Betriebshaftpflichtversicherung
- 1. Was bedeutet überhaupt Haftpflicht?
- 2. Was ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
- 3. Wer ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
- 4. Wann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht?
- 5. Vertriebsfirma oder Hersteller?
- 6. Deine Firma produziert eigene Waren?
- 7. Was ist die erweiterte Produkthaftpflicht?
- 8. Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Genauso wichtig wie die private Haftpflichtversicherung für Privatpersonen ist, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für alle Gewerbetreibenden und Freiberufler. Dabei spielt es keine Rolle wie groß dein Unternehmen ist, denn für einen Fehler von dir oder deinen Mitarbeitern, haftest du nicht nur mit deinem kompletten Betriebsvermögen, sondern je nach Gesellschaftsform unter Umständen auch mit deinem Privatvermögen. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung kann ein kurzer Moment der Unachtsamkeit dazu führen, dass die eigene Firma, die über Jahre mühsam aufgebaut wurde, in den Ruin getrieben wird. Dabei hat deine betriebliche Haftpflichtversicherung viel mehr Aufgaben als den reinen Ersatz eines entstandenen Schadens. Mehr dazu und alles, was du zu dem Thema wissen musst, findest du im folgenden Beitrag.
1. Was bedeutet überhaupt Haftpflicht?
Haftpflicht ist, wie das Wort schon erahnen lässt, die Verpflichtung für einen eingetretenen Schaden haften zu müssen. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob ein Schaden durch dein „Tun“ oder dein „Unterlassen“ entstanden ist. Immer dann, wenn die Verschuldung bei dir oder deinem Unternehmen zu suchen ist, musst du als Unternehmer für den entstandenen Schaden einstehen und den Geschädigten so stellen, wie wenn der Schaden nie entstanden wäre.
2. Was ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
In einer passenden Betriebshaftpflichtversicherung sollen die gewöhnlichen Risiken aus deiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit bzw. vielmehr die finanziellen Folgen nach einem entstandenen Schaden abgesichert werden. Dabei deckt eine klassische Betriebshaftpflichtversicherung sowohl Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und ist je nach Anbieter auf eine Versicherungssumme zwischen 3 und 10 Millionen Euro begrenzt. Gerade ältere Verträge sichern auch noch niedrigere Versicherungssummen ab.
Kommt es zu einem Schadenfall, hat deine Betriebshaftpflicht vor allem drei wichtige Aufgaben, welche sie für dich übernimmt. Zum einen prüft sie die gegnerische Forderung für dich, zahlt den Schaden aus einem berechtigten Anspruch oder wehrt unberechtigte Ansprüche (notfalls auch vor Gericht) für dich ab. Sollte ein Kunde also unberechtigte Ansprüche an dein Unternehmen stellen, ist in der Betriebshaftpflichtversicherung automatisch eine passive Rechtsschutzversicherung enthalten. Der Versicherer prüft im Schadensfall genau, ob du oder deine Firma haftbar gemacht werden können oder nicht. Im Ernstfall übernimmt dein Versicherer sogar die Anwalts- und Prozesskosten sowie die Kosten für Sachverständige oder Gutachter, um deine Rechte auch vor Gericht durchzusetzen.
Beachtet werden muss auch der Geltungsbereich einer Betriebshaftpflichtversicherung. In den meisten Fällen ist der Geltungsbereich auf die EU beschränkt, kann aber bei Bedarf auf weltweit erweitert werden. Dies wäre vor allem bei Geschäftsbeziehungen in die USA von großer Bedeutung, da die dortige Rechtsprechung bekanntlich deutlich von unserer abweichen kann.
3. Wer ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert?
Abgesichert ist der gesamte Betrieb inklusive aller Mitarbeiter, Praktikanten und Auszubildende. Auch wenn ein Angestellter deiner Firma einen Sachschaden bei der Ausübung seines Berufes herbeiführt, musst du als Arbeitgeber für diese Schäden haften, denn dein Mitarbeiter kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Versichert sind (so gut wie alle) vom Betrieb ausgehenden Risiken sowie alle betriebs- und branchenüblichen Nebentätigkeiten.
Ein gutes Beispiel hierfür ist ein klassischer Malerbetrieb, der heutzutage schon längst keine reinen Malerarbeiten mehr ausführt, sondern auch Lackier- oder Montagearbeiten übernimmt.
Zu beachten ist, dass in den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen ein Subunternehmer nicht automatisch versichert ist und separat eingeschlossen werden muss. Unabhängig davon, sollte ein Subunternehmer aber auf alle Fälle auch eine eigene betriebliche Haftpflichtversicherung für seinen Betrieb haben, um den Fall abzusichern, wenn ein Geschädigter direkt Ansprüche ihm gegenüber geltend macht.
4. Wann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht?
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt zwar Vermögensschäden, das heißt finanzielle Folgeschäden infolge von Personen- und Sachschäden. Diese Vermögensschäden werden aber auch als unechte Vermögensschäden bezeichnet. Sollte zum Beispiel ein Gast in einem Restaurant eine Lebensmittelvergiftung erleiden und kann deswegen in den folgenden Tagen seine Kundentermine aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht wahrnehmen, entsteht ihm ein finanzieller Nachteil. Es handelt sich hier um einen Vermögensschaden nach einem Personenschaden und ist somit über die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.
Für echte Vermögensschäden übernimmt die reine Betriebshaftpflichtversicherung jedoch keine Deckung! Echte Vermögensschäden sind Schäden, die unabhängig von Personen- sowie Sachschäden entstehen, zum Beispiel durch eine Falschberatung eines Steuerberaters oder Anwaltes. Wenn dein Kunde durch diese Falschberatung einen finanziellen Nachteil erleidet, handelt es sich um einen echten Vermögensschaden und wird auch nur über eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gedeckt.
Ebenfalls nicht mit abgesichert sind Eigenschäden. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Schaden von einem deiner Mitarbeiter verursacht wurde. Eine Betriebshaftpflichtversicherung greift immer nur bei Schäden gegenüber Dritten. Zu guter Letzt besteht auch immer dann keine Leistungspflicht deiner Betriebshaftpflichtversicherung, wenn du einen Schaden vorsätzlich verursachen solltest. Wenn du mit deiner Handwerksfirma z. B. wissentlich ein defektes Teil im Haus deines Kunden einbaust und dieses einen Schaden verursacht, handelt es sich ebenfalls um Vorsatz und die Betriebshaftpflichtversicherung wäre leistungsfrei.
5. Vertriebsfirma oder Hersteller?
Bei einem normalen Handwerksbetrieb, der IT-Firma oder dem Bäcker um die Ecke ist die normale Betriebshaftpflichtversicherung komplett ausreichend. Jedoch gibt es unzählige Unternehmen, in denen eine klassische Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr ausreicht.
Angenommen, du importierst mit deinem Unternehmen Waren aus dem Nicht-EU-Ausland, welche du dann in Deutschland verkaufen möchtest. Tritt dein Unternehmen haftungstechnisch als Hersteller auf, musst du auch für das komplette Produkt und dessen Eigenschaften im Schadensfall haften. Hier greift eine andere Haftungsgrundlage, welche über eine einfache Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt ist und separat mit eingeschlossen werden muss.
Hier ein Beispiel:
Du importierst aus China Handyhüllen und verkaufst diese dann über das Internet. Nach einiger Zeit stellt sich heraus, dass aufgrund der Handyhüllen deine Kunden eine allergische Hautreaktion bekommen. Dein Unternehmen ist dann dafür haftbar zu machen, da du haftungstechnisch als Hersteller auftrittst, was versicherungs- und haftungstechnisch gerne als Quasi-Hersteller bezeichnet wird.
Wenn deine Firma aber die Handyhüllen bei einem in Österreich ansässigen Unternehmen fertigen lässt, importierst du deine Waren innerhalb der EU. Somit tritt deine Firma haftungstechnisch nicht als Hersteller auf, sondern als Vertriebsunternehmen. Wenn wir das gleiche Beispiel wie oben nehmen, ist deine Firma nicht für die allergischen Reaktionen haftbar zu machen, sondern der Hersteller in Österreich.
6. Deine Firma produziert eigene Waren?
Sollte deine Firma selbst Waren produzieren und vertreiben, benötigst du eine Produkthaftpflichtversicherung – diese ist ein optimaler Schutz. Diese ist meistens in der Betriebshaftpflichtversicherung integriert und schützt deine Firma vor Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn dein Produkt fehlerhaft sein sollte. Diese Produkthaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Hersteller, da du laut dem Produkthaftungsgesetz für Schäden, die beim Endabnehmer infolge eines fehlerhaften Produkts entstanden sind, voll haftest.
Die reine Produkthaftpflichtversicherung reicht aus, wenn deine hergestellten Produkte sogenannte Endprodukte sind und nicht mit anderen Produkten „vermischt“ werden. Sollte dein Produkt aber in ein anderes Produkt eingebaut werden, benötigst du eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
7. Was ist die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung haftet, wie die reine Produkthaftpflichtversicherung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wenn du also mit deiner Firma ein Produkt herstellst, welches danach in ein anderes verbaut wird, haftest du bis zu einer Gesamtsumme von 85 Millionen Euro (!!) und bis zu 30 Jahre für etwaige Folgeschäden, unabhängig von der Größe deiner Firma.
Auch wenn du, wie wir oben geschrieben haben, Waren außerhalb der EU importierst, tritt deine Firma als sogenannte Quasi-Hersteller auf und unterliegt somit dem Produkthaftungsgesetz. Du musst also nicht immer selbst produzieren, um nach diesem Gesetz haftbar gemacht werden zu können. Somit bist du auch als Onlinehändler ohne eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung einem enormen Risiko ausgesetzt.
Nach dem neuen Gesetz “Wirkung des Erlasses” aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 423 (2)) haftet man nicht nur für Personen- oder Sachschäden, sondern auch für sogenannte Kostenschäden. Solltest du mit deiner Firma z. B. Fliesen aus China importieren und diese an Fliesenleger verkaufen und nachträglich stellt sich heraus, dass die Fliesen ein Produktfehler haben, haftest du auch für die Ausbau- und Einbaukosten.
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung deckt die Kosten für Personen- und Sachschäden sowie für die neu eingeführten Kostenschäden.
8. Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Da zur Angebotsberechnung deutlich mehr Informationen benötigt werden als zum Versicherungsvergleich einer Kfz-Versicherung, kann man diese Frage pauschal auch nicht beantworten. Um ein Angebot richtig berechnen zu können, ist ein Beratungstermin unabdingbar, da jede Firma unterschiedlich zu behandeln ist und einzeln genau betrachtet werden muss.
Gerne beraten wir dich auch individuell zu den speziellen Risiken in deinem Unternehmen.
Um ein für dich und deine Firma zugeschnittenes Angebot zu erhalten und eine optimale Absicherung zu garantieren, vereinbare hierzu einfach einen Termin mit unserem Gewerbespezialisten.