Betriebsschließungsversicherung

Das wichtigste in Kürze
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist fast jedem die Betriebsschließungsversicherung ein Begriff. Die Betriebsschließungsversicherung stand vor allem in den Jahren 2020 und 2021 im Fokus vieler Gastronomen und Hoteliers. Der Grundsatz, auf der die Betriebsschließung jedoch aufbaut, war nicht eine weltweite Corona-Pandemie, sondern die Schließung des Betriebes nach dem Infektionsschutzgesetzt. Trotz größter Sorgfalt und peinlichster Sauberkeit in deinem Betrieb kannst du dich nicht vor allen Krankheitserregern schützen – die täglichen externen Lieferungen, deine Angestellten, Gäste oder Kunden können unbemerkt etwas einschleppen. Nach dem Infektionsschutzgesetz können Behörden bereits beim kleinsten Verdacht die Betriebsschließung und sogar die Vernichtung der Waren anordnen.

1. Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?

Eine Betriebsschließungsversicherung tritt in Kraft, wenn in deinem Betrieb eine meldepflichtige Krankheit oder ein Krankheitserreger bei einem Mitarbeiter oder Gast auftritt und dein Betrieb aufgrund einer behördlichen Einzelanordnung (IfSG) geschlossen werden muss. Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt in diesem Fall für 30 Tage die entgangenen Gewinne und die fortlaufenden Kosten wie Löhne und Gehälter.

2. Was ist versichert?

Im Falle einer behördlichen Einzelanordnung zur Schließung deines Betriebes übernimmt die Betriebsschließungsversicherung für maximal 30 Tage die Kosten für die entgangenen Gewinne und die fortlaufenden Kosten wie Gehälter, Löhne und Miete bzw. Pacht.

Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt auch die Desinfektionskosten in den Betriebsräumen und -einrichtungen sowie an deinen Vorräten und Waren.

Sollte eine Desinfektion nicht möglich sein und eine der geforderten behördlichen Maßnahmen ist die Vernichtung infizierter Vorräte, übernimmt deine Versicherung sogar auch die Kosten für die Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten von deinen Vorräten oder Waren.

Wichtig zu wissen ist, dass die Betriebsschließung nur bei den im Bedingungswerk aufgeführten meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern entschädigt, wenn dein Betrieb oder eine deiner Betriebsstätten ganz oder teilweise schließen muss.

3. Wer braucht eine Betriebsschließungsversicherung?

Besonders sinnvoll ist die Betriebsschließungsversicherung für alle Betriebe, die in der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung tätig sind. Auch jeder gastronomische Betrieb, jedes Hotel oder Großküchen sollten sich gegen die behördliche Einzelschließung nach dem IfSG absichern.

4. In welcher Höhe erstattet die Betriebsschließungsversicherung?

Die Versicherungssumme wird anhand des Jahresumsatzes des letzten Geschäftsjahres, abzüglich des Wareneinsatzes und der Anzahl der Öffnungstage pro Woche ermittelt. Die Betriebsschließungsversicherung bezieht sich dann auf eine Tagesentschädigung auf Grundlage der angegebenen Zahlen und zahlt diese Summe dann pro Schließungstag an dich aus, jedoch maximal für 30 Tage.

Zusätzlich sind in der Betriebsschließungsversicherung auch noch Warenschäden versichert. Die entstandenen Kosten am Warenbestand von leicht verderblichen Waren werden auch über die Betriebsschließungsversicherung gedeckt.

5. Wie lange bezahlt die Betriebsschließungsversicherung?

Der Haftungszeitraum der Betriebsschließungsversicherung beträgt maximal 30 Tage. Die Haftungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die behördliche Schließung des Betriebs angeordnet wird. Tage, die mit der regulären Schließung des Unternehmens zusammenfallen, werden nicht auf die Schließungstage angerechnet.

6. Wann zahlt sie nicht?

Aufgrund der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Uneinigkeiten über eine Entschädigung wurden in den Bedingungen der neuen Betriebsschließungsversicherung Pandemien (gem. WHO) und Epidemien (gem. RKI) ausgeschlossen.

In der Zukunft wäre also das Corona-Virus nur außerhalb einer Pandemie/Epidemie versichert.

Ebenfalls sind künftig auch Maßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung (angeordnete Betriebsschließungen einer oder mehrere Branchen) ausgeschlossen.

Einen finanziellen Schaden oder generelle Schäden am Betrieb, die innerhalb der Wartezeit von einem Monat ab Vertragsabschluss entstehen, sind ebenfalls nicht versichert.

Zudem sind in der Betriebsschließungsversicherung die im Bedingungswerk aufgeführten Krankheiten versichert.

7. Welche Versicherungssumme brauche ich?

Die Versicherungssumme wird anhand des Jahresumsatzes des letzten Geschäftsjahres, abzüglich des Wareneinsatzes und der Anzahl der Öffnungstage pro Woche ermittelt.

8. Was kostet eine Betriebsschließungsversicherung?

Der Beitrag der Betriebsschließungsversicherung richtet sich nach der Variante sowie der ermittelten Versicherungssumme.

Da zur Angebotsberechnung deutlich mehr Informationen benötigt werden als zum Versicherungsvergleich einer Kfz-Versicherung, kann man diese Frage pauschal auch nicht beantworten. Um ein Angebot richtig berechnen zu können, ist ein Beratungstermin bei einem unserer Experten unabdingbar, da jede Firma unterschiedlich zu behandeln ist und einzeln genau betrachtet werden muss.

Um ein für dich und deine Firma zugeschnittenes Angebot zu erhalten, vereinbare einen Termin mit unserem Gewerbespezialisten.

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