Ist eine Dashcam erlaubt?

Dashcam erlaubt

Immer häufiger werde ich in meinem Beratungsalltag gefragt „ist eine Dashcam erlaubt“ oder „kann ich dir zur Abwehr meines Schadensfalls, das Video meiner Dashcam als Beweismaterial schicken?“ Hintergrund ist eigentlich immer der Wunsch nach Verwertung der gemachten Videoaufnahmen im Rahmen eines Schadens zur KFZ-Versicherung. Grund genug für mich, auf diese Themen einmal in einem extra Artikel einzugehen und die wichtigsten Fragestellungen zu erläutern. 

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Was ist eine Dashcam? 

Eine Dashcam ist vom Grundprinzip nichts anderes als eine kleine Kamera, die wie ein Spion alles filmt und speichert, was vor oder hinter deinem Auto passiert. Eine Dashcam gibt es dabei sowohl als fest verbaute Version im Auto (vor allem bei neueren Modellen sogar mit Rundumblick) oder als mobile Version zum nachrüsten. Gerade letztere Variante erfreut sich dabei in meinem Kundenkreis großer Beliebtheit zumal mittlerweile selbst sehr gut ausgerüstete Modelle mit HD, Nachtaufnahmen oder Parkmodus inkl. Bewegungssensor nur knapp über 100 Euro kosten. 

Verstoßen Dashcams gegen den Datenschutz? 

Wer mithilfe einer Kamera permanent oder längere Zeit ohne konkreten Anlass den öffentlichen Raum oder auch andere Verkehrsteilnehmer filmt, verstößt in Deutschland in aller Regel gegen das geltende Datenschutzrecht, da es sich um eine unzulässige Videoüberwachung handeln kann (§ 6b BDSG). Mit Beschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014) wird sich dabei wie folgt geäußert:

Dashcam erlaubt
Auszug aus dem Beschluss der Aufsichtsbehörden

Weiter heißt es in dem Bericht, dass die schutzwürdigen Interessen in aller Regel nicht erfüllt seien und die schutzwürdigen Interessen anderer Verkehrsteilnehmer überwiegen. 

Auch durch die erst später eingeführte neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ändern sich die oben beschrieben Aussagen nicht. 

Was passiert, wenn ich doch eine Dashcam nutze? 

Wer eine Dashcam im Auto nutzt, verstößt also möglicherweise gegen das Datenschutzrecht. In der Praxis ist dieser Umstand vor allem dann von Relevanz, wenn die Dashcam zum Beispiel durch eine Polizeikontrolle auffällt. Eine Mögliche Folge wäre hier, eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde. Die bisherigen Erfahrungen sprechen jedoch eher dafür, dass Datenschutzämter nur in wirklich krassen Fällen einschreiten. Ein gutes Beispiel wäre hier eine als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordener Frührentner, welcher es sich zum Hobby auserkoren hatte, massenhaft andere Autofahrer wegen kleinerer Verkehrsverstöße anzuzeigen. Darüber hinaus sind nur wenige Verfahren bekannt geworden und in aller Regel wird die Nutzung einer Dashcam dann halt für die Zukunft untersagt, es kommt aber zu keinen nennenswerten Bußgeldern für die bereits erfolgte Nutzung. 

Sind Dashcam Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zulässig?

Ob eine Dashcam erlaubt ist oder nicht, ist also vor allem eine Frage des Datenschutzes und ist hier in aller Regel untersagt. Anders sieht es jedoch die Polizei. Kommt es zu einem Unfall und die Polizei erhält Zugriff auf das Videomaterial einer Dashcam, so wird diese das Material in aller Regel auch in die Beweisführung mit aufnehmen. Beachte hier bitte unbedingt, dass diese Beweisführung auch gegen dich als Eigentümer der Kamera gerichtet sein kann. 

Mittlerweile gibt es hierzu sogar eine höchstrichterliche Zustimmung wenn es um die Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht geht. Mit Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) urteilte der Bundesgerichtshof, dass Videos einer Dashcam erlaubt sind und grundsätzlich als Beweismittel vor Gericht herangezogen werden dürfen oder im konkreten Fall sogar müssen. 

Empfehlung zur Dashcam

Bei neueren Dashcams gibt es durchaus eine Reihe von nützlichen Features welche den Einsatz einer Dashcam datenschutzrechtlich zumindest ein wenig sicherer machen. Die wichtigsten Eigenschaften, welche deine Dashcam haben sollte wären dabei:

Loop-Funktion

Die Loop-Funktion trägt dazu bei, dass die gemachten Videoaufnahmen nicht dauerhaft auf der SD-Karte gespeichert werden. Ist die Speicherkarte voll, werden immer wieder die ältesten Aufnahmen automatisch überschrieben. Kleiner positiver Nebeneffekt wäre hier, dass du immer genügend Speicherplatz zur Verfügung hast

G-Sensor

Willst du jedoch, dass gewisse Aufnahmen auf keinen Fall überschrieben werden, ist ein G-Sensor (Beschleunigungssensor) von großem Vorteil. Er speichert das Video immer dann dauerhaft, wenn eine besondere Gefahrensituation wahrgenommen wird. Dies kann zum Beispiel eine Kollision oder ein starker Bremsvorgang sein. 

GPS

GPS und vor allem auch eine automatische Zeiterfassung dienen dazu, den Unfallort sowie das Datum und die genaue Uhrzeit im Beweisverfahren zu dokumentieren. 

Bewegungssensor

Neuere Dashcam-Modelle haben noch einen zusätzlichen Bewegungssensor verbaut. Kommt es zu einer Bewegung in der Nähe deines Autos oder vor der Linse, schaltet sich die Kamera automatisch ein was vor allem bei Vandalismusschäden sehr nützlich sein kann. 

Fazit

Umso mehr technische Features deine Dashcam aufweist umso eher ist es realistisch, dass deine Aufnahmen im Falle eines Unfallprozesses als Beweismittel genutzt werden können. Letztendlich bleibt es aber immer einer richterlichen Einzelfallentscheidung überlassen, ob die Nutzung einer Dashcam erlaubt und oder rechtswidrig ist. 

Für den Erfolg im Schadenfall ist es darüber hinaus aber auch wichtig, bei einer guten KFZ-Versicherung Kunde zu sein. Gerade im Bereich eines potentiellen Haftpflichtschadens übernimmt die KFZ-Haftpflicht für dich die Abwehr unberechtigter Forderungen und wird die Aufnahmen einer Dashcam nutzen, um fehlerhafte Ansprüche der Gegenseite (zur Not auch vor Gericht) für dich abzuwehren. 

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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