Außenversicherung – Hausrat während des Urlaubs richtig versichern

Außenversicherung

Was passiert, wenn dein Fahrrad vor dem Supermarkt gestohlen wird – oder der Laptop aus dem Hotelzimmer? Viele glauben, dass der Hausrat nur zu Hause geschützt ist. Aber stimmt das wirklich? Die sogenannte Außenversicherung erweitert den Schutz deiner Hausratversicherung auf Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – zum Beispiel auf Reisen, bei Freunden oder im Ferienhaus. Doch es gibt Grenzen, Bedingungen und typische Missverständnisse. In diesem Artikel kläre ich, was genau versichert ist, worauf du achten musst – und wann ein Verlust im Freien tatsächlich nicht abgedeckt ist.

Einleitung

Die Hausratversicherung ist für viele ein unverzichtbarer Bestandteil der persönlichen Absicherung. Sie schützt Möbel, Technik, Kleidung, Schmuck und viele weitere Gegenstände gegen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm – und zwar im eigenen Zuhause. Doch wie sieht es aus, wenn du dich gerade nicht zu Hause aufhältst? Wenn der Rucksack im Zug gestohlen wird, die Kamera im Hotelzimmer verschwindet oder dein Fahrrad aus dem Innenhof einer anderen Stadt?

Hier kommt ein oft übersehener Baustein der Hausratversicherung ins Spiel: die Außenversicherung. Sie sorgt dafür, dass dein Eigentum auch dann versichert bleibt, wenn es sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet – etwa im Urlaub, beim Studium, bei Freunden oder während eines Umzugs. Allerdings ist der Schutz durch die Außenversicherung in der Regel zeitlich und häufig auch betragsmäßig eingeschränkt. Zudem sind bestimmte Situationen – wie einfacher Diebstahl im Freien – oft gar nicht abgesichert.

Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Fakten rund um die Außenversicherung in der Hausratversicherung. Wir erklären, was unter Außenversicherung fällt, welche Grenzen bestehen, was du bei Schadenfällen beachten solltest – und wann du besser eine Zusatzversicherung in Betracht ziehst. Ein realistisches Beispiel aus dem Alltag zeigt dir zudem, wie die Außenversicherung im konkreten Fall wirkt – oder eben auch nicht. Am Ende findest du eine kompakte Checkliste und häufige Fragen, die wir dir präzise und verständlich beantworten.

Was ist die Außenversicherung – und was umfasst sie?

Die Außenversicherung ist kein eigenständiger Tarifbaustein, sondern ein fester Bestandteil vieler Hausratversicherungen. Sie greift, wenn sich Hausratgegenstände vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Das können sein:

– Gepäck im Hotel oder in einer Ferienwohnung
– Wertgegenstände im Kofferraum
– Laptops, Kameras, Kleidung während eines Umzugs
– Gegenstände in der Wohnung eines Freundes oder Familienmitglieds

Außenversicherung
Einbruch im Hotelsafe

Typischerweise gelten folgende Bedingungen:

– Zeitliche Begrenzung: Die Außenversicherung greift meist nur für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (90 Tage).
– Örtliche Begrenzung: In vielen Verträgen ist der Schutz weltweit, in manchen aber auf Europa oder Deutschland begrenzt.
– Leistungshöchstgrenze: Außenversicherung greift oft nur mit 10 bis 20 % der Versicherungssumme (z. B. bei 80.000 € Hausrat: 8.000 € – 16.000 € Deckung). Einige Versicherer setzen zusätzlich absolute Obergrenzen (z. B. max. 12.000 €).

Typische Risiken wie Einbruchdiebstahl, Brand, Leitungswasser oder Raub sind versichert – nicht jedoch einfacher Diebstahl, etwa wenn dir der Rucksack unbeaufsichtigt im Café gestohlen wird. Das führt oft zu Missverständnissen, weil die Grenze zwischen „Raub“ (Diebstahl mit Gewalt oder Drohung) und einfachem Diebstahl für Laien schwer nachvollziehbar ist.

Ein Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich – nicht alle Anbieter regeln die Außenversicherung gleich.

Was ist nicht versichert – und worauf musst du achten?

Ein häufiger Irrtum: Viele denken, dass alles, was ihnen „unterwegs“ abhanden kommt, automatisch über die Außenversicherung gedeckt ist. Das stimmt so nicht. Hier die wichtigsten Ausschlüsse:

– Einfacher Diebstahl: Wird ein Laptop aus einem unbeaufsichtigten Hotelzimmer gestohlen, ist das nur dann versichert, wenn ein Einbruch (z. B. aufgebrochene Tür) nachweisbar ist.
– Fahrräder im Freien: Nur versichert, wenn der Tarif den Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl“ enthält – oft mit separatem Sublimit.
– Geld, Schmuck, Wertsachen: Außerhalb der Wohnung gelten meist strengere Regeln oder deutlich geringere Erstattungsgrenzen.
– Beruflich genutzte Gegenstände: In der Regel nicht über die private Hausratversicherung mitversichert – Ausnahme: gelegentliche, private Nutzung.

Zudem verlangen Versicherer bei Außenversicherung belastbare Nachweise, etwa:

– Polizeiliche Anzeige
– Nachweis über den Besitz (Kaufbeleg, Foto, Seriennummer)
– Hinweise auf äußere Einwirkung (z. B. Einbruchspuren, Zeugenberichte)

Fehlt ein plausibler Nachweis, kann es im Schadenfall zu Kürzungen oder Ablehnungen kommen – nicht aus Willkür, sondern weil der Versicherer keine Leistungsgrundlage sieht.

Wichtig: Niemand muss eine vollständige Liste führen. Aber Fotos, Rechnungen und stichhaltige Infos helfen enorm, gerade bei teuren oder seltenen Gegenständen.

Praxisbeispiel: Was die Außenversicherung kann – und was nicht

Fall 1: Nicht versichert – einfacher Diebstahl

Tom, 36, reist regelmäßig beruflich. In Berlin sitzt er in einem Café. Während eines Telefonats verlässt er kurz den Tisch – sein Rucksack mit Tablet und Kopfhörern ist danach verschwunden. Schaden: 1.200 €.

Tom meldet den Schaden der Hausratversicherung – doch die lehnt ab: Es liegt kein Einbruch, Raub oder Diebstahl mit Gewalt vor. Einfacher Diebstahl im Freien ist nicht versichert, auch wenn die Außenversicherung grundsätzlich gilt.

Lerneffekt: Wertsachen immer beaufsichtigen – oder gesondert absichern, z. B. über eine Elektronikversicherung mit Allgefahrendeckung.

Fall 2: Versichert – Raub auf offener Straße

Lea, 29, wird abends in einer fremden Stadt überfallen. Der Täter entreißt ihr die Tasche mit Smartphone und Kamera. Sie erstattet Anzeige, kann Marke, Kaufdatum und Seriennummer nachweisen. Die Versicherung zahlt 1.500 €.

Hier greift die Außenversicherung, da ein Raub mit Gewaltanwendung vorliegt – und belastbare Nachweise existieren. Kein Streit, keine Diskussion.

Lerneffekt: Ein Foto vom Gerät mit Seriennummer, z. B. beim Auspacken oder auf einer Rechnung, kann im Schadenfall entscheidend sein.

Was du konkret tun kannst – realistische Tipps

– Vertrag prüfen: Wie lange und in welchem Umfang gilt die Außenversicherung? Weltweit oder nur im Inland?
– Nachweise vorbereiten: Fotos, Rechnungen und Geräteinfos (Seriennummern) griffbereit speichern – z. B. in einer Cloud.
– Wertgegenstände sichern: Was dir unterwegs wichtig ist, gehört entweder in deine Nähe – oder wird besser gesondert abgesichert.
– Regelmäßige Aktualisierung: Lebensumstände ändern sich – überprüfe deine Versicherungssumme und Zusatzbausteine alle 2–3 Jahre.
– Spezialrisiken extra absichern: Fahrraddiebstahl, Reisegepäck oder Elektronik besser gezielt absichern, wenn sie oft mitgeführt werden.

Checkliste: Außenversicherung Hausrat – das solltest du prüfen ✅

✅ Außenversicherung im Vertrag enthalten?
✅ Zeitliche Begrenzung bekannt (z. B. 90 Tage)?
✅ Leistungshöchstgrenze verstanden (Prozentsatz der Versicherungssumme)?
✅ Gilt der Schutz weltweit oder nur im Inland?
✅ Sonderregelungen für Fahrräder oder Schmuck beachtet?
✅ Wichtige Nachweise dokumentiert (Rechnungen, Fotos, Seriennummern)?
✅ Schadenarten verstanden (Raub vs. einfacher Diebstahl)?
✅ Aktualisierung der Police regelmäßig geplant?

FAQ – Häufige Fragen zur Außenversicherung

Ist mein Fahrrad draußen automatisch mitversichert?

Nein. Für Fahrraddiebstahl im Freien braucht es fast immer einen gesonderten Zusatzbaustein in der Hausratversicherung. Ohne diesen Baustein besteht kein Schutz – selbst wenn das Fahrrad abgeschlossen war.

Gilt die Außenversicherung auch im Ausland?

Meist ja – allerdings oft mit Einschränkungen. In vielen Tarifen ist der Schutz weltweit gültig, aber auf 3 Monate begrenzt. Details stehen im Vertrag.

Was ist, wenn ich länger als 90 Tage im Ausland bin?

Dann endet in vielen Fällen der Schutz der Außenversicherung. Wer länger unterwegs ist, sollte mit dem Versicherer klären, ob eine Verlängerung möglich ist – oder ob eine Reisegepäckversicherung besser passt.

Wie weise ich einen Schaden nach?

Je nach Situation: Anzeige bei der Polizei, Fotos, Kaufbelege, Zeugenaussagen. Ohne nachvollziehbaren Nachweis kann die Versicherung Leistungen kürzen oder ablehnen.

Sind beruflich genutzte Gegenstände auch versichert?

In der Regel nicht. Die Hausratversicherung schützt nur privat genutzte Gegenstände. Für beruflich genutzte Technik empfiehlt sich eine separate Elektronik- oder Inhaltsversicherung.

Fazit

Die Außenversicherung ist ein oft unterschätzter, aber sinnvoller Teil deiner Hausratversicherung. Sie schützt dich auch dann, wenn du mal nicht zu Hause bist – aber eben nicht grenzenlos. Wer die Bedingungen kennt, Nachweise vorbereitet und den Versicherungsschutz regelmäßig prüft, kann sich auch unterwegs auf seine Absicherung verlassen. Und falls du dir unsicher bist, ob dein aktueller Vertrag wirklich zu deinem Leben passt: Es lohnt sich, ihn alle paar Jahre mit einem Experten gemeinsam durchzugehen.

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Thomas Kretschmer
Thomas Kretschmer ist Inhaber und Geschäftsführer der Kretschmer & Schweiger OHG. Schon während des Studiums spezialisierte er sich dabei auf den Bereich der Personenversicherung und hier vor allem der Privaten Krankenversicherung. Zur Terminbuchung

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