Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Nicht jedes Unternehmen oder jeder Unternehmer benötigt eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. In der normalen Betriebshaftpflichtversicherung sind Vermögensschäden auch versichert, allerdings nur wenn es sich nicht um reine Vermögensschäden handelt und genau hier liegt auch schon der Unterschied der Betriebshaftpflichtversicherung zur reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
1. Was ist überhaupt ein Vermögensschaden?
Wenn du als Freiberufler mit deinem Unternehmen eine rein beratende Dienstleistung anbietest, wird sich ein Schadensfall in Regel auf finanzielle Schäden beschränken. Ein reiner Vermögensschaden tritt ein, wenn deinem Mandanten, Kunden oder Auftraggeber ein finanzieller Schaden durch deine Falschberatung oder deinen Fehler entstanden ist.
Die Ursache dafür kann minimal sein, wenn du zum Beispiel eine Frist versäumen solltest oder dass durch deine Beratung dein Kunde eine falsche Entscheidung treffen sollte, dann haftest du und dein Unternehmen für den Schaden in unbegrenzter Höhe.
Nehmen wir einfach einmal an du programmierst im Auftrag deines Heimatvereines ein Programm, damit die Beiträge künftig per SEPA-Lastschrift abgebucht werden können. Nach einigen Monaten stellt sich aber heraus, dass nicht von allen Mitgliedern der monatliche Beitrag abgebucht wurde und der Verein stellt dir eine Rechnung über die Kosten der Einforderung der Mitgliedsbeiträge (Aufwand, Port und Transaktionsgebühren).
Hierbei handelt es sich um einen reinen Vermögensschaden, der nur über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

2. Was ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für die finanziellen Schäden auf, die durch deinen Fehler bei Dritten entstanden ist. Dies ist aber nicht die einzige Aufgabe der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, sondern auch die Prüfung ob du und dein Unternehmen überhaupt haftbar zu machen ist. Solltest du und dein Unternehmen keine Schuld am finanziellen Schaden des Kunden haben, ist es auch die Aufgabe der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung diese unberechtigten Ansprüche, wenn nötig auch vor Gericht, abzuwehren.
3. Wer braucht eine Vermögenschaden-Haftpflicht?
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen sogar einer Versicherungspflicht wie Steuerberater, Anwälte und Hausverwalter. Wenn du aber nicht freiberuflich tätig bist und auch keiner Versicherungspflicht unterliegst, du aber lediglich eine beratende Tätigkeit hast, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für dich unabdingbar.
4. Was ist versichert?
Unter anderem hat die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Aufgabe, dein Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter zu schützen, die durch deine gewerbliche Tätigkeit entstehen können. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt. Die Versicherungssummen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung variiert zwischen 250.000 Euro und 4 Mio. Euro und können individuell vereinbart werden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt zusätzlich im Schadensfall die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Forderungen und den Ausgleich berechtigter Forderungen.
Sollte ein Kunde unberechtigte Ansprüche an dein Unternehmen stellen, ist in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung automatisch eine passive Rechtsschutzversicherung enthalten. Der Versicherer prüft im Schadensfall genau ob du oder deine Firma haftbar gemacht werden kann oder nicht. Im Ernstfall übernimmt dein Versicherer sogar die Anwalts- und Prozesskosten sowie die Kosten für Sachverständige oder Gutachter, um deine Rechte auch vor Gericht durchzusetzen.
Beachtet werden muss auch der Geltungsbereich eine Vermögensschäden Haftpflichtversicherung. In den meisten Fällen ist der Geltungsbereich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
5. Wer ist versichert?
Abgesichert ist der gesamte Betrieb inklusive aller Mitarbeiter, Praktikanten und Auszubildende. Auch wenn ein Angestellter Deiner Firma einen Vermögensschaden bei der Ausübung seines Berufes herbeiführt, musst du als Arbeitgeber für diese Schäden haften, dein Mitarbeiter kann dafür nicht persönlich haftbar gemacht werden. Versichert sind (so gut wie alle) vom Betrieb ausgehenden Risiken sowie alle betriebs- und branchenüblichen Nebentätigkeiten.
6. Wann zahlt die Vermögensschadenhapflichtversicherung nicht?
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt nicht für Personen- und Sachschäden, diese sind nur über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursachte Schäden sind ebenfalls nicht versichert.
7. Was kostet sie?
Da zur Angebotsberechnung deutlich mehr Informationen benötigt werden als zum Versicherungsvergleich einer Kfz-Versicherung, kann man diese Frage pauschal auch nicht beantworten. Um ein Angebot richtig berechnen zu können, ist ein Termin unabdingbar da jede Firma unterschiedlich zu behandeln ist und einzeln genau betrachtet werden muss.
Um ein für dich und deine Firma zugeschnittenes Angebot zu erhalten, vereinbare einen Termin mit unserem Gewerbespezialisten.