Im heutigen Artikel möchte ich mich anhand eines konkreten Falles einem ganz besonderen und sehr speziellem Thema widmen. Arbeitest du als Arbeitnehmer bei verschiedenen Arbeitgebern gleichzeitig, kann dies sozialversicherungstechnisch durchaus Auswirkungen haben. Und genau diese Auswirkungen kann man auch nutzen, um z. B. in die PKV zu wechseln. Und genau so einen Fall durfte ich vor kurzem begleiten. Nun möchte ich dir einen kleinen Einblick geben und auf die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehen.
Mehrfachbeschäftigung PKV – Ausgangssituation
Eine 26-jährige Kundin ist ihr Leben lang über die Eltern privat krankenversichert. Beide Eltern sind selbständig bzw. freiberuflich tätig und die Tochter beendet nun Ihr Studium zur Zahnärztin. Nach dem Studium geht es ins Angestelltenverhältnis und die Gehaltsverhandlungen sind abgeschlossen. Los geht es zum 01.01.2020 mit einem garantierten Einstiegsjahresgehalt in Höhe von 63.000 Euro. Die Verhandlungen sind abgeschlossen und unsere Kundin ist der festen Überzeugung somit gleich nach dem Studium in die PKV wechseln bzw. in ihrem Fall vielmehr dort zu verbleiben zu können.
Herausforderung für den Wechsel in die PKV
Um sich nach dem Studium in einer der privaten Krankenversicherungen versichern zu können, muss sie nicht nur im aktuellen Jahr 2020 über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG bei 62.550 Euro) verdienen, sondern voraussichtlich auch im kommenden Jahr 2021. Und genau da lag das Problem, denn bekanntlich steigt die JAEG jedes Jahr um ca. 1.800 Euro und die Kundin würde in 2021 schon wieder unterhalb der Grenze verdienen. Der Arbeitgeber war nicht bereit, das Gehalt meiner Kundin gleich nach einem Jahr schon wieder entsprechend anzupassen und der Traum eines Privatpatientenstatus schien sich schon in Luft aufzulösen.
Hintergrundwissen PKV
Jeder Arbeitgeber hat die gesetzliche Verpflichtung u. a. die Versicherungspflicht bzw. -freiheit seiner Arbeitnehmer zu prüfen und zu beurteilen. Darüber hinaus berechnen sie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Lohnfortzahlungsversicherung und führen diese an die Krankenkasse ab. Besonders wird es immer dann, wenn ein Arbeitnehmer gleich zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeitgeber über all seine Beschäftigungsverhältnisse zu informieren. Die oben erwähnte Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse hat. In diesem Fall werden die Einkünfte aller Arbeitgeber zusammenaddiert und führen (sofern diese über der JAEG liegen) auch zur Versicherungsfreiheit.
Konkrete Lösung für meine Kundin für den Wechsel in die PKV
Im vorliegenden Fall, konnte ich unserer Kundin den Vorschlag einer zusätzlichen Beschäftigung im elterlichen Betrieb für 500 Euro brutto im Monat schmackhaft machen.
FAQs Mehrfachbeschäftigung PKV
Welche Krankenkasse bei Mehrfachbeschäftigung?
Bei einer Mehrfachbeschäftigung ist die Wahl der Krankenkasse abhängig von den erzielten Entgelten aus den jeweiligen Beschäftigungen. Falls das Gesamteinkommen aus allen Beschäftigungen gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, kann man sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Liegt das Einkommen unter dieser Grenze, bleibt man in der gesetzlichen Krankenversicherung. In beiden Fällen werden die Beiträge entsprechend der jeweiligen Entgelte berechnet.
Was ist bei einer Mehrfachbeschäftigung zu beachten?
Bei Mehrfachbeschäftigung sollten die gesamten erzielten Entgelte aus allen Tätigkeiten betrachtet werden, um die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung korrekt zu ermitteln. Versicherte Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Beiträge aus allen Beschäftigungen korrekt berechnet und abgeführt werden. Dies gilt sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung als auch für die private Krankenversicherung.
Wann spricht man von Mehrfachbeschäftigung?
Von Mehrfachbeschäftigung spricht man, wenn eine Person mehrere Beschäftigungen gleichzeitig ausübt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand gleichzeitig in mehreren Teilzeitjobs arbeitet oder neben einer Hauptbeschäftigung noch einer Nebenbeschäftigung nachgeht. Entscheidend ist, dass mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig bestehen.
Wer hat Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Versicherte Arbeitnehmer in der PKV haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber trägt Beiträge zur privaten Krankenversicherung des Arbeitnehmers bis zur Höhe des hälftigen, durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung plus den hälftigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeber maximal leistende Zuschuss kann somit einem höheren Zuschuss entsprechen, wenn die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers günstiger ist als die gesetzliche Krankenversicherung.