlt werden. Diese Beiträge können bis zu bestimmten Grenzen als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden und reduzieren somit die Steuerlast.
Wird die private Krankenversicherung vom Einkommen abgezogen?
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und können dadurch die Steuerlast reduzieren. Die genauen Abzugsmöglichkeiten sind jedoch durch Höchstbeträge und gesetzliche Regelungen begrenzt.