KFZ-Versicherung
Was leistet meine KFZ-Versicherung?
Wer kennt es nicht, jedes Jahr im Winter sind die Medien voll mit vielversprechenden Meldungen zum Thema KFZ-Wechsel. Jetzt noch schnell wechseln und gleich mehrere hundert Euro sparen. Allein der Preis als alleiniges Qualitätskriterium wird beworben und die geschätzten Kollegen der Verbraucherzentralen sind nicht selten die Stoßspitze entsprechender Werbekampagnen. Aber was muss eine gute KFZ-Versicherung überhaupt können und was ist ein angemessener Preis für diese Leistung? In diesem Beitrag erfährst Du alles was wichtig ist und was Du beachten musst.
Jeder der in Deutschland ein Auto zulassen möchte, benötigt hierzu eine KFZ-Haftpflichtversicherung sonst wird Dein Auto gar nicht erst zugelassen. Die Mindestanforderungen an diese KFZ-Haftpflichtversicherung sind gesetzlich geregelt und müssen dabei für Personenschäden mindestens eine Entschädigungssumme von 7,5 Mio. Euro vorsehen. Bei Sachschäden ist die Mindestabsicherung bei 1,12 Mio. Euro und für Vermögensschäden ist eine Mindestsumme von 50.000 Euro vorgesehen. Die meisten Versicherer leisten jedoch bereits im Grundtarif schon bis zu einer Schadensumme von 100 Mio. Euro und bei manchen wenigen musst Du hierfür einen extra Aufschlag bezahlen. Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt jedoch nur für Schäden welche Du mit der Nutzung Deines Autos verursacht hast. Sie entschädigt also den Unfallgegner. Die Schäden am eigenen Auto sind hier noch nicht enthalten.
Um diese Abzusichern, benötigst Du eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung in seiner Grundform leistet dabei für die folgenden Schäden:
- Diebstahl Deines Autos
- Brand und Explosion
- Glasbruch
- Zusammenstöße mit Haarwild
- Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung
- Marderbiss an Kabeln, Leitungen und Schläuchen
- Kabelschäden durch Kurzschluss
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und leistet darüber hinaus noch für:
- Schäden am eigenen Fahrzeug infolge eines selbst verursachten Unfalls
- Schäden durch Vandalismus
Welchen Schutz benötigst Du?
Bei der Erstattung des Schadens, setzt die Kaskoversicherung dabei immer den aktuellen Wert des Autos an. Ob Du Dich „nur“ für eine Teilkasko- oder den kompletten Schutz einer Vollkaskoversicherung entscheidest, sollte dabei auch von mehreren Punkten abhängig gemacht werden. Letzten Endes sicherst Du durch eine Vollkaskoversicherung ab, dass wenn Du durch einen selbstverschuldeten Unfall einen Totalschaden an Deinem Auto erleidest, die Versicherung Dir einen gleichwertigen Wagen bezahlt. Ist der Restwert Deines Fahrzeuges nur noch sehr gering oder Du möchtest/ kannst das Risiko bewusst eingehen, dann brauchst Du nicht unbedingt eine Vollkaskoversicherung. Vielleicht hast Du schon mal irgendwo im Internet gelesen, dass eine Vollkasko nur in den ersten 5 Jahren Sinn macht. Aus unserer Sicht ist eine solche Aussage nicht nur grob fahrlässig, sondern hat in vielen Fällen einfach nichts mit der Realität zu tun.
Welche Bausteine sind weniger wichtig?
Ist Dein Auto schon sehr alt und oder liegt der Restwert nur noch bei wenigen hundert Euro, lohnt sich er Einschluss eine Vollkasko in keinem Fall. Gleiches gilt in vielen Fällen dann auch für die Teilkasko. Überlege Dir gut ob eine solche Absicherung in Deinem speziellen Fall Sinn macht und höre Dir dazu auch die Meinung unserer Spezialisten an.
Ein Baustein, welcher sich im ersten Moment als sehr sinnvoll anhört, entpuppt sich bei näherer Betrachtungsweise gerne mal als kleine Mogelpackung. Die Rede ist vom Rabattschutz. Für diesen verlangt der Versicherer von Dir jedes Jahr einen extra Beitrag. Dafür sichert er Dir im Schadenfall zu, dass keine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt erfolgt. Der Haken ist jedoch, dass diese fehlende Rückstufung nur solange gilt, wie Du beim jeweiligen Versicherungsunternehmen versichert bist. Im Hintergrund erfolgt sehr wohl eine Rückstufung und diese kommt bei einem Versicherungswechsel auch zum Tragen. Beim Rabattschutz handelt es sich also eindeutig um ein Kundenbindungsinstrument der Versicherungsunternehmen. Gerne können wir für Dich individuell berechnen, wie Deine Rückstufung im Schadenfall aussehen würde und wie der Mehrbeitrag wäre. Dann kannst Du unter Berücksichtigung des Preises für den Rabattschutz ganz bequem entscheiden, ob Du bereit bist diesen Mehrbeitrag zu bezahlen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Kunden sich bei Kenntnis dieser Berechnung noch für einen Rabattschutz aussprechen.
Wogegen wir uns in unseren Beratungen jedoch ganz klar aussprechen ist der Einschluss einer Insassenunfallversicherung. Wir finden jeder sollte seinen Unfallschutz individuell und auf sich maßgeschneidert gestalten. Eine Unfallversicherung die nur dann greift, wenn der Unfall mit dem versicherten Auto passiert, ist heute einfach nicht mehr zeitgemäß und sichert demnach die meisten Risikosituationen schlicht nicht ab.
Auf was solltest Du achten?
Der Teufel steckt wie so häufig auch bei der KFZ-Versicherung im Detail. Wir erklären Dir gerne vorauf Du bei der Auswahl einer guten KFZ-Versicherung achten solltest und wo sich Unternehmen am Markt unterscheiden. Aus unserer Sicht besonders wichtig sind dabei die folgenden Vertragsbausteine, welche unbedingt in Deiner KFZ-Versicherung enthalten sein sollten:
Wie oben beschrieben gibt es in Deutschland Mindestversicherungssummen in der KFZ-Haftpflichtversicherung. In den meisten, aber nicht allen Verträgen, sind die tatsächlichen Summen jedoch deutlich höher. Achte darauf, dass Dein Vertrag eine Absicherung von mindestens 50 Mio. Euro am besten 100 Mio. Euro vorsieht. Vor allem bei Personenschäden können die gesetzlichen Mindestsummen schnell mal eng werden.
Beißt sich ein Marder in der Verkabelung Deines Autos fest, ist dieser Schaden in der Teilkasko mit enthalten. Kommt es jedoch zu einem Folgeschaden und der Motor geht kaputt, dann brauchst Du schon ein Zusatzpaket. Dieses Deckt dann auch Motorschäden oder ähnliches bis zu einer bestimmten Höhe mit ab. Gerade ein Motorschaden kann schnell mal ein paar Tausend Euro kosten und wir finden es wichtig, wenn das dann auch Dein Versicherungsvertrag übernimmt und in so einem Fall keine böse Überraschung kommt.
Im Rahmen der Teilkasko ist standardmäßig immer der Zusammenstoß mit Haarwild (also z.B. einem Reh) versichert. Kommt es aber zu einem Zusammenstoß mit einem Hund, einer Katze oder einem Hasen, so ist der Schaden an Deinem Auto nur dann versichert, wenn Du den entsprechenden Baustein auch vereinbart hast. Dies gilt übrigens auch dann, wenn es gar nicht erst zum Zusammenstoß kommt und Du einem Hasen auf der Fahrbahn nur ausgewichen bist. In der Vergangenheit konnten wir hier am Markt (vor allem bei Direktversicherern) durchaus größere Anstrengungen in der Beweisführung feststellen, wenn es darum ging, dass Du nicht einem Reh sondern vielleicht „nur“ dem Hasen ausgewichen bist.
Besonders bei älteren Autos ist es ärgerlich, wenn der Versicherer im Schadenfall für Verschleißteile einen Abzug Neu für Alt vornimmt. So bekommst Du z.B. eben nicht den Neupreis Deiner Bremsscheibe ersetzt, sondern je nach Alter der bisherigen Scheibe nur den Zeitwert. Summiert man dann alle Verschleißteile zusammen und bekommt überall einen Abzug, macht das schnell mal einige hundert Euro aus. Achte daher unbedingt darauf, dass in Deinem Vertrag kein Abzug Neu für Alt vorgenommen wird und dies in den Bedingungen auch nicht z.B. auf nur neue Fahrzeuge eingegrenzt wird.
Ein Tarif bei dem der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, leistet auch dann, wenn Du einen Schaden grob fahrlässig verursacht hast. Stell Dir vor, Du bist für einen Moment unachtsam und fährst über eine rote Ampel und es kommt wie es kommen muss. Hast du Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert, springt die Versicherung trotzdem ein. Aber Vorsicht, auch hier gibt es Grenzen. So ist das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auch bei Einschluss grober Fahrlässigkeit in keinem Fall versichert. In solchen Fällen also das Auto am besten stehen lassen.
Die Mallorca-Police ist heute schon Bestandteil der meisten Verträge, aber eben leider noch nicht bei allen Anbietern im Basispaket mit enthalten. Ein entsprechender Passus sichert Dir beim Mietwagen im europäischen Ausland (nicht nur auf Mallorca) die gleichen Versicherungssummen wie sie in Deutschland üblich sind. Somit bist Du immer und überall gut abgesichert.
Ein Schutzbrief leistet vor allem bei Pannen. Der bekannteste Anbieter von Schutzbriefleistungen ist der ADAC. Hier zahlst Du je nach Art der Mitgliedschaft jedoch gleich mal 100 Euro und mehr für die Pannenhilfe, den Rücktransport des Fahrzeuges in eine Werkstatt oder ähnliches. Schließt Du jedoch den Schutzbrief in Deine KFZ-Versicherung mit ein, bekommst Du die gleichen oder zumindest sehr ähnliche Leistungen für knappe 10 Euro im Jahr.
Wer ein neues Auto versichert, sollte unbedingt darauf achten, dass in seinem Vertrag im Schadenfall möglichst lange der Neuwert gezahlt wird. Gerade neue Autos verlieren in den ersten Monaten bzw. Jahren besonders viel an Wert. Hast Du jedoch eine Neuwertentschädigung im Schadenfall für mind. 24 Monate vereinbart, bekommst Du nicht den geringeren Zeitwert, sondern eben den Neuwert. Das kann schnell mal ein paar Tausend Euro Unterschied ausmachen.
Welche Möglichkeiten hast Du um Beiträge zu sparen?
Die gängigste Möglichkeit Deinen Beitrag zu reduzieren, ist mit Sicherheit der Einschluss einer Selbstbeteiligung in die Kaskoversicherung. Gerade wenn Dein Auto noch einen hohen Restwert hat, Du diesen aber nur für eventuelle Totalschäden absichern möchtest, empfiehlt sich ein Selbstbehalt von 1.000 Euro in der Vollkasko. Erfahrungsgemäß reduziert sich der Beitrag dadurch schon deutlich.
Darüber hinaus empfehlen wir den Einschluss eines Werkstattservices oder einer Werkstattbindung. Dieser Baustein hat gleich zwei Vorteile für Dich. Zum einen sparst Du Dir so ca. 20% des Kaskobeitrages und zum anderen können wir Dich im Schadenfall noch besser unterstützen. Du meldest uns wie gewohnt den Schaden und wir kümmern uns mit Dir zusammen um die Auswahl einer geeigneten Werkstatt. Dein Auto wird direkt von einem Mitarbeiter der gewünschten Werkstatt bei Dir abgeholt, repariert, gereinigt und an Dich zurück geliefert. Für die Zeit der Reparatur bekommst Du ganz bequem einen Ersatzwagen gestellt.
Wie kann ich meine bestehende KFZ-Versicherung kündigen?
Die Vertragslaufzeit einer KFZ-Versicherung ist immer auf ein Jahr beschränkt und verlängert sich ohne Dein zutun um ein weiteres Jahr. Möchtest Du jedoch kündigen hast Du gleich mehrere Möglichkeiten dies zu tun. Zum einen kannst Du den Vertrag beim jetzigen Versicherer ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen. In aller Regel enden KFZ-Versicherungen zum 31.12. eines Jahres, doch schau hierzu bitte genau in Deinem jetzigen Vertrag nach. In ca. 20% der Fälle hast Du mit dem Versicherer eine unterjährige Laufzeit vereinbart und kannst dann nur zu diesem Termin kündigen. Bekommst Du jedoch eine Beitragsanpassung, so gibt Dir diese immer das Recht den Vertrag zur Wirksamkeit der Beitragsanpassung zu kündigen. Am besten setzt Du Dich direkt mit uns in Verbindung, wenn Dich ein solches Schreiben erreicht und wir kümmern uns um alles andere für Dich. Die dritte und letzte Möglichkeit eine KFZ-Versicherung zu kündigen, ist die Anschaffung eines neuen Autos. Mit der Abmeldung des bisherigen Fahrzeuges erlischt automatisch auch der jetzige Versicherungsschutz und Du kannst Dir für Dein neues Auto auch einen neuen Vertragspartner im Bereich der KFZ-Versicherung raussuchen.
So, mit dem Lesen dieses Beitrages hast Du auf jeden Fall schon einmal die wichtigsten Punkte bei der Wahl der für Dich richtigen KFZ-Versicherung in Erfahrung bringen können. Natürlich kann ein solcher Artikel nie alle Fragen klären. Geht es z.B. um eine Versicherung für einen Fahranfänger, gibt es gleich mehrere Möglichkeiten die ungünstige und teure Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse 0 zu verhindern.
Wir beraten Dich gerne ausführlich zu allen Deinen Fragen und unterbreiten Dir ein unverbindliches Angebot.